Sixt Mietwagen gemietet und Unfall gehabt?

5 Antworten

Dafür ist die Krafthaftpflichtversicherung des Mietwagens zuständig.

Ist das das erste Ansruchschreiben, welches du erhältst? Wenn ja, sind die Ansprüche gegen dich ohenhin verjährt.


King089 
Fragesteller
 30.04.2022, 18:08

Waren ein mal vor Gericht um meine aussage aufzunehmen und zu klären wie der unfallhergang war aber da wurde mir nie gesagt das ich was zu zahlen hätte bis vor einem Monat. Wann verjährt denn so eine forderung?

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wattdennnu2  30.04.2022, 18:10
@King089

Setzte dich umgehend mit Sixt in Verbindung. Der Versicherer soll sich darum kümmern!

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Wieso hast Du dich nicht sofort an die Versicherung gewandt? Das ist jetzt 4 1/2 Jahre her. Sixt hat damit nichts zu tun. Du bist offensichtlich für den Unfall verantwortlich und für so einen Unfall hast Du dich versichert. Das ist ein gesonderter Vertrag. Eine Versicherung zahlt nicht automatisch sondern man muss den Schaden melden. Setz´dich mit dieser abgeschlossenen Vollkaskoversicherung sofort in Verbindung. Es kann aber leider sein, dass Du nach so langer Zeit keinen Erstattungsanspruch mehr hast.


wattdennnu2  30.04.2022, 18:17

Der Fragesteller ist der Unfallverursacher und nicht der Geschädigte.

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Coriolanus  01.05.2022, 21:07
@wattdennnu2

Das ist schon klar aber auch der muss sich bei seiner Versicherung melden.

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wattdennnu2  01.05.2022, 21:26
@Coriolanus

Er hatte den Wagen von Sixt gemietet, die Polizei hat den Unfall aufgenommen. Somit ist auszugehen, dass die Firma Sixt den Vorgang an ihren Krafthaftpflichtversicherer weitergeleitet hat.

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Coriolanus  01.05.2022, 21:32
@wattdennnu2

Wenn der Mieter eines Fahrzeugs für dieses Mietfahrzeug mit Hilfe des Vermieters eine Vollkaskoversicherung abschließt, besteht ein eigener Versicherungsvertrag zwischen Mieter und Versicherung. Der Mieter musste sich nach einem Unfall mit Schadensfolge bei dieser Versicherung melden. Ob der Vermieter den Unfall gemeldet hat, ist dabei irrelevant. Der Versicherungsnehmer muss eine Schadensmeldung (mit genauer Beschreibung usw.) abgeben. Tut er das nicht, kann er eventuell seinen Versicherungsschutz verlieren.

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wattdennnu2  01.05.2022, 21:34
@Coriolanus

Die Vollkaskobversicherung ist gem. Schadenschilderung irrelevant. Es dreht sich um die Haftpflichtversicherung!

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Kennt sich da jemand aus was jetzt zutun ist?

Einrede der Verjährung stellen.

wozu habe ich denn eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen?

der Schaden sollte durch die KFZ-Haftpflicht reguliert sein. Eigenschäden sind durch die VK abgedeckt.

was wollen die denn nach guten Jahren von dir??

Die ist für Schäden am gemieteten Fahrzeug.

Aber prüfe unbedingt, ob die Forderung verjährt ist!! Verjährungsfrist endete eigentlich am 31.12.2020!

Wenn nicht verjährt, prüfe, ob DEINE Haftpflichtversicherung zahlt.


wattdennnu2  30.04.2022, 18:30

Es dreht sich um einen Kfz-Schaden. Somit ist die private Haftpflichtversicherung nicht involviert.

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myzyny04  30.04.2022, 18:41
@wattdennnu2

Irrtum! Es handelt sich um einen Schaden an einem fremden Gegenstand. Der Schaden wurde vom Fragesteller verursacht. Wenn die Kfz-Versicherung des Vermieters nicht einritt (z.b. durch Haftungsausschluss) ist die private Haftpflicht Versicherung des FAHRERS zuständig. Ausser natürlich bei Vorsatz.

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NoLies  30.04.2022, 18:59
@wattdennnu2

Dennoch gibst du keinen Grund warum es verkehrt ist. Sag doch mal warum es verkehrt sein soll anstatt nur rumzumeckern.

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wattdennnu2  30.04.2022, 19:00
@NoLies

1. Ich mecker nicht. 2. Der Ausschlussgrund ist auch unter dem Begriff "Benzinklausel" bekannt.

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NoLies  30.04.2022, 19:05
@wattdennnu2

Macht null sinn. Bei mir ist das in der Privathaftpflicht mit drin, es wird wohl immer auf die Versicherung ankommen. Wenn so ne Benzinklausel in der Versicherung drin ist mag sein, dass sie es dann nicht übernimmt, ansonsten sollte sie es aber ohne Probleme übernehmen.

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wattdennnu2  30.04.2022, 19:06
@NoLies

....und nun wird (von dir) der nächste Blödsinn geschrieben...

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myzyny04  30.04.2022, 19:09
@wattdennnu2

Die Benzinklausel will Doppelversicherung ausschließen. Die gibt's hier nicht. Wenn die Versicherung des Vermieters nicht haftet, -nochmal- ist die Haftpflichtversicherung des Schädigers zuständig.

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NoLies  30.04.2022, 19:10
@wattdennnu2

Nein. Ich zitiere aus meiner Police:

"Benutzen fremder Privatfahrzeuge

Versichert sind Schäden verursacht bei der Benützung von privaten Motorfahrzeugen, die kostenlos z.B. von Freunden und Bekannten ausgeliehen werden.

Benutzen von Miet- und Carsharing-Fahrzeugen

Versichert sind Schäden verursacht bei der Benützung von Motorfahrzeugen, die gegen Bezahlung verwendet, oder von einem Verein oder dem Arbeitgeber zur privaten Nutzung überlassen werden. Zusätzlich versichert sind Schäden an diesen Motorfahrzeugen selber"

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NoLies  30.04.2022, 19:15
@wattdennnu2

Das geht dich aber sowas von garnichts an. Es geht. Punkt.

Manchmal muss man nunmal eben zugeben, dass man falsch liegt.

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myzyny04  30.04.2022, 19:16
@wattdennnu2

Da stehst doch in deiner eigenen Quelle! Hier ist es keine!!!! Doppelversicherug.

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wattdennnu2  30.04.2022, 19:19
@NoLies

...solch einen Kommentar habe ich erwartet. Ich (Versicherungsnmakler) weiß zu genau, dass im Haftpflichtbereich bei der Nutzung von Kraftfahrzeugen keine private Haftpflichtversicherung nach deutschem Recht zum Tragen kommt.

Ende der Diskussion.

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NoLies  30.04.2022, 19:21
@wattdennnu2

Ohhh süss. Wenn man halt keine Argumente mehr hat, ne? Es geht dich nunmal nichts an, da das dann doch zu Privat ist. Ich weiss ja, dass es genauso bei mir drinnsteht. Hab es ja literally einfach kopiert. Scheinst nicht sehr gut in deinem Job zu sein, schade!

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myzyny04  30.04.2022, 19:34
@wattdennnu2

Du als Versicherungsmakler kennst offensichtlich nicht die entsprechende Rechtsprechung. Überlass das besser den Juristen. Wann war denn deine letzte Fortbildung? Jetzt Ende der Diskussion.

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das wären jetzt 5 Jahre dazwischen, die Forderung wäre mittlerweile wohl verjährt