Sozialversicherungsausweis beantragt, reicht die Bescheinigung dem Arbeitgeber?
Ich muss für meine Ausbildung die ich voraussichtlich im August beginne, eine Kopie von meinem Sozialversicherungsausweis machen, nur leider besitze ich keinen, daher habe ich einen bei der AOK beantragt. Die AOK hat es von der Rentenversicherung beantragt und Sie hat mir dann einen Bescheinigung gegeben, Sie meinte ich soll das dem Arbeitgeber geben, da dies für das Finanzamt reichen würde, aber dort steht keine Sozialversicherungsnummer drauf, es ist nur eine Bescheinigung das es beantragt wurde. Daher wollte ich euch fragen, wisst ihr mehr oder reicht die Bescheinigung ohne Sozialversicherungsnummer aus?
5 Antworten
Es werden schon länger keine Sozialversicherungsausweis mehr ausgestellt - Du wirst später ein Schreiben von der Deutschen Rentenversicherung erhalten, in welcher Dir die Sozialversicherungsnummer (Rentenversicherungsnummer) mitgeteilt wird. Dieses Schreiben mußt Du dann dem Ausbildungsbetrieb vorlegen.
Die Bescheinigung, daß die Sozialversicherungsnummer durch die AOK beantragt wurde, sollte dem ArbG vorgelegt werden, da er ansonsten mit der ersten Gehaltsabrechnung diese erneut beantragen würde.
Die Nummer wird Dir von der Rentenversicherung mitgeteilt - die Bescheinigung der AOK reicht erst einmal aus - bis August hast Du das Schreiben der RV und kannst das dann dem Ausbildungsbetrieb vorlegen.
Er wird Dich sowieso erst mit der Gehaltsabrechnung August bei den Sozialversicherungsträgern anmelden.
Deine Sozialversicherungsnummer wird dir automatisch per Post mitgeteilt, wenn du das erste mal in Deutschland eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmst (egal ob Vollzeit, Teilzeit, Minijob, usw).
Wenn du noch nie sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast, dann beantragt dein erster Arbeitgeber für dich diese Sozialversicherungsnummer. In diesem Fall musst du dem Arbeitgeber zusätzlich deinen Geburtsort mitteilen.
Dafür musst ebenfalls schon die Sozialversicherungsnummer vorliegen. Sonst war es Schwarzarbeit
Wenn du erst im August die Ausbildung beginnst, hast du noch genug Zeit, den Ausweis deinem Chef vorzulegen. Das dauert kein halbes Jahr bis der ausgestellt wird. Gib ihn ab sobald du ihn hast und die Sache ist erledigt.
Der Arbeitgeber benötigt nur die Versicherungsnummer. Damit ist ja jederzeit überprüfbar, ob der Mitarbeiter angemeldet ist oder nicht.
Also sollte ich die Nummer bei der Rentenversicherung anfordern?
Da ja anscheinend noch Zeit genug ist, reichtes vollkommen aus, bei deiner Krankenversicherung zu fragen.
Der Arbeitgeber braucht nicht den Sozailversicherungsausweis, sondern Deine Sozialversicherungsnummer, damit meldet er Dich bei der Sozialversicherung (über die Krankenkasse als Einzugsstelle) an
Es hieß das die Bescheinigung ausreichen wird hmm soll ich mal bei der Rentenversicherung anrufen und fragen?
Wenn auf der Bescheinigung die Nummer steht, dann reicht sie aus
Also reicht die Bescheinigung aus? Oder soll ich noch eine Nummer besorgen?