Soll ich ihn anzeigen oder es lassen?

4 Antworten

Soviel ich weiß, könnte es Probleme geben, weil ihr euch danach quasi vertragen habt und jetzt nichts mehr Neues passiert ist. Allerdings hast du eventuell psychische Schäden davon getragen, die jetzt erst sichtbar sind. Wenn du so argumentierst, sollte es keine Rolle spielen, ob es damals für kurze Zeit verziehen wurde.

Hast du denn noch irgendwelche Beweise? Chats oder Zeugenaussagen die für dich sprechen. Wenn das nicht so ist weiß ich nicht ob sich der Aufwand lohnen würde.

Wenn er auch alle Chats gelöscht hat wird das wohl kaum etwas bringen.

Als Mann ist es mir sehr wichtig dazuzusagen das ich das nicht schreibe um meinen "Bruder" zu schützen und dass ich für ein solches Verhalten nur Verachtung übrig habe.

Baaaaabbyy110 
Fragesteller
 16.12.2023, 03:15

Ja ich habe ein Beweis davon.

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HerrPEPE  16.12.2023, 03:17
@Baaaaabbyy110

Wie sieht dieser Beweis den aus? Also könntest du ihn beschreiben? Ist es ein Chat und wenn ja was steht da ungefähr drin.

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HerrPEPE  16.12.2023, 03:18
@Baaaaabbyy110

Ach und noch eine ganz wichtige Frage wie alt bist du. Wenn du unter 18 bist wird es sehr eng führ ihn. Aber da gehen wir drauf ein wenn es soweit ist.

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Baaaaabbyy110 
Fragesteller
 16.12.2023, 03:21

Man sieht wie er ein Foto verschickt hat wo ich nackt drauf bin. In seinem Schlafzimmer.
und ein Typ von ihm darauf geschrieben hat ,,geile Frau“. Bin 25.

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HerrPEPE  16.12.2023, 03:32
@Baaaaabbyy110

Okok. Also das was oben geschrieben wurde kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Ein Nacktfoto ohne deine ausdrückliche Einwilligung zu verschicken ist eine Straftat (§120 StGB). Für die Strafbarkeit dürfte eine spätere und/oder vorübergehende Duldung nicht relevant sein.

Ich muss mich als Geschädigter nicht gleich dazu entschließen jemanden anzuzeigen sondern kann das auch noch später machen. Deine Einwilligung, sofern es denn eine gegeben hat, dürfte ohnehin kaum nachzuweißen sein.

Also aus meiner Sicht, die Datenlage ist natürlich sehr dünn, steht einer erfolgreichen Klage erstmal nichts im Weg. Genau besprechen solltest du das natürlich mit einem Rechtsanwalt.

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Hast Du irgendwelche Belege?? Wenn ja ist eine Anzeige nicht unbedingt Zeitverschwendung. Wenn nicht kannst Du es Dir sparen.

Es spielt aber keine Rolle ob ihr euch vertragen habt oder nicht, eine Straftat bleibt es dennoch. Niemand darf Nacktfotos von Dir verteilen.

Solltest du eher lassen, 1. ist es sehr lang her und könnte eher nach einer Racheaktion klingen und 2. Glaubwürdig klingt das nicht gerade wenn du so vor Gericht sitzen würdest und viel erreichen tust du damit eh nicht, letztendlich bist du selbstschuld das du die Bilder gemacht hast.

Baaaaabbyy110 
Fragesteller
 16.12.2023, 08:14

Ich habe sie nicht gemacht. Sie wurden von mir geschossen als ich geschlafen habe.

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LauraIDE  16.12.2023, 18:00
@Baaaaabbyy110

Ja dann kannst du ihn anzeigen, nützt aber nicht viel nach der langen Zeit

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