Ist unser Wunschhund ein Kampfhund?

10 Antworten

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Es wurde gesetzlich festgelegt das Hunde wie APBT , Amstaff oder Staffordshireterrier allein bedingt durch die Rasse der sie angehören gefährlicher sind als z.B Schäferhunde oder Rottweiler....

.....entgegen allen wissenschaftlichen Erkenntnissen hält die Gesetzgebung an diesem Irrsinn fest und macht Hunden wie Menschen das Leben schwer.

Wenn dein Hund ein Boxer - Stafford - Labrador Mischling ist solltest du dich im Sinne deines Hundes dafür entscheiden das er ein Boxer - Labradormischling ist dann hast du und dein Hund Ruhe und absolut sinnentleerte, überflüssige , Zeit und Nervenraubende Auseinandersetzungen mit irgendwelchen komplexbeladenen , inkompetenten Amtssesselpupsern bleiben dir erspart....

Dackelmann888  07.06.2014, 16:15

Wenn der Staat hinter eine falscher Deklarierung kommt ist der Teufel los.

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Ihr habt diesen Hund schon bei Euch? Dann haltet Ihr diesen illegal wenn das raus kommt wird der Hund beschlagnahmt und Ihr könnt mit einer Geldbusse von bis zu 10000€ rechnen. Der AmStaff und Mischlinge aus solchem werden in Bayern unter der Kathegorie 1 geführt d.h. man braucht vor der Anschaffung des Hundes eine Haltergenehmigung liegt diese nicht vor so ist die Haltung illegal. Weitere infos findest Du hier. http://www.listenhunde-bayern.de/

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Problemhunde finden bei mir ein Heim/Pflegestelle
BlackCloud  01.08.2011, 12:01

Narva: für Listenhunde der Kategorie 1 ist es in Bayern so gut wie unmöglich eine Genehmigung zu bekommen. Deswegen werden nicht einmal mehr die Staffs aus den bayrischen Tierheimen innerhalb Bayerns vermittelt.

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Was sind das denn für antworten. Auch Kreuzungen und Mischungen aus diesen Hund können als gefährlich eingestuft werden. wenn du den als Mischling angibts, wollen die immer mindestens eine Rasse wissen. Bescheißen ist so lange ok, bis er doch ggf. mal bissig wird. Bei uns müsstest du auf jeden Fall den Wesenstest ablegen und würdest wohl aber nicht als gefährlich eingestuft, halt je nach ausgang des wesenstest. Eine American Stafford-Boxer-Labrador ist aber auch eine seltsame Mischung ;-)

Auch Mischlinge aus "American Stafford" zählen in Bayern zu den sog. Kampfhunden der Kategorie 1. Die Seite http://www.listenhunde-bayern.de fasst die gesamte Problematik sehr gut zusammen und es wird eindeutig beschrieben, dass das Halten eines solchen Hundes in so gut wie allen Fällen nicht erlaubt wird. Du würdest nicht mal ein Negativgutachten bekommen, wenn der Hund nicht gefährlich ist, weil bei diesen Rassen grundsätzlich von einer gesteigerten Agressivität ausgegangen wird. Da du schon weißt, dass ein Stafford drin steckt, solltest du das Risiko nicht eingehen, denn unter Umständen und im Ernstfall sitzt das Ordnungsamt eh am längeren Hebel und der Hund landet im Tierheim. Und auf dich kommt dann noch eine erhebliche Geldstrafe zu, weil du den Hund illegal gehalten hast. Die einzige Möglichkeit: Wenn der Phänotyp nicht eindeutig einen Stafford erkennen lässt, d.h. er sieht nicht eindeutig danach aus, dann gibt es noch die Möglichkeit ein Rassegutachten beim Amtstierarzt einzuholen. Wenn in diesem allerdings steht, dass ein Stafford drin steckt, hast du damit auch nichts gewonnen.

Vielleicht kann dir in der Hinsicht auch ein Anwalt helfen, der sich auf das Thema Kampfhund spezialisiert hat.

Guten Morgen,

also bei unserem Mischling ist auch eindeutig ein Rottweiler vorhanden, sieht man sofort, aber unsere Tierärztin hat in den Impfpass einen Mischling reingeschrieben ohne den Rottweiler zu erwähnen. Laß Dir das auch in den Impfausweis schreiben, wenn Du mal Probleme bekommst an der Grenze o.ä. , müssen sie sich erst mal an Deine Tierärztin wenden, deren Aussage sie wahrscheinlich nicht anzweifeln werden. Sollte natürlich der Hund mal Beissen oder ähnliches, wird ihn sich der Amtstierarzt und Tiersachverständige anschauen und weiter entscheiden, ob der Hund als gefährlich eingestuft werden muß. Der "Kleine " sieht bestimmt sehr süß aus!! Alles Gute!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Tierschutzarbeit, selber Tiere aus schlechter Haltung!
Narva  01.08.2011, 08:57

Damit kannst Du aber ganz bös auf die Nase fallen!

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Dackelmann888  01.08.2011, 10:30
@Narva

Du wirst eine Haftpflicht Versicherung brauchen,Falsch Angaben berechtigen zur Nichtzahlung.Das kann Teuer werden.

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ugaugamann  02.08.2011, 17:33
@Narva

Vor Denunzianten muß man sich immer hüten das ist wohl wahr.

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APBT85  12.04.2012, 10:53
  • "wenn Du mal Probleme bekommst an der Grenze o.ä. , müssen sie sich erst mal an Deine Tierärztin wenden, deren Aussage sie wahrscheinlich nicht anzweifeln werden."

toller tipp... die müssen garnichts. wenn die vermuten das ein staff drin steckt wird er auf nimmer wiedersehen beschlagnahmt... ihr immer mit euren angaben die nur auf vermutungen beruhen... echt ätzend

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