Sozialversicherungsausweis beantragt, reicht die Bescheinigung dem Arbeitgeber?

5 Antworten

Es werden schon länger keine Sozialversicherungsausweis mehr ausgestellt - Du wirst später ein Schreiben von der Deutschen Rentenversicherung erhalten, in welcher Dir die Sozialversicherungsnummer (Rentenversicherungsnummer) mitgeteilt wird. Dieses Schreiben mußt Du dann dem Ausbildungsbetrieb vorlegen.

Die Bescheinigung, daß die Sozialversicherungsnummer durch die AOK beantragt wurde, sollte dem ArbG vorgelegt werden, da er ansonsten mit der ersten Gehaltsabrechnung diese erneut beantragen würde.

OnlinexBoy 
Fragesteller
 08.02.2020, 21:14

Also reicht die Bescheinigung aus? Oder soll ich noch eine Nummer besorgen?

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DerSchopenhauer  09.02.2020, 08:12
@OnlinexBoy

Die Nummer wird Dir von der Rentenversicherung mitgeteilt - die Bescheinigung der AOK reicht erst einmal aus - bis August hast Du das Schreiben der RV und kannst das dann dem Ausbildungsbetrieb vorlegen.

Er wird Dich sowieso erst mit der Gehaltsabrechnung August bei den Sozialversicherungsträgern anmelden.

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Wie erhalte ich eine Sozialversicherungsnummer?

Deine Sozialversicherungsnummer wird dir automatisch per Post mitgeteilt, wenn du das erste mal in Deutschland eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmst (egal ob Vollzeit, Teilzeit, Minijob, usw).

Wenn du noch nie sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast, dann beantragt dein erster Arbeitgeber für dich diese Sozialversicherungsnummer. In diesem Fall musst du dem Arbeitgeber zusätzlich deinen Geburtsort mitteilen.

OnlinexBoy 
Fragesteller
 07.02.2020, 21:12

Ich hab mal als 450€ Basis geschafft

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DerHans  07.02.2020, 21:15
@OnlinexBoy

Dafür musst ebenfalls schon die Sozialversicherungsnummer vorliegen. Sonst war es Schwarzarbeit

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Wenn du erst im August die Ausbildung beginnst, hast du noch genug Zeit, den Ausweis deinem Chef vorzulegen. Das dauert kein halbes Jahr bis der ausgestellt wird. Gib ihn ab sobald du ihn hast und die Sache ist erledigt.

Der Arbeitgeber benötigt nur die Versicherungsnummer. Damit ist ja jederzeit überprüfbar, ob der Mitarbeiter angemeldet ist oder nicht.

OnlinexBoy 
Fragesteller
 07.02.2020, 14:32

Also sollte ich die Nummer bei der Rentenversicherung anfordern?

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DerHans  07.02.2020, 14:34
@OnlinexBoy

Da ja anscheinend noch Zeit genug ist, reichtes vollkommen aus, bei deiner Krankenversicherung zu fragen.

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Der Arbeitgeber braucht nicht den Sozailversicherungsausweis, sondern Deine Sozialversicherungsnummer, damit meldet er Dich bei der Sozialversicherung (über die Krankenkasse als Einzugsstelle) an

OnlinexBoy 
Fragesteller
 07.02.2020, 14:16

Es hieß das die Bescheinigung ausreichen wird hmm soll ich mal bei der Rentenversicherung anrufen und fragen?

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