Stornogebühr?

1 Antwort

Das gesetzliche Rücktrittsrecht

findest hier, sind 14 Tage: https://www.juraforum.de/lexikon/ruecktrittsrecht

am 17.03.2021 habe ich das ganze jedoch abgesagt und ich auch am Telefon mehrmals geäußert habe noch nicht sicher zu sein. 

etwa per Telefon? reicht nicht, das hat schriftlich zu erfolgen, man beruft sich auf den Widerruf.

und unterschrieben habe ich auch nichts. 

muss man auch nicht, da reicht ein mündliches "Ich will" die Gegenseite akzeptiert.

da muss mehr gewesen sein

schätze, du darfst die 500€ zahlen.

warum löscht man solche Mails, die wichtig sind.


Juliajhm 
Fragesteller
 09.07.2021, 02:02

Habe es natürlich schriftlich abgesagt am 17.03.

Gelöscht habe ich es sicherlich nicht mit Absicht, entweder habe ich es versehentlich gelöscht oder (was ich vermute) diese erste Mail wurde nie geschrieben. :)

0
peterobm  09.07.2021, 02:08
@Juliajhm

Habe es natürlich schriftlich abgesagt am 17.03.

dann sollte es dir nicht schwer fallen, das auch zu beweisen, man hat die Kopie - und die Bestätigung seitens der Post den Rückschein; Einschreiben mit Rückschein.

1
Juliajhm 
Fragesteller
 09.07.2021, 02:53
@peterobm

Genau das ist ja das Problem, die Klinik will 21 Tage vor OP Antritt eine von 250€ und es ist denen egal, dass ich das ganze zwei Tage später widerrufen habe. Aber anscheinend bin ich im Recht habe einen Beschluss des Münchner Gerichts entdeckt, der meinem Fall ziemlich ähnelt :)

0