Schwerentflammbare Möbel Pflicht im normalen Büro?

3 Antworten

die Brandschutzregeln werden zum einen durch die Landesbauordnung und durch die Arbeitsstättenverordnung geregelt. Darin wird Augenmerk auf die Fluchtwege und notwendigen Treppenräume gelegt. In den Räumen selbst, gibt es keine Auflagen. In den notwendigen Fluren (Fluchtweg) dürfen keine brennbare Möbel gelagert werden, da sie eine Brandlast darstellen und u.U. den Fluchtweg versperren.

Nein.

Nur für das Gebäude gibt es Auflagen, nicht für die Innenausstattung.

Du darfst nur kein Schwarzpulver da lagern oder so was, ansonsten bist du recht frei.

Nein, dann dürftest du keine Stoffbezüge auf Bürostühlen haben.

Es gibt Brandschutzregeln.