Ich will mich Sicherheitsdienst selbstständig machen

2 Antworten

Das ist ja ein riesiges Vorhaben!

Trotz allem, was ich dir jetzt rate, solltest du dringend und VIEL (!) im Internet recherchieren, bevor du diesen Schritt wirklich machst!!!

Als Unternehmer unterliegst du dann der "Buchführungspflicht". Ich nehme an, dass du kein Kleinunternehmen machen willst, weswegen du da eine "doppelte Buchführung" machen musst. Sollte dir die Bezeichnung "doppelte Buchführung" nichts sagen, musst du in ein Existenzgründerseminar oder in eine Weiterbildung für Rechnungswesen gehen! ODER jemanden besitzen, dem du 1000%ig vertraust, der das in deinem Namen macht - allerdings sollte man etwas Ahnung als Unternehmer haben, das kommt seriöser rüber.

In diesem Zusammenhang bist du verpflichtet Mehrwertsteuerpflichtig jedem Kunden eine Rechnung zu schreiben, die dann auch nach klaren Strukturen gegliedert werden muss. Du solltest das Rechnungswesen voll und Ganz im griff haben, sofern du lange und Gewinnbringend erfolgreich sein willst!

Dann musst du dich beim Finanzamt, beim Gewerbeamt und bei noch etwas, dass mir grade entfallen ist, anmelden! Gewerbeanmeldung kostet derzeit zwischen 11 und 45 € (Könnte jetzt aber auch nur für ein Kleingewerbe zutreffen, darum noch einmal informieren!)

Du solltest im vornherein eine klare Vorstellung von dem haben, was du machen willst und dich in dem Bereich auch über "spezielle Regelungen und Vorgaben" informieren. (Da müsste das Gewerbeamt helfen können)

Du solltest auch Wissen, was für eine Art Unternehmen du machen willst - also in wie fern du selber haftest (z.B. GmbH - Gesellschaft mit beschränkter Haftung) Sonst könntest du bei einem Fehltritt in den Ruin fallen! Also nie mit den Kopf durch die Wand gehen!

Informiere dich immer über alles in Ruhe und vergleiche Preise der Konkurrenz!

Richtig: Wer sich selbstständig macht, sollte die einschlägigen gesetzlichen Regelungen kennen oder sich zumindest dazu fachkundigen Rat und Partner suchen - beispielsweise einen Existenzgründungsberater, wie sie leicht unter http://www.firma.de zu finden sind.

Falsch:

"Als Unternehmer unterliegst du dann der "Buchführungspflicht"."

Das stimmt so nicht. Handelsrechtlich unterliegen nur Kaufleute der Buchführungspflicht. Nicht jeder Gewerbetreibende ist jedoch auch automatisch Kaufmann. Steuerrechtlich kann es ebenfalls sein, dass keine Buchführungpflicht besteht, sondern der Gewinn nur nach der Einnahme-Überschussrechnung ermittelt wird. Darüber hinaus gibt es auch nach einigen branchenbezogenen gesetzlichen Regelungen eine spezielle Buchführungspflicht - aber eben nicht so, wie Du verallgemeinernd schreibst.

Auch die Mehrwertsteuerpflicht hat nichts mit der Buchführungspflicht zu tun. Der Mehrwertsteuerpflicht liegt das Umsatzsteuergesetz zugrunde, nicht das HGB. Im UStG ist auch geregelt, wann und wie Rechnungen zu stellen sind und wie die umsatzsteuerrelevanten Aufzeichnungen unabhängig von der Buchführungspflicht zu erfolgen haben.

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