Sitzengeblieben und das zu Unrecht?
Also liebe gf community, meine Freundin, die auch bei mir in der Klasse ist, hat es leider nicht geschafft. Wir besuchen eine 2 jährige Berufsfachschule mit Schwerpunkt Metall in Baden-Württemberg. Deswegen ist Physik ein '' Maßgebendes'' Fach. Wir haben dieses Jahr 2 Ph KA's geschrieben. Bei der ersten hatte sie eine 4 :/ und bei der zweiten eine 5.8, jaaa ich weiß bin selbst schockiert ':D. Nun das eigentliche. Wir haben die zweite Arbeit / Note erst nach 5 Monaten bekommen und es war absolut nicht möglich, iwi abzuklären welche Note man nun eigentlich hat. Nun haben wir letzte Woche endlich Auskunft erhalten und sie weiß seit dem, das sie auf der 4.7 steht und somit eine 5 hat. Nun meine Frage. Wie ist das um Himmelswillen bitte akzeptabel, wenn man versetztungsgefährdet ist und nicht einmal die Möglichkeit hat dies herauszufinden und somit etwas dagegen zu unternehmen. Ist das gesetzlich betrachtet ok? Klar sie hätte mehr lernen sollen und ist zu einem Großteil selber schuld, aber wenn man nicht mal weiß das man versetztungsgefährdet ist, was soll man da denn gegen unternehmen können. Ich hab mal gelesen, die Frist für Korrektur und Notenmitteilung läge bei zwei Monaten. Ich kann es nicht hinnehmen, dass sie deswegen 1 Jahr vergeudet hat und ja, sie kann es auch nicht wiederholen, da es bei BFS nicht möglich ist.
Bitte klärt mich mal einer auf, die Klassenlehrerin meint sogar dreist, dass sie es frech fände, dass sie jtz unserer Physiklehrerin die Schuld gibt, aber in meinen Augen ist sie zu 70% schuld.
Ich danke euch jtz schon mal..
MfG.
3 Antworten
Hallo
Es gibt Fristen, die jedoch rechtlich nicht bindend sind.
Wenn deine Freundin aber schon vor einem bestimmten Tag versetzungsgefährdet war, wäre ein Hinweis an die Eltern oder sie Pflicht gewesen. Wenn der nicht kam, hat die Schule gegen ihre Pflichten verstoßen. Ich kenne aber dein Bundesland nicht, du musst also am besten selbst im Schulgesetz nachforschen, wie das bei euch genau ist und welche die Stichtage sind.
Allgemein ist es so, dass theoretisch die Versetzung bzw. einzelne Bewertungen von Klassenarbeiten eingeklagt werden können. Zwischen 4.49 und 4.7 ist es kein großer Unterschied, da ließe sich sicher mit einem guten (und teuren) Anwalt was machen....
Ich kann dir auch nicht sagen ob es die Frist bei euch gibt. Ich weiß das Bundesland nicht, wie der Lehrer gewichtet, wann der Stichtag ist, wie wann die Note war.....
Wir werden wohl die Pflicht erwähnen wo sie eigentlich hätten bescheid geben müssen und es nicht taten. Es würde reichen wenn sie erst mal auf Probe ins 2 Jahr kommt, da wir direkt mitte Oktober die erste Ph Ka schreiben, so können sie sich endgültig entscheiden. Solche Ausnahmen kann ein Rektor in so gut wie jedem Bundesland machen, nach eigenem Ermessen...
Klingt teuer, wir werden wohl ohne Anwalt sondern mit Menschlichkeit ran an die Sache und hoffen das die das kennen.
Klassenarbeit, und sonstiges was bewertet wird aufschreiben, dazu geschätzte mündliche Note, und dann kann man den Noten Schnitt selbst ausrechnen. Habe ich meine ganze Ausbildung so gemacht.
Wie wenn sie die 2. Note erst letzte Woche gesagt bekam XD
Wenn die Frist zur Notenmitteilung bei 2 Monaten liegt und schlichtweg ignoriert wird, ist das ein berechtigter Grund zur Beschwerde. Viel ändern würde das aber wohl nicht mehr.
Andererseits wird deine Freundin ja sicherlich nicht gedacht haben "Die Arbeit, die hab' ich richtig gerockt. Geilo. 1+ incoming." Soviel Selbstreflexion muss schon da sein. Wenn man so schlecht in einem Fach ist, merkt man das schon selbst. Gerade, wenn die erste Arbeit schon so schlecht ausgefallen ist.
Seht's mal so: wenigstens hat sie nur 1 Jahr "verschwendet" und jeder von euch hat eine neue Freundin gefunden ;D
Ja klar hat sie nicht mit einer guten Note gerechnet, aber mit einer 6 rechnet nun auch so gut wie keiner, wenn man das meiste ausgefüllt hat.
Es hat ja wegen 0.2 nicht gereicht, wo viel Selbstreflexion ist nun auch zu viel erwartet :D