Selbstständig machen sicherheitsdienst?

4 Antworten

Du darfst dich selbständig machen, wo du möchtest, idealerweise in der Nähe deines Wohnorts. Gewerbe anmelden und Umsatzsteuer-ID beantragen, los gehts. Viel Erfolg.

Du benötigst in jedem Fall eine IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO (Gewerbeordnung; Tätigkeit im Sicherheitsgewerbe).

Frage bei deinem Motorradclub des Vertrauens nach einem Praktikum.