Soziale Vorteile für mögliche Ergreifung vom Traumberuf aufgeben?
Hallo zusammen,
ich stecke derzeit etwas in einem Dilemma. Ich möchte seit 2 Jahren Lokführer werden im Quereinstieg. Jedoch gibt es da einige Probleme. Ich bin/war Herzkrank mit einer defekten Aortenherzklappe, die aber jetzt mit einer mechanischen ersetzt wurde. Die Insuffizienz ist somit nicht mehr vorhanden. Nachteil lebenslange Blutverdünnung.
Dazu gibt es noch ein weiteres Problem. Vor ungefähr 6 Jahren wurde bei mir ohne Gentest das Marfan-syndrom diagnostiziert. Der Gentest wird nachher noch wichtig. Kurze Erklärung: Bei dieser Krankheit ist das Bindegewebe im ganzen Körper geschwächt es schadet dem ganzen Körper also und macht ihn überall mehr "instabil" . Ausgelöst wird dies durch eine Genmutation. Diese Krankheit ist auch extrem selten 1 von 10.000 erkrankt daran. Ich zeige einige Symptome davon. Aber nicht alle. Jetzt zu dem Gentest. Der Gentest ist die einzige Möglichkeit, die Krankheit komplett auszuschließen. Nach dem meine Gene analysiert wurden, kam heraus das in meinen Genen keine Mutationen dieser Art gefunden wurde. Trotzdem steht es auf diversen Arztbriefen das ich das Syndrom habe.
Jetzt zu dem ersten Teil meiner Frage:
Durch diese Diagnose, habe ich einen Schwerbehindertenausweis Grad 50 mit dem Merkzeichen G. Also gehbehindert. Zudem unbefristet, wegen der Fehldiagnose mit dem Marfan-syndrom, Dies ist nämlich nicht heilbar und somit Lebenslang keine Besserung der Krankheit in Aussicht steht. Normalerweise wird der Ausweis alle 5 Jahre geprüft. Ich habe geschaut, was für Kriterien es erfüllen muss, um das G zu erhalten. Da stand mehr oder weniger das man es nicht schafft, eine Strecke von 2km in einer halben Stunde zu schaffen zu gehen, was ich locker jetzt mit der neuen Herzklappe auch schaffe. Auch schon davor Ich habe durch diesen Ausweis auch diverse Vorteile. Davon mit einer Wertmarke 90€ im Jahr jegliche Mitfahrt in allen Nahverkehrsystemen. Auch steuerliche Vorteile ergeben sich hierdurch. Eher in Rente zu gehen, ohne Abschläge.
Jetzt zu dem Kern der Sache:
Um Lokführer zu werden darf man nicht gehbehindert sein,bwas ich laut Ausweis ja angeblich bin. Ich müsste dies auch angeben bei der Bewerbung. Sonst mache ich mich Strafbar. Auch die Sache mit der neuen Herzklappe könnte schwierig werden. Soll ich beim Sozialamt eine erneute Prüfung des Ausweises beantragen, mit dem negativen Gentest Ergebnis? War auch auf diversen Bahnveranstaltungen. Aber nie war ein Bahnarzt dabei,der mir sagen kann "Ja das ist auch möglich mit Prothesen Herzklappe" oder halt sagt " Tut mir leid das ist ausgeschlossen". Bei letzterem würde ich natürlich den Ausweis behalten. Das wäre natürlich scheiße für mich, aber jedenfalls hätte ich Gewissheit, das es nicht funktionieren würde. Aber diese Frage, müsste ich vor der Beantragung der Prüfung des Ausweises. Beantwortet bekommen. Nur niemand kann mir bis jetzt diese Frage beantworten. Selbst in der Richtlinie zur Tauglichkeit finde ich nichts passendes, was für mich eine richtige Antwort ist. Im Internet finde ich auch dementsprechend nichts passendes.
3 Antworten
Du musst bei der Bewerbung eine Behinderung nicht angeben. Auch fragen danach sind unzulässig.
Es wäre auch eine unzulässige Benachteiligung wenn man dich nur wegen der Behinderung von vorne herein nicht einstellen würde.
Eine Behinderung darf dann nicht verschwiegen werden, wenn sie einen Einfluss auf die Ausübung der Arbeit hätte. Das sehe ich hier eher nicht der Fall. Den Behindertenausweis abzugeben, wäre ziemlich blöd.
Wenn du die Behinderung beim Arbeitgeber nicht angibst, hast du auch nicht die Vorteile davon. (Mehr Urlaub, besserer Kündigungsschutz, früher in Rente). Du kannst das aber völlig problemlos nach der Probezeit machen.
Objektiv gesehen, musst du die Arbeit problemlos machen können. Zum Lok fahren hat eine Gehbehinderung sicher keinen Nachteil. Du musst aber problemlos den Arbeitsplatz erreichen können und über Gleise und das Schotterbett laufen können. Ebrnso innethalb vom Zug um die Fahrtrichtung zu wechseln.
