Stafford Boxer Mix in Sachsen/Leipzig ?

4 Antworten

Hallo,

wenn du das Hundegesetz von Sachsen aufmerksam liest, wirst du feststellen, dass nicht nur besagte Rassen zu den "Listenhunden" gehören, sondern auch deren Kreuzungen (mit anderen Hunden).

Also auch der Stafford-Boxer-Mix fällt unter dieses Gesetz.

Die Auflagen gelten immer für die entsprechenden Listenhunde und deren Mixe. 

Tu dir, und vor allem dem Hund, den Gefallen und informier dich VOR der Anschaffung AUSFÜHRLICH über alle Auflagen. Ansonsten landet der Hund ganz schnell im Tierheim. 

Auch Mixe gehören dazu.

Auch hoffe ich du willst den Hund nicht von privat kaufen, denn auch das ist verboten. 

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich besitze selber 7 Hunde.
Derdiedasxyzh 
Fragesteller
 29.03.2017, 21:31

Echt?  Also muss ich mir den auch richtig bei einem professionellen Züchter kaufen.

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Virgilia  29.03.2017, 21:38
@Derdiedasxyzh

Für Mischlinge gibt es keine Züchter. In einigen Bundesländern darf man Listenhunde nur über den Tierschutz erwerben. 

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LukaUndShiba  29.03.2017, 21:44
@Derdiedasxyzh

Nein.

Du darfst Listenhunde in den meisten Bundesländern (so auch in Sachsen) nur aus dem Tierheim beziehen.

Züchten und der Kauf von Züchtern oder privat ist illegal. 

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