Sonderkündigungsrecht nach Preiserhöhung (Vermietung von Pferdeboxen)?

4 Antworten

Mieterhöhung (§ 561 BGB)

Der Mieter hat nach Vornahme einer Mieterhöhung nach dem Vergleichsmietensystem oder nach Modernisierung gemäß § 558 oder § 559 BGB die Wahl, ob er das Mietverhältnis fortsetzen oder gemäß § 561 BGB aufkündigen möchte.

Ausschluss der Kündigung

Hat der Mieter der Mieterhöhung zugestimmt, ist das Sonderkündigungsrecht damit ausgeschlossen.

Frist

Der Mieter kann bis zum Ablauf des zweiten Monats nach dem Zugang der Erklärung des Vermieters den Mietvertrag zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. Die Kündigung hat in Schriftform zu erfolgen. Eine Begründung ist nicht erforderlich.

Fristberechnung

Bei Zugang der Erhöhungserklärung beispielsweise am 15.02. hat der Mieter die Möglichkeit bis spätestens zum 30.04. die Kündigung zu erklären und diese wird dann wirksam zum 30.06.

Nachzulesen hier:
http://www.mietrecht-hilfe.de/kuendigung/sonderkuendigung.html
Also: nein - geht nicht "sofort"

Ja das stimmt, die dürfen kündigen weil für den selben Service ein anderer Preis ausgemacht worden ist und es aber vertraglich festgehalten wurde. Dafür gibt es ja Verträge dass niemand im Nachhinein ein Nachteil dadurch hat

treit 
Fragesteller
 15.01.2014, 17:18

Hallo Eugenn, aber da muss es sicherlich so etwas wie eine "Widerspruchsfrist" geben.

Es kann ja nicht unbegrenzt ein jeder von heut auf morgen den Betrieb verlassen.

0
Eugenn  15.01.2014, 17:30
@treit

Also der Verbraucher ist meist besser geschützt... Widerspruch heißt ja nur, dass du nicht einverstanden bist... Aber in deinem Fall sind es wohl eher die Leute die Widerspruch wegen den 4Wochen einlegen können. Hast sie praktisch überrumpelt. Es dauert auch seine Zeit ein neuen Platz für ein Pferd zu finden die du denen auch geben müsstest wenn sündige Preise änderst... Ist wirklich ein komplizierter Fall

0

4 Wochen vorher bescheid gegeben dass sich die Kosten erhöhen aber 6Wochen Frist um zu kündigen? Habe ich das richtig verstanden? Dann gilt sicherlich die Ausnahmekündigung. Nein, wenn es nicht vertraglich festgehalten wurde, dürfen sie an dem Tag wo es Mehrkosten sind als vertraglich vereinbart, kündigen. Sicherlich ist es auch spezieller Fall bei dir denn das Pferd muss ja auch wieder wo unterkommen, ich würde dir empfehlen einen speziellsten auszusuchen, man kann dir hier wirklich nur bedingt helfen

Die Frage ist auch seit wann sie wussten dass es erhöht wird und wie die Miete für die Pension bzw der Bertrag aussieht

treit 
Fragesteller
 15.01.2014, 17:20

Die Preiserhöhung wurde 4 Wochen vor In Kraft treten bekannt gegeben. Um 20 Euro pro Kopf (von 260 Euro auf 280 Euro pro Tier).

tanja

0