Schwerbehindertenausweis?
Ich habe vor kurzem eine linke und eine rechte Hüftprothesen bekommen wegen Arthrose und habe jetzt einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt und habe heute das Ergebnis bekommen und der Antrag wurde abgelehnt da ich nur auf 20%eingestuft worden bin und dadurch keine Beeinträchtigung des allgemeinen Lebens Bestände!Kann das sein
Hat mir jemand einen guten Rat ich bin lange nicht mehr so beweglich wie früher und schmerzen habe ich auch noch gelegentlich
Danke für eure Hilfe und euren Rat
Also ich habe links und rechts eine Hüftprothese bekommen wegen Arthrose
5 Antworten
Diesen Ausweis bekommst du nach deutschem Recht (also nicht getürkt) erst bei viel stärkeren körperlichen Behinderungen als "Nachteilsausgleich".
Bei einer reinen Gehbehinderung müsste das laienhaft ausgedrückt der Zustand sein, dass du dich nur mühsam und nur kurze Strecken auf der glatten Ebene mittels eines Gehwagens fortbewegen kannst, also erheblich gehbehindert bist. Diese Behinderung muss zudem permanent bestehen und nicht nur tageweise z.B. durch Wetterfühligkeit ausgelöst existieren. Aus deinem Antrag und dem Erläuterungsbogen kannst du das auch ersehen. Die Maßstäbe für einen durch den Ausweis verbundenen Nachteilsausgleich sind erheblich.
Das muss dir ein Arzt entsprechend bestätigen und dieser Arzt dann eine entsprechende Auskunft an das Versorgungsamt geben (dürfen). Ohne Prüfung durch das Amt läuft da gar nichts.
Frage einfach mal telefonisch beim Versorgungsamt nach.
Die Prothesen als solche bedingen keinerlei GdB. Nur wenn sie nicht „funktionieren“ und dauerhaft körperliche Mobilitätsausfälle bedingen, wäre ein Widerspruch erfolgreich.
Ich habe für zwei künstliche Kniegelenke mit ach und krach einen GdB von 30 bekommen.
Mittlerweile ist der GdB erhöht worden, weil noch andere Erkrankungen dazu gekommen sind.
Man geht davon aus, dass sich die Mobiltät nach so einer OP stark verbessert. Deine OP war erst kürzlich und da kann sich im Laufe der Zeit und nach Reha-Maßnahmen noch sehr viel zum positiven tun.
Es bleibt die Möglichkeit Widerspruch gegen diesen Bescheid zu erheben.
Lasse Dich bitte vom VdK beraten.
https://www.vdk.de/deutschland/
file:///C:/Users/Wiltrude/AppData/Local/Temp/Endoprothesentr%C3%A4ger%20sollten%20aufgepassen-1.pdf
Es kommt auf die Beeinträchtigung an die durch die Operation, nicht mehr gegeben sind.