Sind Disketten ein geringwertiges Wirtschaftsgut (Bwr)?

3 Antworten

Niemals, das sind Verbrauchsgüter (Büromaterial).

Ein GWG Wirtschaftsgut muss selbstständig nutzbar sein, Kopierpapier und Disketten sind nicht selbstständig nutzbar, dazu braucht man einen Kopierer oder einen PC.

Die Frage ob eine Diskette oder Kopierpapier GWGs sind, ist meines Erachtens völlig unerheblich, denn selbst wenn das Blatt Papier 1.000 Euro kosten würde, dann wäre die Nutzungsdauer unter einem Jahr und man würde es sofort abschreiben.

Was sind bei Dir SP oder BMK?

Jetzt weiß ich zwar nicht, mit was für einem Kontenrahmen  Ihr arbeitet.

Kopierpapier würde ich als Büromaterial verbuchen und Disketten auch. Meines Erachtens hat das nichts auf einem Konto zu suchen, das in der Bilanz erscheint.

Außer es geht da um ein Geschäft, das auch Kopierpapier und Disketten verkauft, dann gehört das als Ware in die Bilanz.

Mit den Abkürzungen, die Du verwendest, kann auch nicht jeder etwas anfangen. Um Dir eine sinnvolle Antwort geben zu können, dazu fehlen wichtige Angaben.