Frage zur Scheidung?

3 Antworten

Ja, ist möglich.

Allerdings muss das vorgerichtlich erklärt werden.

Ggf können dann Kosten für denjenigen entstehen, der nicht erscheint.

Eine Scheidung in Abwesenheit ist in der Regel nicht möglich. Zum Schutz kann eine getrennte Anhörung der Ehegatten erfolgen. Bei im Ausland lebenden Ehegatten lässt das Gericht oft eine schriftliche Anhörung genügen.

Oder muss sie zwingend anwesend sein?

Sie kann sich durch einen Anwalt vertreten lassen, wenn sie nicht persönlich vom Gericht geladen wurde / pers. Erscheinen angeordnet wurde.