Als Lokführer muss man noch an- und abkuppeln können. Das musst du wissen, ob du das kannst.
Du siehst das zu kompliziert.
wie definierst du „erhebliche Einschränkung der Mobilität“?
Das ist immer auf die Tätigkeit zu sehen.
Ich bin Beinamputiert und habe einen Job auf einer Bohrinsel. Dazu ist auch eine entsprechende Tauglichkeit erforderlich wie klettern über Leitern, übersetzen bei Seegang, Bedienen und umdrehen einer Rettungsinsel,…
Ich bin einfach zu der Untersuchung gegangen, war vorbereitet und es wurde keine Untauglichkeit festgestellt. Dann das erforderliche Sea-Survivel-Training gemacht. Auch das war kein Problem.
Die Rentenversicherung musste dann noch eine geeignete Hightech-Prothese kaufen, dann war ich auf der Bohrinsel.
Wer etwas will sucht Wege, wer etwas nicht will, sucht Gründe.
Als Lockführer musst du dir aber über etwas im Klaren sein: im Schnitt wirst du 3 Selbstmörder erleben. Der eine sagt: „Scheibenwischer an. Geil, 3 Wochen Sonderurlaub.“ Andere kriegen das nicht hin und lassen sich dann ins Stellwerk versetzen. Vorbereitet wirst du bei der Bahn darauf nicht.
Oh, wow das hätte ich jetzt nicht erwartet! Das ist wirklich erstaunlich meiner Meinung nach. Das gibt mir ein ganz anderen Blick auf die Situation. Ja, ich weiß das, das mit Selbstmördern so ein Thema ist bei der Bahn. Und ich bin mir auch bewusst auf was ich mich da einlassen würde. Ich habe mich schon so gut wie es geht über den Beruf informiert. Ich kenn ich zum Beispiel mittlerweile auch fast alle Signale auswendig und wende dieses Wissen auch in Bahnsimulatoren an. Vielen Dank für deinen Beitrag!
Bei solchen sensiblen Berufen brauchst du ein "ärztliches Attest", es gibt eine amtsärtzliche Untersuchung wo da primär dein Sehvermögen und deine Hörfähgkeit überprüft wird.
Daneben werden noch Vorerkrankungen abgefragt. Da wirst du schon von vornherein aussortiert.
Vielleicht hast du eine Bindegewebeschwäche, aber kein Marfan Syndrom. Schön ist das auch nicht, denn dann darfst du nichts schweres heben. Maximal 10 KG. Ein handwerklicher Beruf schließt sich damit aus. Du musst ins Büro gehen.
Ich erhole mich derzeit in einer stationären Reha. Die Herzklappen OP ist erst 6 Wochen her. Dementsprechend bin ich noch recht geschwächt. Aber ich arbeite hier daran mich für den Alltag wieder fit zu machen. Zuvor habe ich eine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten angefangen. Diese aber nach 2 Jahren abbrechen müssen, aufgrund der Herzbeschwerden durch die defekte Klappe, daraus resultierender Stress, auch die schwere der Ausbildung mit der Zeit und Corona kam auch noch dazu. Ich werde hier aber wieder anschließen, was zumindest eine Bürotätigkeit angeht erstmal. Gerade weil ich möglicherweise auf 2 Jahre verkürzen kann, durch meine Vorerfahrung. Meine Reha Oberärztin hier hat mich für mittlere schwere Tätigkeiten frei gegeben. Also ist für später noch einiges offen an Alternativen für die Zukunft. Ich möchte jedoch erst einmal ein Fundament haben, worauf ich aufbauen kann. Somit erstmal der körperlich leichte Bürojob. Bin jetzt auch nicht mehr der jüngste für eine Ausbildung mit 28. Das mit dem Lokführer wäre wenn erst in 5-10 Jahren. Ich habe mich auch darüber informiert, wie das mit körperlicher Anstrengung aussieht. Also wie auch du sagst schweres Heben. Im Personenverkehr ist das an sich kein Problem mehr. Also du hebst ja nicht andauernd zum Beispiel Kupplungen für die Waggons. Da möchte ich auch hin. Nicht in den Güterverkehr,wo das alles nochmal anders aussieht. Wir werden sehen, was die Zeit bringt.
Danke für das Mut machen ampmark. Jedoch ist es leider nicht so einfach, wie du es hier schreibst. Ich kopiere mal ein Auszug. Der Punkt e bezieht sich eindeutig auf das G im Ausweis.
Kurzer Auszug aus den Anforderungen
Allgemeine Anforderungen
1.1
Ein Triebfahrzeugführer darf nicht unter gesundheitlichen Störungen leiden oder Arzneimittel oder Stoffe nehmen, die insbesondere Folgendes auslösen können:
a)
plötzliche Bewusstlosigkeit;
b)
Verminderung der Aufmerksamkeit oder der Konzentration;
c)
plötzliche Handlungsunfähigkeit;
d)
Verlust des Gleichgewichts oder der Koordination;
e)
erhebliche Einschränkung der Mobilität