Kann ich während der Mindestvertragslaufzeit beim Stromanbieter vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen?

3 Antworten

Bei Preiserhöhungen hat man in der Regel immer ein Sonderkündigungsrecht. Wie das mit der Bonuszahlung ist weiß ich allerdings nicht. Das sollte aber alles in den Vertragsbedingungen stehen


verreisterNutzer  16.01.2020, 07:46

Dazu gibt es Gesetze, bereits aktivierte Boni können nicht zurückverlangt werden, in Aussicht gestellte Boni verlieren ihre Wirkung wenn die Grundlagen zur Gewährung niemals eintreten.

Neukundenboni sind aktiviert sobald ein neuer Kunde bedingungsgemäß Leistungen aus einem Vertrag genießt. Laufzeitboni sind an fortbestehen des Vertrages gebunden, bei Energielieferverträgen meist damit verbundenen, den Vertrag über die Erstlaufzeit hinaus aufrecht zu erhalten. Kündigt man den Vertrag vor oder zum Ablauf der Erstlaufzeit, entzieht man dem Laufzeitbonus die Grundlage.

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Das müsste in den AGB des Stromanbieters stehen ab wann ein Sonderkündigungsrecht zulässig ist.