Soundboard von Lehrer machen?

4 Antworten

Grundsätzlich ist das Anfertigen jeglicher Tonaufnahmen von jemand anderem ohne dessen Zustimmung strafbar und erfüllt den Straftatbestand des § 201 StGB.

Lass es lieber, du könntest vielleicht sogar angezeigt werden : (

Wenn es rauskommt, dann hast du eine Anzeige und einen Schulverweis an der Backe. Es jemanden anderen am Telefon vorzuspielen stellt eine Veröffenlichung dar. Auch Lehrer haben das Recht am eigenen Bild/ Ton.

Der Lehrer hat nicht nur ein Recht an seinem Bild, sondern ebenfalls Ton.