Steuererklärung Pauschbetrag 1230€?
Ich habe noch nie eine Steuererklärung abgegeben. Ich bin Arbeitnehmer. Ich würde gerne jetzt für die letzten 4 Jahre Steuererklärungen abgeben. Ich verstehe nur das System nicht. Kann ich ohne Nachweise für jedes Jahr den Arbeitnehmer pauschbetrag (2023 i.h.v 1230€) vom Finanzamt zurückkriegen , auch wenn meine Kosten nicht so hoch waren? Mein Brutto Gehalt lag die letzten Jahre durchschnittlich bei 30.000€ und ich bin Steuerklasse 3
4 Antworten
Der Arbeitnehmerpauschbetrag ist nichts, was Du vom Finanzamt zurückkriegen kannst.
Sondern er sagt nur, dass für die Berechnung der Steuern von Deinem Einkommen ohne weiteren Nachweis immer 1230 Euro abgezogen werden, so dass Du auf diese 1230 Euro keine Steuern zahlen musst.
Klar, wenn Du auf diese 1230 Euro bereits Steuern gezahlt hättest, dann bekämst Du diese Steuern zurück. Aber erstens nie volle 1230 Euro, denn Du hast ja keinen Steuersatz von 100%.
Und zweitens hast Du in der Praxis meistens keine Steuern auf diese 1230 Euro gezahlt, weil der Pauschbetrag bereits bei der Abführung der Lohnsteuer durch Deinen Arbeitgeber berücksichtigt wurde.
Kosten zurück kriegen tut man grundsätzlich nicht. Beruflich veranlasste kosten, (Werbungskosten) werden von den Einnahmen abgezogen. Und versteuern muss man dann nur den verbleibenden Überschuss. Die Arbeitnehmer pauschbetrag wird übrigens auch beim Lohnsteuerabzug bereits berücksichtigt. Hast du tatsächlich keine höheren Aufwendungen ergibt es aus der pauschale keine Erstattung. Aber vielleicht hast du ja zb höhere Sonderausgaben Vorsorgeaufwendungen oder außergewöhnliche Belastungen die beim Lohnsteuerabzug noch nicht berücksichtigt wurden.
und ich bin Steuerklasse 3
Der Ehepartner arbeitet nicht? Sonst seit ihr verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben
Der Arbeitnehmerfreibetrag von 1.230 € wird nicht ausgezahlt, er verringert lediglich die zu zahlende Lohn- bzw. Einkommensteuer und wird bereits bei der Berechnung der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber berücksichtigt, ebenso wie der Grundfreibetrag.
Du kannst den Plauschbetrag in Anspruch nehmen ohne Nachweise, auch wenn du um die Ecke deines Arbeitsplatzes wohnst.
Allerdings, dieser Betrag mindert nur deine Steuerlast, er wird nicht ausgezahlt. Und zweitens, dieser Betrag wird automatisch bei deinen monatlichen Abzulügen bereits berücksichtigt. Er wirkt sich daher nicht mehr steuermindernd aus.
Nur was über diesen Betrag hinaus geht.