Staatstheorien Vergleich, Thomas Hobbes und John Locke

2 Antworten

Hobbes hatte was Reaktionäres, einer seiner Leitsprüche war: "homo homini lupus", es herrsche also ein Kampf aller gegen Alle. (Hobbes iss daher glattweg fürn Bobbes) Dann spricht er sich zudem für einen Rechtsverzicht zugunsten des Staates aus, auf den alle Gewalt zu übertragen sei.

Locke ist auch mit Vorsicht zu genießen, denn er setzt für die Gemeinschaft einen obersten Richter voaus, der auch schon mal ein Monarch sein darf. Er ist übrigens ein Wegbereiter des Liberalismus. Locke kann man jedoch keine reaktionäre Haltung vorwerfen, anders als der eher misantropische Hobbes.

In einer knappen Auflistung ist es schwierig, alle Gedanken der Staatstheorie zu erfassen. Möglich ist ein erster Annäherungsversuch.

Gemeinsamkeiten

  • Übergang von Naturzustand zu Gesellschaftszustand durch Gesellschaftsvertrag, wobei der Naturzustand ein gedachter/fiktiver ist und es um rationale Begründung geht, was für eine Art von Staat als gerechtfertigt/legitim gelten kann
  • Freiheit und grundsätzliche Gleichheit der Menschen im Naturzustand
  • Eintritt in Gesellschaftszustand liegt nach rationalem Kalkül der Individuen im eigenen Interesse als nützlich
  • Wunsch nach Sicherheit/Frieden ist ein wichtiger Grund für einen Gesellschaftsvertrag
  • Geltung von natürlichem Recht und natürlichem Gesetz (Thomas Hobbes) bzw. natürlichem Gesetz (Thomas Hobbes), die auch als von Gott stammend bezeichnet werden
  • Selbsterhaltung/Schutz von Leib und Leben als ein wesentliches Ziel
  • keine Festlegung auf eine einzige Staats- und Regierungsform als eine, die allein den Vorzug verdient (sowohl Monarchie als auch aristokratische/oligarchische Republik als auch demokratische Republik sind denkbar)

Unterschiede

  • Naturzustand wird von Hobbes als äußerst bedrohlich dargestellt (homo homini lupus est [der Mensch ist dem Menschen ein Wolf]; bellum omnium contra omnes [Krieg aller gegen alle), Locke schildert die Gefahr nicht so extrem
  • natürliches Recht (lateinisch: jus naturale; englisch: right of nature) hat bei Hobbes im Grunde keinen normativen Inhalt, sondern ist eine Erlaubnis zu unbeschränkt frei (Freiheit in der Bedeutung des Fehlens von äußerem Zwang) ausgeübter Selbsterhaltung; natürliches Gesetz (englisch: law of nature) bei John Locke ist ein natürlich (mit Hilfe der Sinne und des Verstandes) erkennbares und den Gegebenheiten der menschlichen Natur entsprechendes Gesetz, das inhaltliche Normen hat: aus einer Pflicht zur Selbsterhaltung wird Eigentum als Recht abgeleitet, nämlich ein Recht auf Leben, Gesundheit/körperliche Unversehrtheit, Freiheit und materielles Eigentum, wobei (ein sozialer Gedanke) auch das Leben anderer möglichst erhalten werden soll
  • bei Hobbes gibt es zwar auch Freiheit und Sicherung von Eigentum als Ziele im Staat, aber ausschlaggebend für den Staatsaufbau ist allein die Selbsterhaltung
  • bei Hobbes ist der Gesellschaftsvertrag zugleich ein Unterwerfungsvertrag, bei Locke nicht
  • Frage einer Gewaltenteilung: Hobbes vertritt eine Unteilbarkeit der Staatsgewalt beim Souverän, Locke dagegen Gewaltenteilung (vor allem zur Verhinderung von Machtmißbrauch): er unterscheidet in der Hauptsache die gesetzgebende Gewalt (Legislative) und die vollziehende/ausführende Gewalt (Exekutive); rechtsprechende Gewalt (Judikative) wird von der Legislative oder einer von ihr ernannten Obrigkeit ausgeübt, Rechtsanwendung ist der Exekutive zugeordnet, Locke fordert unabhängige und unparteiliche Richter; Locke nennt noch die föderative Gewalt (Vertretung des Gemeinwesens nach außen) und die prärogative Gewalt (Macht, ohne Gesetzesvorschriften nach eigener Entscheidung für das öffentliche Wohl zu handeln, wenn schnelle Maßnahmen nötig sind; eine Art Notstandsrecht) als weitere Staatsfunktionen, da diese nach der Darstellung in der Praxis bei der Exekutive angesiedelt sind, wird üblicherweise von 2 Gewalten bei Locke gesprochen, nicht von 4
  • Souverän/Souveränität: bei Hobbes hat der Souverän uneingeschränkte Macht, bei Locke gibt es Volksouveränität (ausgeübt durch Mehrheitsentscheidung) und eine durch Verfassung und natürliche Grundrechte eingeschränkte Macht der Staatsgewalt; daher ist bei Hobbes eine absolutistische Monarchie möglich, bei Locke eine Monarchie nur als eine konstitutionelle Monarchie
  • Widerstandrecht: bei Hobbes bleibt nur die Verteidigung des eigenen Lebens als natürliches Recht im Staat und Gehorsam gegenüber den Souverän kann beendet werden (allerdings ohne eine Erlaubnis/Zulässigkeit des noch bestehenden Staates), wenn der Souverän seine Frieden und Ordnung schützende Aufgabe gar nicht mehr erfüllt; bei Locke ist unter Berufung auf vorstaatliche natürliche Rechte Widerstand gegen die Regierung (Legislative und Exekutive) gerechtfertigt, wenn das in sie gesetzte Vertrauen verletzt wird und keine andere Abhilfe möglich ist 
brain9 
Fragesteller
 05.05.2015, 13:27

Ja danke Albrecht, das war im Ernst sehr hilfreich 😊

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