Kann ich während der Mindestvertragslaufzeit beim Stromanbieter vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen?
Ich habe einen Vertrag bei einem Stromanbieter als Neukunde abgeschlossen und nutze entsprechende Boni. Kann ich während der Mindestvertragslaufzeit bei einer Preiserhöhung vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, oder erst nach deren Ablauf? Muss ich ggf. anteilig den Neukundenbonus zurückzahlen?
3 Antworten
Bei Preiserhöhungen hast du unabhängig von der Vertragslaufzeit ein Sonderkündigungsrecht. Selbst dann wenn die Preiserhöhung nur auf gestiegene Steuern oder Abgaben zurückzuführen ist: https://www.finanztip.de/stromanbieter-wechseln/sonderkuendigungsrecht-strom-gas/
Bei Preiserhöhungen hat man in der Regel immer ein Sonderkündigungsrecht. Wie das mit der Bonuszahlung ist weiß ich allerdings nicht. Das sollte aber alles in den Vertragsbedingungen stehen
Dazu gibt es Gesetze, bereits aktivierte Boni können nicht zurückverlangt werden, in Aussicht gestellte Boni verlieren ihre Wirkung wenn die Grundlagen zur Gewährung niemals eintreten.
Neukundenboni sind aktiviert sobald ein neuer Kunde bedingungsgemäß Leistungen aus einem Vertrag genießt. Laufzeitboni sind an fortbestehen des Vertrages gebunden, bei Energielieferverträgen meist damit verbundenen, den Vertrag über die Erstlaufzeit hinaus aufrecht zu erhalten. Kündigt man den Vertrag vor oder zum Ablauf der Erstlaufzeit, entzieht man dem Laufzeitbonus die Grundlage.
Das müsste in den AGB des Stromanbieters stehen ab wann ein Sonderkündigungsrecht zulässig ist.
Das muss nicht in den AGB stehen, das ist in 41 (3) Energiewirtschaftsgesetz
geregelt.