Stehen Urteile aus dem JGG im erweiterte Führungszeugnis?
Hallo, und zwar studiert mein kleiner Bruder jetzt Jura. Alles schön und gut, aber er wurde vor 1-2 Jahren wegen versuchter gemeinschaftlicher mittelbarer Falschbeurkundung erwischt was sehr dumm war, er aber noch die Kurve gekriegt hat und sein Abi sogar noch mit 1,5 bestanden hat. Allerdings bekam er eine Auflage von 20 Tagessätzen (bei ihm 180€ insgesamt) gemäß des Jugendgerichtsgesetz. Er war auch nicht vorbestraft. Ich meinte halt das es im Erziehungsregister stehen wird, aber ab dem 23. Lebensjahr dort gelöscht wird und nicht im Führungszeugnis stehen wird. Allerdings weiß ich nicht ob es im erweiterten Führungszeugnis und im Bundeszentralregister steht. Ich hab halt gelesen, dass erst ab 90 tagessätzen Strafen im Führungszeugnis stehen und im erweitern größtenteils sexualstraftaten. Außerdem hab ich gehört, dass im Bundeszentralregister, wenn man nach dem Jugendstrafgesetz behandelt wird, keine Zuchtmittel oder Erziehungsmaßnahmen eingetragen werden außer bei Jugendstrafen, was bei ihm ja nicht der Fall war. Bin mir aber nicht sicher vielleicht weiß es ja einer besser und kann uns weiterhelfen. Und kann jemand ins Erziehungsregister einsehen? Führungszeugnis und Bundeszentralregister sind nach meiner Kenntnis ja einsehbar. Er hat halt Angst, dass es Probleme für sein Studium und später bereiten könnte. Vielen Dank für eure Antworten und bitte nur seriöse Antworten.
2 Antworten
Du hast die komplizierten Regelungen im BZRG schon richtig zusammengefasst. Wenn er "jetzt" Jura studiert, ist aber im Zeitpunkt des Eintritts in den Referendardienst, mithin nach dem ersten Staatsexamen, das Register leer, also erst recht das erweiterte Führungszeugnis. Im Übrigen hinderte diese Verwarnung auch nicht, selbst wenn sie noch im Erweiterten Führungszeugnis stünde. Ungeeignet ist ein Bewerber, der zu einer Freiheitsstrafe von min. einem Jahr verurteilt wurde und diese Strafe noch nicht getilgt ist oder wenn eine Gesamtschau die Unwürdigkeit ergibt, etwa wegen mehrerer Voreintragungen.
Er wird deswegen keine Probleme bekommen, selbst wenn es drinstehen würde.
Ins BZR wird frühestens ein Blick geworfen, wenn es um die Anwaltszulassung geht und bis dahin wäre ein Eintrag bereits gelöscht.
So habe ich das auch verstanden war mir nur nicht sicher. Vielen Dank mein Freund