Sneaker und Versand?

1 Antwort

Meiner Kenntnis nach nur die 50 €.

Allerdings muß die Rechnung grundsätzlich fristgemäß gezahlt werden.

D.b. es muß zunöchst der volle Rechnungsbetrag überwiesen werden. Der Retourewert wird anschließend gutgeschrieben und erstattet.

Ich wüßte jedoch nicht, daß die Versandkosten nachberechnet werden und sehe auch keine Grundlage dafür.

Wenn der Bestellwert 60 € überschritt, ist der Rest meiner Meinung nach Risiko des Händlers.

Bist Du volljährig?

drsneak  14.07.2023, 12:37

Nein - wenn der Mindestbestellwert für den kostenlosen Versand infolge der Retoure unterschritten wird, werden bei der Gutschrift eben die Versandkosten abgezogen ...

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Agamemnon712  14.07.2023, 15:09
@drsneak

Falsch.

Rechtlich nur dann ggf. durchsetzbar, wenn in den AGB enthalten.

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drsneak  14.07.2023, 22:07
@Agamemnon712

da brauch es nichts zum Durchsetzen - die erstatten einfach nur die Differenz !

Und seien Sie gewiss - DAS steht dann schon genau SO in den AGB und dann viel Spaß mit der Inkassofirma, wenn man eben nicht das richtig zahlt ... dann kommen eben noch die ganzen Spesen etc. dazu ...

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