Haftantritt - Aufschub - Haftantritt welches Bundesland,wo verurteilt oder wo Wohnsitz?
Hallo, guten Morgen, bin im Mai diesen Jahres in Nürnberg/Bayern in einer Berufungsverhandlung zu 7 Monaten Haft verurteilt worden. Hab dann, um Zeit zu gewinnen, Revision eingelegt, die Frist um diese zu erklären läuft am 02.07. ab, sodaß dann das Urteil ja wohl Rechtskräftig wird. Wichtig ist das mein Wohnsitz in Niedersachsen liegt, wo auch meine Familie wohnt. Hab 4 eigene Kinder und 2 Stieftöchter, die Kinder meiner Lebensgefährtin mit der ich erst nach der Haft zusammen ziehen werde. Da ich seit März in einer ambulanten Therapie( Drogen) bin, die von der Rentenversicherung bezahlt wird, möchte ich gern Haftaufschub erreichen um diese beenden zu können, sie endet am 25.09.12. Weitere Gründe dafür sind das mein bei mir lebender Sohn ( allein erziehender Vater) am 29.08.12 seine Ausbildung beginnt, er wird im Juli 18, und da er dann ja allein ist würd ich ihn gern in dieser Phase zu Beginn begleiten, damit er dann klar kommt. Meine Kleine Tochter wird zudem am 22.08. den Wechsel zum Gymnasium vollziehen mit einer Festlichkeit wo die Eltern erwartet werden, wäre echt schlimm für sie wenn ich da schon weg wäre. Und meine Stieftochter wird in die Grundschule eingeschult wo ich auch dabei sein sollte. Soviel zu meinem Hintergrund, nun zu den Fragen: Wo wird der Haftantritt erfolgen müssen, in Bayern, wo ich verurteilt wurde oder in Niedersachsen wo mein Wohnsitz und Lebensmittelpunkt ist? Muss ich einen Haftantritt in Wohnortnähe beantragen? Wenn ja, wann? Nach Erhalt der Ladung zum Haftantritt oder besser sofort? Und den Antrag wegen Haftaufschub, sofort stellen oder eben auch erst nach Erhalt der Ladung? Und wenn nach Erhalt der Ladung, haben diese Anträge dann eine aufschiebende Wirkung oder muss ich dann trotz der Anträge,bis eine Entscheidung getroffen wird, der Ladung folgen und die Haft antreten, selbst wenn es in Bayern ist? Und ich gehe davon aus das ich bei der Straflänge in den offenen Vollzug komme, sehe ich das richtig? Es würde mir sehr helfen wenn jemand meine Fragen beantworten könnte, da ich mir einen Anwalt nicht leisten kann, Pflichtverteidiger wurde ja abgelehnt. Danke im vorraus für eure Hilfe und Bemühungen, lieben Gruß, Kasi
2 Antworten
Hallo Kasi69. Falls du in Bayern verurteilt wurdest, weil das dein vorheriger Aufenthaltsort war und du deswegen den Strafantritt in Bayern antreten musst, kannst du innerhalb von 2 Wochen nach Vollzugsbeginn eine Verlegung in die für den Wohnort zuständige Anstalt beantragen, da deine Vollzugsdauer mehr als 6 Monate beträgt.
Wenn du also die Ladung zum Strafantritt bekommst und nach Bayern sollst, würde ich mich bei deiner nächstgelegenen JVA stellen und behaupten das dir das nötige Kleingeld fehlt, um nach Bayern zu fahren. Sobald du dann aufgenommen wurdest, stellst du einen Antrag, damit du in der für deinen Wohnort zuständigen JVA bleiben kannst oder eben nach dorthin verlegst wird.
Sehr wahrscheinlich bleibt dir dann die Bustour nach Bayern erspart.
Nachzulesen im § 24 Abs. 1 u. 2 StVollstrO.
Ob du in den offenen Vollzug kommst, liegt ganz alleine an der JVA, denn Regelvollzug ist der geschlossene, das heißt, da kommst du auf alle Fälle als Erstes hin. Wenn du dann in der JVA als geeignet für den offenen Vollzug erscheinst, und keine Fluchtgefahr oder Missbrauchsgefahr von dir ausgeht, kann es sein das du in den offenen kommst.
Antrag auf Haftaufschub stellst du nach Erhalt der Ladung zum Strafantritt, mit Begründung das du deine Drogentherapie beenden willst.
Ich hoffe ich konnte dir helfen und wünsche dir viel Glück.
Da bin ich mir nicht ganz sicher, ob der Antrag alleine reicht, um Haftaufschub zu bekommen. Da du aber ja eine ambulante Drogentherapie in Anspruch nimmst, bin ich mir ziemlich sicher das du schnellstmöglich über den stand der Dinge informiert wirst, denn das Vollzugsziel ist, das du in Zukunft ein straffreies Leben in sozialer Verantwortung ohne weitere Straftaten führen kannst und das lässt sich Drogenfrei nun mal am besten leben.
Falls du nichts hörst, musst du selbstverständlich die Haft antreten. Ich denke aber das wird schon gut gehen.
Oh je, das klingt alles kompliziert;-)
Ich kann Dir nur sagen, daß Dein Sohn kein Grund mehr sein wird. Er wird noch vor Deinem Haftantritt 18, somit ist er volljährig und Du hast kein Sorgerecht mehr. Ob er dann bei Dir wohnt, Du Dich um ihn kümmerst etc., das ist euer "Privatvergnügen".
Die Beendigung der Therapie könnte ein guter Grund sein.
Du kannst vielleicht Auskünfte bei der Öffentlichen Rechtsauskunft bekommen, dort kann jeder hingehen bzw. anrufen, schau mal, wo bei Dir in der Nähe eine ist. Dort zahlt man für eine Erstauskunft nur einen kleinen Betrag, 10 oder 20 Euro, soweit ich weiß.
Alles Gute!!!
Danke dir für deine ausführliche Antwort. Vielleicht kannst du mir auch sagen ob der Antrag auf Haftaufschub dann aufschiebende Wirkung auf die Ladung zum Haftantritt hat oder ob ich dem nachkommen muss auch wenn ich bis dahin keine Entscheidung über den Antrag auf Aufschub habe?