Stimmt ihr dem zu?
"Unabhängig davon, welchen ethnisch-kulturellen Hintergrund jemand hat, wie kurz oder lange seine Einbürgerung oder die seiner Vorfahren zurückliegt, er ist vor dem Gesetz genauso deutsch wie der Abkömmling einer seit Jahrhunderten in Deutschland lebenden Familie, genießt dieselben Rechte und hat dieselben Pflichten."
Das Ergebnis basiert auf 26 Abstimmungen
13 Antworten
Es gibt nur eine deutsche Staatsbürgerschaft.
Wer sie hat, hat alle Rechte und Pflichten, die damit einhergehen.
Das ist keine Frage.
Nur zum Abgleich, was im neuen:
Gesetzentwurf für modernes Staatsangehörigkeitsrechttatsächlich drin steht:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2023/08/staatsangehoerigkeit-pm.html
Auch wird die Forderung laut, man müsse die Staatsbürgerschaft wieder aberkennen können:
Hier der Bundesgerichtshof:
Kann eine Einbürgerung zurückgenommen werden? Ja. Dies hat das Bundesverfassungsgericht 2006 entschieden. Das Verbot, die Staatsbürgerschaft zu entziehen, gelte nur für eine redlich erworbene Staatsbürgerschaft. Der Schutz gegen Ausbürgerungen gelte nicht für solche Staatsbürger, die ihren Status durch Täuschung, Drohung oder Gewalt erhalten haben. Die Rücknahme der Einbürgerung ist etwa möglich, wenn jemand sich nur scheinbar zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekannt hat. Laut Gesetz ist die Rücknahme nur fünf Jahre nach der Einbürgerung möglich. https://www.vorwaerts.de/artikel/deutschen-staatsbuergerschaft-entzogen
Nur einen Unterschied gibt es tatsächlich zwischen Staatsbürgern von Geburt an und den Naturalisierten:
Außerdem wurde die Frist für die Rücknahme von rechtswidrigen Einbürgerungen von fünf auf zehn Jahre verlängert. https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/deutscher-pass-kann-aberkannt-werden-
Das geht also auch schon länger und dieser Teil wurde im neuen Gesetz tatsächlich verschärft. Da braucht es keinen „Vorstoß von rechts“
Seltsame Frage - denn es gibt nunmal nur eine einheitliche Form der Staatsbürgerschaft. Wer auch immer etwas anderes behauptet, bewegt sich jurisctisch außerhalb von Recht und Gesetz.
Klar ist das so vor dem Gesetz. Es wäre schlimm, wenn es anders wäre. Deutsche 2. Klasse?
Aber unabhängig davon denke ich, der Deutsche Pass soll auch ausdrücken, dass man DEUTSCHER werden wollte. Und es nicht aus anderen Gründen wollte.
Vor dem Gesetz gleich, dieselben Rechte und Pflichten: ja.
Leider gibt es viele, die diese Rechte genießen, sich aber nicht als Deutsche fühlen, sondern ihr Herkunftsland als "ihr Land" sehen. Dazu kommt es, wenn die Staatsbürgerschaft verramscht wird.
Doch. Die Ampel senkt die Voraussetzungen drastisch ab: In vielen Fällen schon nach drei Jahren, auch ohne Deutschkenntnisse, auch ohne sich selbst ernähren zu können, ohne Sicherheitsüberprüfung usw. Deutscher Pass für alle!
Doch kann es leider. Wenn niemand erkennt, dass die Neubürger eigentlich garnicht Deutsche werden wollen, sondern nur die Vorteile die deutsche Papiere bringen.
Es soll ein Gesetz geändert werden, damit Clanmitglieder mit deutschen Papieren wieder die Staatbürgerschaft entzogen werden kann.
Genau das gleiche mit Neubürger mit deutschem Pass, die von vorne herein nie vor hatten unsere deutschen Gesetze zu akzeptieren. (Anhänger der Scharia.)
Das ist leider wieder dem Stammtisch entsprungen und nicht dem Gesetzesentwurf:
- Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts wird in Deutschland Mehrstaatigkeit zugelassen – mit klaren Regeln. Wer deutscher Staatsbürger wird, bekennt sich zum Leben in unserer freiheitlichen und vielfältigen Gesellschaft. Für die Einbürgerung gelten künftig klare und nachvollziehbare Regeln: Nachgewiesen werden müssen unter anderem eine gelungene Integration, gute Deutschkenntnisse sowie die eigenständige Sicherung des Lebensunterhaltes. Quelle
Was "doch"? Wodurch soll die seit Jahrzehnten gesetzlich gleich ablaufende Einbürgerungsprozess eine willkürliche Verramschung sein?
nie vor hatten unsere deutschen Gesetze zu akzeptieren. (Anhänger der Scharia.)
Diese können nicht Staatsbürger werden: das steht im Gesetzesentwurf:
- In das Staatsangehörigkeitsgesetz wird daher ausdrücklich folgender Satz aufgenommen: "Antisemitisch, rassistisch oder sonstige menschenverachtend motivierte Handlungen sind mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland unvereinbar und verstoßen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes." Solche Handlungen schließen eine Einbürgerung aus.
- Konkrete Ausschlussgründe statt der unbestimmten „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“: Ausgeschlossen ist eine Einbürgerung im Fall einer Mehrehe oder wenn der Ausländer durch sein Verhalten zeigt, dass er die im Grundgesetz festgelegte Gleichberechtigung von Mann und Frau missachtet.
Das ist Nachgeplappere ahnungsloser Rechtspopulistenhetze und bezeichnenderweise beleglos. Es gibt keinerlei Pläne, die du sie hier behauptest. Außerdem habe ich den Ist-Zustand angesprochen.
Deswegen, soll die Frist für eine mögliche Aberkennung auf 10 Jahre verlängert werden:
Das Bundesinnenministerium will spätestens im Frühherbst einen Entwurf für eine Reform des Gesetzes vorlegen. Er sieht eine Verlängerung der Frist von fünf auf zehn Jahre vor. Außerdem sollen Zeiten eines rechtmäßigen Aufenthalts unter einer falschen Identität künftig nicht mehr auf die für die Einbürgerung erforderliche Aufenthaltsdauer angerechnet werden. Quelle
Die Grünen werden bei der nächsten Wahl, nicht mehr gewinnen. Es wird einen Rechtsruck zur CDU geben und dann hat sich das sowieso erledigt.
Was meinst du?
Dass die CDU das Staatsbürgerschafts-Gesetz auch so verabschieden würde, denn es ist sinnvoll ins Gesetz zu schreiben was Lebenswirklichkeit ist.
(Beispielsweise werden heute schon 50% der Einbürgerung als doppelte Staatsbürgerschaften ausgesprochen unter dem geltenden Gesetz der CDU geprägten Stillstandjahre)
Vor dem Gesetz natürlich. Obs in der Realität so ist kommt drauf an, ob sich die Person überhaupt zu Deutschland bekennt mit allem was dazugehört.
Strafrechtlich abgeurteilte ostdeutsche AfD-Abgeordnete siehst du also nicht als Deutsche?
Die Staatsbürgrschaft wird nach den gesetzlichen Kriterien vergeben, die seit Jahrzehnten gleich sind. Sie kann nicht nach Gutdünken verramscht werden.