Sexualstraftäter im Vorstand? Wie damit umgehen?
Stehe zurzeit vor eine komplizierten Frage. Ich habe aus mehreren verdeckten Quellen gehört, dass unser neuer Geschäftsführer im Sportverein ein verurteilter Sexualstraftäter sein soll. Das spricht sich langsam immer weiter herum.
Er soll ein sexuelles Verhältnis mit seiner Minderjährigen Stieftochter, ca. 17 Jahre alt, gehabt haben. Irgendwann hat die Stieftochter Anzeige erstattet und er ist zu einer Bewährungsstrafe mit Therapie verurteilt worden. Angeblich wird der Fall aber neu aufgerollt, da die Anwältin der Stieftochter mit dem Urteil nicht einverstanden war.
Ich habe das Urteil nicht gelesen und weiß auch nicht, wie ich an Details aus erster Hand kommen kann.
Die Mitgliedschaft im Verein setzt eigentlich Unbescholtenheit voraus und ich möchte ehrlich gesagt, als Mitglied nicht durch einen Sexualstraftäter vertreten werden.
Ich überlege, unseren Geschäftsführer auf die Gerüchte anzusprechen und wenn die Gerüchte wahr sein sollten, einen Rücktritt nahelegen.
Ist das der richtige Weg?
6 Antworten
Unter vier Augen auf ausufernde Gerüchte ansprechen, ist gewiss der richtige Weg. Ganz neutral, vorsichtig, offen. Erzähle ihm, was für Gerüchte es gibt und dass die dringend widerlegt werden sollten.
Wenn er wirklich verurteilter Straftäter ist, sollte er zurücktreten oder eine Mitgleiderversammlung einen anderen Vorstand wählen. Da wäre die Satzung zu prüfen, welche Möglichkeiten es da gibt.
Ich stimme dir zu, dass verurteilte Straftäter nichts an der Spitze eines Vereins verloren haben. Wenn es denn so ist -- und nicht nur ein gemeines Gerücht.
Nein. Er wurde verurteilt und hat seine Strafe anscheinend abgesessen...
Er hat eine Bewährungsstrafe bekommen, also nicht mehr als eine Warnung...
Und sprichst du dich wirklich dafür aus, dass ein verurteilter Sexualstraftäter - noch dazu scheint es hier um sexuellen Missbrauch zu gehen - an der Spitze eines Sport-Vereins stehen und diesen vertreten sollte? Bedenke auch, dass Vereine, in der Regel, Kinder- und Jugendgruppen haben. Halte ich für keine gute Idee. 😉
Wie bist du denn drauf? Lass das besser nach - der Schuß geht schnell nach hinten los.
Erstens sind es Gerüchte - da sollte man mit derartigen Äußerungen sehr vorsichtig sein.
Zweitens: Wenn es zutrifft, hat er seine Strafe verbüßt. Abgesehen davon kennst du nicht die Hintergründe - von da her kannst du dir überhaupt kein Urteil erlauben.
Drittens: Jeder Mensch hat eine 2. Chance verdient. Oder weisst du schon im Voraus. dass dieser Mensch ein Wiederholungstäter ist / wird?
Genau deswegen müssen solche Funktionsträger ja meist ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Wenn er mit Minderjährigen Kontakt hat, solltet ihr ihn zum Rücktritt auffordern. Auch die Mitglieder können dafür eine außerordentliche Mitgliederversammlung beantragen.
Offensichtlich kann man auch vorbestraft Geschäftsführer werden, wenn keine dieser Straftaten vorliegt: https://ra-klose.com/leistungsspektrum/strafrecht/vorstrafen-und-geschaeftsfuehrung
Aber:
- Das jemand, der auch nur im Verdacht steht, so eine Straftat begangen zu haben, so eine Funktion anstrebt... Wie kann man...? Mir fehlen die Worte!
- Ein Sportverein wird in aller Regel auch Jugendabteilungen haben. Ob sich eine GF-Funktion nicht alleine aus diesem Grund dann doch verbietet - meiner Meinung nach wäre das der gesunde Menschenverstand - müsstest Du aber rechtlich klären lassen / Dich schlau machen.
- Weitere Vorgehensweise: Schlau machen, ob Gerücht oder Wahrheit. Auch wenn es in Deutschland m.E. keine Website gibt, sollte das bei einem verurteilten Sexualstraftäter nicht sooo schwierig sein.
Dir wäre also wohl damit, dass dein Kind in eine Kita geht, deren Leitung wegen sexuellem Kindesmissbrauchs verurteilt worden ist?