Haftantritt - Aufschub - Haftantritt welches Bundesland,wo verurteilt oder wo Wohnsitz?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Kasi69. Falls du in Bayern verurteilt wurdest, weil das dein vorheriger Aufenthaltsort war und du deswegen den Strafantritt in Bayern antreten musst, kannst du innerhalb von 2 Wochen nach Vollzugsbeginn eine Verlegung in die für den Wohnort zuständige Anstalt beantragen, da deine Vollzugsdauer mehr als 6 Monate beträgt.
Wenn du also die Ladung zum Strafantritt bekommst und nach Bayern sollst, würde ich mich bei deiner nächstgelegenen JVA stellen und behaupten das dir das nötige Kleingeld fehlt, um nach Bayern zu fahren. Sobald du dann aufgenommen wurdest, stellst du einen Antrag, damit du in der für deinen Wohnort zuständigen JVA bleiben kannst oder eben nach dorthin verlegst wird.
Sehr wahrscheinlich bleibt dir dann die Bustour nach Bayern erspart.
Nachzulesen im § 24 Abs. 1 u. 2 StVollstrO.
Ob du in den offenen Vollzug kommst, liegt ganz alleine an der JVA, denn Regelvollzug ist der geschlossene, das heißt, da kommst du auf alle Fälle als Erstes hin. Wenn du dann in der JVA als geeignet für den offenen Vollzug erscheinst, und keine Fluchtgefahr oder Missbrauchsgefahr von dir ausgeht, kann es sein das du in den offenen kommst.
Antrag auf Haftaufschub stellst du nach Erhalt der Ladung zum Strafantritt, mit Begründung das du deine Drogentherapie beenden willst.
Ich hoffe ich konnte dir helfen und wünsche dir viel Glück.

Kasi69 
Fragesteller
 28.06.2012, 10:31

Danke dir für deine ausführliche Antwort. Vielleicht kannst du mir auch sagen ob der Antrag auf Haftaufschub dann aufschiebende Wirkung auf die Ladung zum Haftantritt hat oder ob ich dem nachkommen muss auch wenn ich bis dahin keine Entscheidung über den Antrag auf Aufschub habe?

75justice75  28.06.2012, 12:22
@Kasi69

Da bin ich mir nicht ganz sicher, ob der Antrag alleine reicht, um Haftaufschub zu bekommen. Da du aber ja eine ambulante Drogentherapie in Anspruch nimmst, bin ich mir ziemlich sicher das du schnellstmöglich über den stand der Dinge informiert wirst, denn das Vollzugsziel ist, das du in Zukunft ein straffreies Leben in sozialer Verantwortung ohne weitere Straftaten führen kannst und das lässt sich Drogenfrei nun mal am besten leben.
Falls du nichts hörst, musst du selbstverständlich die Haft antreten. Ich denke aber das wird schon gut gehen.

Oh je, das klingt alles kompliziert;-)

Ich kann Dir nur sagen, daß Dein Sohn kein Grund mehr sein wird. Er wird noch vor Deinem Haftantritt 18, somit ist er volljährig und Du hast kein Sorgerecht mehr. Ob er dann bei Dir wohnt, Du Dich um ihn kümmerst etc., das ist euer "Privatvergnügen".

Die Beendigung der Therapie könnte ein guter Grund sein.

Du kannst vielleicht Auskünfte bei der Öffentlichen Rechtsauskunft bekommen, dort kann jeder hingehen bzw. anrufen, schau mal, wo bei Dir in der Nähe eine ist. Dort zahlt man für eine Erstauskunft nur einen kleinen Betrag, 10 oder 20 Euro, soweit ich weiß.

Alles Gute!!!