Sexualstraftäter im Vorstand? Wie damit umgehen?

6 Antworten

Unter vier Augen auf ausufernde Gerüchte ansprechen, ist gewiss der richtige Weg. Ganz neutral, vorsichtig, offen. Erzähle ihm, was für Gerüchte es gibt und dass die dringend widerlegt werden sollten.

Wenn er wirklich verurteilter Straftäter ist, sollte er zurücktreten oder eine Mitgleiderversammlung einen anderen Vorstand wählen. Da wäre die Satzung zu prüfen, welche Möglichkeiten es da gibt.

Ich stimme dir zu, dass verurteilte Straftäter nichts an der Spitze eines Vereins verloren haben. Wenn es denn so ist -- und nicht nur ein gemeines Gerücht.

Nein. Er wurde verurteilt und hat seine Strafe anscheinend abgesessen...

Hacker48  06.12.2021, 19:02

Er hat eine Bewährungsstrafe bekommen, also nicht mehr als eine Warnung...

Und sprichst du dich wirklich dafür aus, dass ein verurteilter Sexualstraftäter - noch dazu scheint es hier um sexuellen Missbrauch zu gehen - an der Spitze eines Sport-Vereins stehen und diesen vertreten sollte? Bedenke auch, dass Vereine, in der Regel, Kinder- und Jugendgruppen haben. Halte ich für keine gute Idee. 😉

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Wie bist du denn drauf? Lass das besser nach - der Schuß geht schnell nach hinten los.

Erstens sind es Gerüchte - da sollte man mit derartigen Äußerungen sehr vorsichtig sein.

Zweitens: Wenn es zutrifft, hat er seine Strafe verbüßt. Abgesehen davon kennst du nicht die Hintergründe - von da her kannst du dir überhaupt kein Urteil erlauben.

Drittens: Jeder Mensch hat eine 2. Chance verdient. Oder weisst du schon im Voraus. dass dieser Mensch ein Wiederholungstäter ist / wird?

Hacker48  06.12.2021, 19:06
Wenn es zutrifft, hat er seine Strafe verbüßt. Jeder Mensch hat eine 2. Chance verdient.

Dir wäre also wohl damit, dass dein Kind in eine Kita geht, deren Leitung wegen sexuellem Kindesmissbrauchs verurteilt worden ist?

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Horst495  06.12.2021, 19:09
@Hacker48

Eine 17jährige Freundin ist kein Kindesmissbrauch....

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Hacker48  06.12.2021, 19:16
@Horst495

Wenn es sich dabei um die (Stief)tochter handelt, durchaus. Dann ist nämlich ein massives Abhängigkeitsverhältnis gegeben. 😉

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Genau deswegen müssen solche Funktionsträger ja meist ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Wenn er mit Minderjährigen Kontakt hat, solltet ihr ihn zum Rücktritt auffordern. Auch die Mitglieder können dafür eine außerordentliche Mitgliederversammlung beantragen.

Offensichtlich kann man auch vorbestraft Geschäftsführer werden, wenn keine dieser Straftaten vorliegt: https://ra-klose.com/leistungsspektrum/strafrecht/vorstrafen-und-geschaeftsfuehrung

Aber:

  1. Das jemand, der auch nur im Verdacht steht, so eine Straftat begangen zu haben, so eine Funktion anstrebt... Wie kann man...? Mir fehlen die Worte!
  2. Ein Sportverein wird in aller Regel auch Jugendabteilungen haben. Ob sich eine GF-Funktion nicht alleine aus diesem Grund dann doch verbietet - meiner Meinung nach wäre das der gesunde Menschenverstand - müsstest Du aber rechtlich klären lassen / Dich schlau machen.
  3. Weitere Vorgehensweise: Schlau machen, ob Gerücht oder Wahrheit. Auch wenn es in Deutschland m.E. keine Website gibt, sollte das bei einem verurteilten Sexualstraftäter nicht sooo schwierig sein.