Steuerklasse 6 Minijob?
Hallo zusammen,
ich habe seit Oktober eine geringfügige Beschäftigung und war bei meiner ersten Abrechnung etwas verdutzt, als ich dort Lohnsteuer Abzug gesehen habe (Auszahlung war ca. 100,00€, da im ersten Monat nur die mindest Stunden Zahl ausgezahlt wird) Daraufhin habe ich bei der Personalabteilung angerufen und gesagt, dass ich doch als Minijobber keine Steuern zahlen muss. Diese pochten jedoch darauf, dass das so richtig sei, weil das ein Nebenarbeitsverhältnis sei und ich somit in Steuerklasse 6 wäre. Es ist jedoch überall nachzulesen, dass es als geringfügige Beschäftigung nicht der Fall ist.Ich bin hauptberuflich Vollzeit tätig. Nun gibt es noch eine sogenannte 2% Versteuerung Option, die man wählen kann, womit ich ja noch leben könnte.
Trotzdem bin ich der Meinung dass es im Monijob keinen Abzug geben sollte. Sehe ich das falsch?
5 Antworten
Steuerklasse 6 bekommt man, wenn man schon ne Hauptbeschäftigung hat. Allgemein lohnt sich das dann finanziell nicht, ne zweite Beschäftigung aufzunehmen. Such Dir lieber nen anderen ersten Job oder mach was selbständig.
Die genauen Regeln kenne ich nicht. Das Grundprinzip ist Folgendes: einen zweiten Job hoch besteuern, damit andere ohne Job über einen ersten Job finden. Sonst arbeitet einer doppelt, ein Anderer gar nicht. Such Dir lieber nen Hauptjob mit 500 Euro mehr. Zwei Jobs sind auch zwei Anfahrtswege.
Der Arbeitgeber kann bei einem Minijob wählen, ob er ihn mit 2% pauschal versteuert oder nicht. Tut er das nicht, wirst du mit deiner Steuerklasse abgerechnet, das ist bei einem Zweitjob die 6. Dafür kannst du den Minijob dann auch im Rahmen der Steurerklärung geltend machen, bei Pauschalversteuerung nicht.
Du bist keine minijobber, wenn du noch einen 100%job hast. Zu steurfestsetzung wird deine gesamte Tätigkeit betrachtet, d.h. dein vollzeitjob + dein Zweitjob. Ich schließe mich daher der Empfehlung von Alexander85140 an, such dir lieber einen besser bezahlten hauptjob. Bringt auf die Dauer mehr.
Doch, neben einem Vollzeitjob kann weiterhin ein Minijob ausgeübt werden, der entsprechend der Regeln für Minijobs versteuert wird. Allerdings nur ein Minijob neben der Hauptbeschäftigung, nicht mehrere.
Kann man so auch bei der Minijob-Zentrale nachlesen.
Stimmt, hatte ich vergessen. Aber daran sind auch bestimmte Bedingungen geknüpft und wenn die nicht erfüllt sind schaust du schnell in die röhre.
Im Endeffekt muss nur das erfüllt sein, was auch ein Minijob so erfüllen muss. Wichtig ist dabei vor allem, dass der Job bei der Minijob-Zentrale angemeldet ist. Das ist immer so, egal ob der AN nur einen Minijob oder einen Vollzeitjob+Minijob hat.
Jep, und genau das ist oftmals das Problem dass der AN sich nicht anmeldet.
Ach noch dazu: Sehe grade dass du vom AN geschrieben hast. Die Anmeldung bei der Minijob Zentrale macht nicht der Arbeitnehmer, sondern der Arbeitgeber.
Jep, aber manche AN sind damit ganz und gar nicht einverstanden. Hab das schon erlebt, musste viele Bewerber ablehnen, weil sie nicht mit einer Anmeldung bei der MJzentrale einverstanden waren.
Du musst mit dem Minijob in der Minijob Zentrale angemeldet sein. Du unter der Grenze zu verdienen, reicht nicht
Danke für die Antwort. Aber auch wenn man unter der 520€ Grenze liegt? Ich versteh es nicht. Ich hatte vorher auch schon eine geringfügige Beschäftigung und dabei ist auch nichts abgezogen worden.