Sind Disketten ein geringwertiges Wirtschaftsgut (Bwr)?
Sind Disketten und Kopierpapier geringwertige Wirtschaftsgüter?
Falls ja, muss ich das Kopierpapier auf BMK oder auf SP buchen: Kauf von 100.000 Blatt Kopierpapier, brutto 595,00€.
Sehe ich da jedes Blatt einzeln? Dann müsste man es ja auf BMK buchen a er wenn alles zusammmen betrachtet wird, dann auf SP...
3 Antworten
Niemals, das sind Verbrauchsgüter (Büromaterial).
Ein GWG Wirtschaftsgut muss selbstständig nutzbar sein, Kopierpapier und Disketten sind nicht selbstständig nutzbar, dazu braucht man einen Kopierer oder einen PC.
Die Frage ob eine Diskette oder Kopierpapier GWGs sind, ist meines Erachtens völlig unerheblich, denn selbst wenn das Blatt Papier 1.000 Euro kosten würde, dann wäre die Nutzungsdauer unter einem Jahr und man würde es sofort abschreiben.
Was sind bei Dir SP oder BMK?
Jetzt weiß ich zwar nicht, mit was für einem Kontenrahmen Ihr arbeitet.
Kopierpapier würde ich als Büromaterial verbuchen und Disketten auch. Meines Erachtens hat das nichts auf einem Konto zu suchen, das in der Bilanz erscheint.
Außer es geht da um ein Geschäft, das auch Kopierpapier und Disketten verkauft, dann gehört das als Ware in die Bilanz.
Mit den Abkürzungen, die Du verwendest, kann auch nicht jeder etwas anfangen. Um Dir eine sinnvolle Antwort geben zu können, dazu fehlen wichtige Angaben.