Spiegel gestriffen und nicht bemerkt- was kommt auf mich zu?
Hey bin 18 und hab erst seit zwei Monaten meinen Führerschein. Ich war auf dem Heimweg und ca eine stunde später Stand die Polizei vor der Tür und jemand meinte das ich beim Fahren jemands Spiegel gestriffen habe. An meinem Auto sieht man fast nichts aber bei dem Auto des anderen ist anscheinend der Spiegel Zerbrochen, ich hab laut Musik gehört und nichts dabei bemerkt . Meine frage ist was jetzt auf mich zu kommt da ich jetzt eine Anschuldigung zur Fahrerflucht bekommen habe und mein Auto ist nur Haftpflicht Versichert der des anderen aber Vollkasko. Ich bin gerade es etwas knapp bei kasse und ich hab ziemlich angst das es teuer wird oder ich eben eine straftat begangen habe.
Jo David
3 Antworten
Den Schaden am anderen Fahrzeug übernimmt deine Haftpflichtversicherung, dafür ist die nämlich da.
Was im Rahmen des Strafverfahrens wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort auf dich zukommt, hängt ganz von der Staatsanwaltschaft ab, und was Du zu Protokoll gegeben hast. Überhaupt nicht vorteilhaft dabei ist, sofort zuzugeben, das man laut Musik gehört hat. Wie heisst es im § 1 StVO (2) so schön?
Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Hast du dementsprechend schon Angaben gemacht, bei der Polizei oder vielleicht einem Anhörungsbogen?
Der gestriffte will jetzt bestimmt seinen Schaden ersetzt bekommen haben.
Bezahle den ohne Versicherung, damit die SF-Klasse am 01.01. sich nicht verschlechtert.
Du hast mit Deinem Berater bestimmt bei Straftaten einen Regress von bis zu 5.000 EUR vereinbart.
Du hast mit Deinem Berater bestimmt bei Straftaten einen Regress von bis zu 5.000 EUR vereinbart.
Dass muss niemand vereinbaren, das ist gesetzlich gedeckelt bei 5000€
Ich glaube doch, denn in meinen vereinbarten Spielregeln steht das. Wenn es Gesetz wäre, müsste es da nicht stehen.
Ich lese auch oft, es gibt Probleme, wenn die liebe Kundschaft die AKB nicht ausgehändigt bekommt.
Egal, was du glaubst. Die maximale Höhe, die eine Versicherung zurück fordern kann, ist gesetzlich auf 5000€ limitiert.
Zitat: "Verletzt der Versicherte eine Vertragspflicht (Obliegenheit), dann kann der Haftpflichtversicherer – nachdem er den Schaden gegenüber dem Geschädigten reguliert hat – den Versicherten anschließend zur Kasse bitten (Regress) und die bereits geleistete Zahlung entweder anteilig oder in vollem Umfang (maximal bis zu 5.000 Euro) zurückfordern."
Ändert nichts an der Sache, hat der VN keine AKB mit diesem Passus bekommen, gibt es keinen.
Bei der Verletzung von Obliegenheiten vor dem Versicherungsfall ist der Regress gemäß § 5 Abs. 3 KfzPflVV auf 5.000 € beschränkt. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger (letzteres nur bei Einfluss auf die Feststellung der Leistungspflicht) Verletzung von Obliegenheiten nach dem Versicherungsfall gilt die Regress-Beschränkung auf 2.500 € (§ 6 Abs. 1, 2 KfzPflVV), bei besonders schwerer vorsätzlicher Verletzung der Aufklärungs- oder Schadensminderungspflicht die auf 5.000 € (§ 6 Abs. 3 KfzPflVV) https://www.holzhauser.de/files/cto_layout/img/publikationen/Aufsatz_Regressansprueche_des_KfzVR_Wagner.pdf
Die Regressansprüche des Versicherers sind bei Obliegenheitsverletzungen durch den Versicherungsnehmer und den darauf zurückzuführenden Verlust des Versicherungsschutzes aber nicht unbegrenzt. § 5 der Kraftfahrzeugpflichtversicherungsverordnung begrenzt den Regress des Haftpflichtversicherers auf 5.000 Euro. https://kfz-versicherungen.com/haftpflichtversicherung/regress-des-haftpflichtversicherers-und-haftungsteilung/
Brauchst du noch mehr, was deinen Schmarrn widerlegt?
Den zerbrochenen Spiegel zahlt, wenn es überhaupt dazu kommt, deine Versicherung.
Es ist gestern Abend passiert, also ich habe nichts schriftliches unterschrieben nur das Sie mich eben belehrt haben und sowas