Snapchat löschen ohne Deaktivierung?

2 Antworten

Du kannst natürlich nach DSGVO Art. 17 1. b) dein Recht geltend machen.
(siehe: https://www.datenschutz-grundverordnung.eu/grundverordnung/art-17-ds-gvo/)

jani123456586 
Fragesteller
 24.10.2018, 12:38

aber wie? man kann ja niemand bei Snapchat kontaktieren... ich habe schon alles versucht, wenn ich soweit komme das ich eine Anfrage machen kann, dann kann man diese nicht absenden -.-

0
XGamer11208  24.10.2018, 12:47
@jani123456586

Ist etwas versteckt.. ist die Frage, ob die 2-Schritte-Regel und Klare Offenlegung des Impressums eingehalten ist..
Aber vielleicht ist das in Großbritannien anders.

0
XGamer11208  24.10.2018, 12:56
@jani123456586

Das kann aber natürlich auch etwas dauern, bis das durchgeführt wird.

  1. Man muss dich zweifelsfrei identifizieren mit den eingereichten Identifikations-Informationen
  2. Die Fristen müssen "angemessen" sein. Das kann unter anderem bis zu 1 Monat sein
  3. Sollte das Unternehmen einen hohen Andrang haben, kann die Durchführung der Anfrage verzögert werden, aber der Anfragende muss informiert werden über diese Verzögerung.

Aber vielleicht ist auch erstmal interessant, was überhaupt gespeichert wurde?

Also am besten eine Auskunftsanfrage mit einer Löschanfrage koppeln, dann weiß man, was gespeichert wird und in welchem Ausmaße.

0
jani123456586 
Fragesteller
 24.10.2018, 12:56
@XGamer11208

geht auch nicht... habe geschrieben aber dann kam als Rückmeldung, dass man über den Support gehen muss (welcher nicht geht)

0
XGamer11208  24.10.2018, 13:02
@jani123456586

Deine Anfrage muss auf jeden Fall angenommen werden.

Ich glaube aber, dass in der DSGVO nicht angegeben ist, wie diese Anfrage zu stellen ist oder ob diese gelenkt werden kann durch ein Unternehmen..

Interessiert mich selber.. ich gucke mir mal die Gesetzes-texte an.

0
XGamer11208  24.10.2018, 13:35
@jani123456586

Also.. nach Artikel 12 der DSGVO "Transparente Information, Kommunikation und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person"

Nr 1 sagt nur aus, dass die Daten in leicht zugänglicher und verständlicher Form vorliegen und übermittelt werden. (Unterpunkt 1)

Dabei wird nur genannt "Schriftlich oder in anderer Form, gegebenenfalls auch elektronisch" (Unterpunkt 2)

Weitergehend wird beschrieben, dass die Auskunft bzw. Entgegennahme auch mündlich geschehen kann, sofern die anfragende Person die Identität anderweitig bestätigt hat. (Unterpunkt 3)

Da gibt es also ich denke keine Grundlage das anderweitig einzufordern, auch wenn ich das ziemlich seltsam finde z.B. wenn man keinen Zugriff auf seinen Account hätte.

Da die Durchführung der Löschung zwar unverzüglich durchgeführt werden muss, aber max. 1 Monat andauern darf (Art. 12, (3), Unterpunkt 3), ist auch die 1 Monatige Wartezeit für die Löschung des Accounts rechtens, wenn auch kritisch meiner Meinung nach.
(sofern nicht rechtzeitig z.B. eine technischen Fehlfunktion innerhalb des Monats gemeldet wird aller Antragsteller, wird gegen Art. 12, (3), Unterpunkt 3 verstoßen)

1
XGamer11208  24.10.2018, 13:57
@jani123456586

Aber versuch mal eine Anfrage beim Support zu stellen, dass du personenbezogene Daten von dir Accountübergreifend löschen lassen möchtest nach DSGVO Artikel 17.

Sag denen ganz klar, dass du dir nicht sicher bist, ob deine personenbezogenen Daten nur auf dem einen Account vorhanden sind.

Sie müssen nämlich sämtliche Personenbezogenen Daten löschen, Accountübergreifend!
Das ist ein Spaß ^^

1

Hallo jani123456586,

Nein dies ist nicht möglich.

Der Account wird deaktiviert und nach Ablauf der 30 Tage Frist gelöscht.

Der Grund ist simpel: Solltest du innerhalb dieser 30 Tage wieder "Lust" auf bekommen dein Snapchat Profil zu nutzen, kannst du dies tuen.

Ben

Woher ich das weiß:Recherche
XGamer11208  24.10.2018, 12:00

Selbes wie bei Facebock!

0
XGamer11208  24.10.2018, 12:04

Aber Rechtliche Grundlagen sind dir nicht in den Sinn gekommen?
Stichwort DSGVO

0
Ben Sellin  24.10.2018, 13:17
@XGamer11208

Mit dem Wort darfst du mich jagen :D
Wer nicht will, dass seine Daten verarbeitet werden, muss ja nicht bei Facebook, Snapchat und Co anmelden.
Es gab genügend Zeit sich mit dem Thema auseinander zu setzen bevor diese in Kraft getreten ist (25.5.2018). Davor hättest du Zeit gehabt deinen Account zu löschen...

0
XGamer11208  24.10.2018, 13:22
@Ben Sellin

Und daher darf/kann man jetzt nicht mehr nach Artikel 17 der DSGVO seine Daten löschen lassen?

Na das ist ja mal ein Argument..

0
Ben Sellin  24.10.2018, 13:26
@XGamer11208

ich hab mich nie mit der DSGVO auseinandergesetzt. dazu hat meine firma einen Datenschutzbeauftragten. Der gibt uns vor was wir zu beachten haben.

0
XGamer11208  24.10.2018, 13:29
@Ben Sellin

Artikel 17 ist das "Recht auf Löschung"

Es behandelt, dass jeder unentgeltlich alle seine personenbezogenen Daten löschen lassen kann, sofern diese nicht z.B. für die Rechtssicherheit (z.B. Banken) oder besondere Sicherungen benötigt werden (Schufa wäre z.B. eine allgemeine Sicherung gegen Betrug)

Da dies nicht auf Snapchat (bzw. die Snap Group Limited) zutrifft, kann man seine Daten löschen lassen.
Auf Schriftliche oder anderweitig (auch elektronische) Weise kann ein Antrag gestellt werden.

0
TysonTyson81  17.03.2023, 01:46

Kriegt man nach 30 Tagen dann eine email als Bestätigung dass es komplett gelöscht ist

0