Sozialamt Kaution?

1 Antwort

Wenn sie ihre damalige Kaution als zinsloses Darlehen gezahlt bekommen hat und dieses Darlehen dann in monatlichen Raten vom Regelsatz für den Lebensunterhalt abgezogen wurde und das Darlehen nun abgezahlt ist, sie ihre Kaution nun vom Vermieter zurück bekommen hat und das ganze nachweisbar ist, dann handelt es sich um Vermögen und nicht um anrechenbares Einkommen.