Sollte die Ärztin die Sterbehilfe geleistet hat freigesprochen werden?
Das Ergebnis basiert auf 16 Abstimmungen
4 Antworten
Die Gesetzgebung ist hier nicht mehr zeitgemäß und vor allem unmenschlich.
JEDER MENSCH muss das Recht haben, selbst zu entscheiden, ob er leben und wann er sterben will.
Und daher muss es auch möglich sein, Menschen dabei straffrei zu unterstützen, wenn sie nicht mehr leben wollen. Das gilt für passive UND aktive Sterbehilfe.
Meiner Meinung ist das ein schwieriges Thema. Man muss die gesundheitliche Verfassung immer mit beachten. Wenn der Betroffene eine psychische Krankheit hat, ist halt die Frage ob er in diesem Moment klar gedacht hat oder nicht. Wenn ein "gesunder" Mensch sich umbringen will, dann sollte man seine Wahl respektieren, egal wie unschön sie ist
Sie hat eindeutig gegen ihren Hypokratischen Eid verstoßen!
Gerade bei Depressionen gibt es heute gute Hilfen.
Und: Depressionen ist eine Krankheit. Ein Mensch, der Depressionen hat, ist unfähig, rationale Entscheidungen zu treffen. Daher gilt noch nicht mal die Entschuldigung, dass die Studentin den Suizid ja selbst wollte.
Wenn er gegen geltendes Recht verstossen hat, muss er bestraft werden. Wenn nicht, dann nicht. Das entscheidet der Richter.
Der Arzt hat sich nicht an einen grundlegenden Ethos seines Berufzweigs gehalten und ein Gesetz gebrochen:
Ergo muss er strafrechtlich belangt werden.
Sterbehilfe, ob aktiv und passiv, ist ein heißes Eisen in Deutschland. Zurecht, denn während des NS-Terrors ist es für eine menschenverachtende Ideologie korrumpiert worden. Dies hätte dem Arzt genauso bewusst sein müssen.
Was wir hier für subjektive Sympathien haben, spielt keine Rolle.
LG