Stehen Urteile aus dem JGG im erweiterte Führungszeugnis?

2 Antworten

Du hast die komplizierten Regelungen im BZRG schon richtig zusammengefasst. Wenn er "jetzt" Jura studiert, ist aber im Zeitpunkt des Eintritts in den Referendardienst, mithin nach dem ersten Staatsexamen, das Register leer, also erst recht das erweiterte Führungszeugnis. Im Übrigen hinderte diese Verwarnung auch nicht, selbst wenn sie noch im Erweiterten Führungszeugnis stünde. Ungeeignet ist ein Bewerber, der zu einer Freiheitsstrafe von min. einem Jahr verurteilt wurde und diese Strafe noch nicht getilgt ist oder wenn eine Gesamtschau die Unwürdigkeit ergibt, etwa wegen mehrerer Voreintragungen.

Er wird deswegen keine Probleme bekommen, selbst wenn es drinstehen würde.

Ins BZR wird frühestens ein Blick geworfen, wenn es um die Anwaltszulassung geht und bis dahin wäre ein Eintrag bereits gelöscht.


Cocoosssas 
Fragesteller
 13.11.2020, 10:27

So habe ich das auch verstanden war mir nur nicht sicher. Vielen Dank mein Freund

0