steht mir ein kirchlicher Feiertag zu, obwohl ich aus der Kirche ausgetreten bin?

11 Antworten

Gesetzliche Feiertage, auch die mit religiösem Ursprung, stehen allen zu. Dazu gehören in Deutschland zum Beispiel:

Da haben also Christen, Moslems, Atheisten etc. pp. gleichermaßen frei, weil die Feiertage im (weltlichen) Gesetz verankert sind.

Zusätzlich dazu gibt es ein paar Nicht-Feiertage, an denen man sich in manchen Bundesländern auf den Glauben berufen kann. Zum Beispiel MUSS ein Arbeitgeber in Bayern Urlaub (!) geben, wenn der Arbeitnehmer am Buß- und Bettag in die Messe will. Und meines Erachtens müsste diese Regelung auch für Nicht-Kirchensteuerzahlen gelten. Wer verbietet denn, in den Gottesdienst zu gehen, nur weil man aus der Kirche(nsteuer) ausgetreten ist?

Kunstcat 
Fragesteller
 24.03.2016, 12:14

es geht aber um den Austritt aus der KIRCHE und ob man trotzdem z.B. Morgen frei bekommt ohne extra Urlaub zu nehmen  

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passaufdichauf  24.03.2016, 14:34
@Kunstcat

Ist die Antwort von Glaucko denn echt SOO schwer zu verstehen?

Ich markiere mal das Wort, auf das es ankommt:

Gesetzliche Feiertage, auch die mit religiösem Ursprung, stehen allen zu. Dazu gehören in Deutschland zum Beispiel:Karfreitag

Allen! Also auch dir!

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Kunstcat 
Fragesteller
 24.03.2016, 17:35
@passaufdichauf

Karfreitag ist nicht überall ein gesetzlicher Feiertag!!und da ich in Österreich arbeite und in Deutschland wohne wollte ich nur sicher gehen.....

das hat mit "schwer zu verstehen" NICHTS zu tun 

Nächster Feiertag Karfreitag: morgen

Wo ist Karfreitag ein gesetzlicher Feiertag

Karfreitag ist in folgenden Bundesländern ein gesetzlicher Feiertag" (bundeseinheitlicher Feiertag):

Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen NRW (Nordrhein-Westfalen) Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen
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Glaucko  24.03.2016, 19:04
@Kunstcat

Kurz zusammengefasst sind das ALLE deutschen Bundesländer. Für alle Arbeitnehmer, die in Deutschland arbeiten, ist also ein Feiertag.

Ob man arbeiten muss, hängt nochmal ein bisschen von der Branche ab. Kellner, Köche, Polizisten, S-Bahn-Fahrer etc. müssen möglicherweise arbeiten - je nach Dienstplan, bekommen den Tag aber gutgeschrieben.

Für alle "normalen" Jobs, bei denen es keine Sonntagsarbeit gibt, gilt: arbeitsfrei.

Für Österreicher die in Deutschland arbeiten: Perfekt. Hier frei und dort einkaufen. ;-)

Zur Erläuterung für alle Nicht-Österreicher: In Österreich ist der Karfreitag kein Feiertag. (http://kalender.retira.de/feiertage/oesterreich/2016/)

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Die gesetzlichen Feiertage sind für alle gleich, egal ob du nun noch dabei bist oder nicht.
Manche (nette) Arbeitgeber geben auch an nicht gesetzlichen Feiertagen frei. Ein Ex-Kollege hat z.B. immer am Karfreitag frei gehabt, da er evangelisch ist. Der Arbeitgeber war nett und uns anderen hats aber auch nicht gestört.

Die Arbeitszeit ist gesetzlich mit dem Arbeitsvertrag geregelt. Sie hängt nicht davon ab, welcher Religionsgemeinschaft Du angehörst oder nicht.

Kirchliche Feiertage werden nur dann relevant, wenn sie auch gleichzeitig als gesetzliche Feiertage festgelegt sind.

Gesetzlich geregelte Feiertage stehen Arbeitnehmer in der Form zu, als das sie nicht als Urlaubstage angerechnet werden.

Wenn es sich dabei um christliche Feiertage handelt, kann es allerhöchstens sein, dass der Arbeitgeber im Rahmen einer notwendigen Feiertagsarbeit andersgläubige Arbeitnehmer als erstes bezüglich einer Arbeitsverpflichtung anspricht. Passiert zum Beispiel bei Bus und Bahn.

Du kannst nicht auf "2 Hochzeiten tanzen" (2.Kor.4,4; Offb.12,9), oder (Mt.6,24) ? 

Die bessere Entscheidung wäre, unserem "ewigen Schöpfer" (Jes.45,22) zu glauben (1.Joh.5,4).