Sind überraschungsklausuren legal?
Hallo,
Ich besuche die 10. Klasse eines Gymnasiums in Niedersachsen und war krank als die Geschichte Arbeit geschrieben wurde. Der Lehrer hatte mit mir keinen Nachschreibtermin vereinbart und deshalb dachte ich, dass ich erst nach den Weihnachtsferien nachschreibe. Naja, zwei Wochen nach der Klassenarbeit (diesen Montag) kam er dann zu mir und meinte ich soll sofort nachschreiben. Mir wurde vorher nicht bescheid gesagt und somit hatte ich keine Zeit, mich auf die Klausur vorzubereiten...
Und ja, es war eine Klassenarbeit und KEIN Test.
Ich hab die Arbeit geschrieben, weil ich sonst eine 6 wegen Arbeitsverweigerung bekommen hätte. Gestern bekam ich die Arbeit zurück mit einer 5. Sonst bin ich eine Zweierschülerin in Geschichte und hätte mindestens eine drei Geschrieben, wenn ich einen Tag vorher bescheid gewusst hätte, dass ich nachschreibe. Naja, kann ich da rechtlich gegen vorgehen, Klassenarbeiten müssen ja vorher angekündigt werden?
4 Antworten
Normal müssen Klausuren mindestens eine Woche vorher angekündigt werden - zumindest bei uns.
Würde mich mal informieren (gegebenfalls andere Lehrer fragen) wie das bei euch geregelt ist. Danach zum Direktor.
Nicht bei nachschreib Termin. Da kann er dich z.B direkt nachschreiben lassen, wenn du das nächste Mal wieder bei ihm im Unterricht bist oder er holt dich aus einer Stunde einfach raus. Du hättest dich drum kümmern müssen.
KEIN Lehrer ist verpflichtet, irgendwelche Klausuren anzukündigen ! Das wird auch nicht von Schule zu Schule unterschiedlich geregelt, sondern gilt BUNDESweit (Siehe ASchO / BASS !).
pk
Naja, zwei Wochen nach der Klassenarbeit (diesen Montag) kam er dann zu mir und meinte ich soll sofort nachschreiben.
und somit hatte ich keine Zeit, mich auf die Klausur vorzubereiten...
????
Du hattest 2 Wochen mehr Zeit als Deine Mitschüler Dich auf diese Klausur vorzubereiten! Wo liegt also das Problem?
ist voll und ganz legitim. Du hattest 14 Tage mehr Zeit dich vorzubereiten. Freu dich mangelhaft ist besser wie ungenügend. Also beschwere dich nicht.
KEIN Lehrer ist verpflichtet, irgendwelche Klausuren anzukündigen ! Das wird auch nicht von Schule zu Schule unterschiedlich geregelt, sondern gilt BUNDESweit (Siehe ASchO / BASS !).
pk
Ja, dass kenne ich auch so. Deshalb gucke ich, ob ich rechtlich irgendwie gegen die fünf vorgehen kann.