Siegel an Wohnungstür?
Hallo zusammen, mein Nachbar hat von unsere Gesellschaft ein siegel an der Tür gehabt. Wo draufsteht ,,versiegelt am 17.04“
was bedeutet das?
Und wer ist "unsere Gesellschaft" ?
Ich meinte damit den Vermieter
4 Antworten
Ich stelle mir das lustig vor, wenn der Mieter in der Wohnung ist und von innen die Tür öffnet.
Aber das wird wohl nicht der Fall sein.
Eigentlich kann ich mir nur einen Fall vorstellen, bei dem die Wohnungsgesellschaft verhindern will, nämlich dass jemand anderes, als der berechtigte Vermieter die Wohnung betritt.
Das wäre dann, wenn der Mieter und einzige Bewohner verstorben ist und vor der Erbauseinandersetzung niemand die Wohnung betreten darf, also auch nicht, wenn noch jemand anders immer Zugang zur Wohnung mit einem eigenen Schlüssel hatte. Das wäre in dem Moment vorbei.
Dann wäre das Siegel nicht von der Wohnungsgesellschaft, sondern vom Gericht.
Dass es ab 17.04. versiegelt ist.
Ja aber bedeutet es er muss ausziehen oder wird die Wohnung Zwangsgeräumr?
Der Vermieter hat ja gar kein Recht einen Mieter auszusperren. Und ebenso wenig hat ein Vermieter überhaupt das Recht ein amtliches Siegel zu kleben.
Ja das denke ich auch, aber was bedeutet das wenn sowas an der Tür klebt
Das kann vieles bedeuten. Ein Siegel von dem Vermieter hat aber keinerlei rechtliche Grundlage. es gilt eher als Hinweis von dem Vermieter an den Mieter das zum Beispiel seine Wohnung durch einen Gerichtsvollzieher geräumt wurde.
Sofern es sich um ein amtliches Siegel handelt, dann wäre ja von Amtswegen gehandelt worden und das Siegel hätte seine Berechtigung.
Siegelbruch ist in Deutschland nach § 136 StGB strafbar und wird mit einem Strafmaß durch Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft.
Die Tat ist nicht nach den Absätzen 1 und 2 strafbar, wenn die Pfändung, die Beschlagnahme oder die Anlegung des Siegels nicht durch eine rechtmäßige Diensthandlung vorgenommen ist.
Es fehlt da ein wenig der Zusammenhang. Wenn noch jemand die Wohnung bewohnt würde mir jetzt eigentlich kein Grund einfallen warum die Wohnung versiegelt sein soll.
Das einzige was mir gerade in den Sinn käme wenn der Kammerjäger da war. Weiß zwar nicht ob das so ist, aber da kann es tatsächlich sein das man eine Wohnung erst einmal nicht betreten darf.
Ein anderer Grund wäre noch wenn der Wohnungsinhaber verstorben wäre. Da kann es sein das der Vermieter als Eigentümer verhindern möchte das jemand die Wohnung betritt.
Aus dem gleichen Grund kann eine Wohnung auch von Amtswegen versiegelt werden. Wer dann die Wohnung betreten sollte begeht einen amtlichen Siegelbruch. Dafür gibt es böse was auf die Finger.
Das habe ich ja verstanden. Aber der Zusammenhang fehlt einfach. Vielleicht ein blödes Beispiel aber wenn ich schreiben würde "ich trage eine Flasche" stellt sich auch die Frage welche Flasche, von wem, wohin und warum.
Hast du noch irgendwelche andere oder weitere Informationen die weiterhelfen könnten?
Ich weiß aus Erzählungen, das der Mieter wohl nicht gezahlt hat.
Ein Todesfall ist nicht bekannt, kann es auch eine Zwangsräumung sein?