Schwanger und befristeter Arbeitsvertrag läuft aus. Wie läuft es mit der Krankenversicherung?

2 Antworten

melde dich bitte unbedingt arbeitslos und beantrage Arbeitslosengeld für die Zeit ab dem 01.11. . das wird bei Schwangeren ohne Probleme gewährt, auch wenn niemand eine hochschwangere einstellen wird ;)

das Arbeitslosengeld ist wichtig um bei Bezug von Mutterschaftsgeld und Elterngeld beitragsfrei weiter versichert sein zu können.

beantragst und bekommst du kein ALG1 musst du nämlich ab dem 01.11. deine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus eigener Tasche zahlen und bist dann im weiteren Verlauf auch nicht beitragsfrei weiterversichert.

wenn dein Mutterschutz noch vor Ende deiner Beschäftigung beginnt, dann ist das die einzige Möglichkeit ohne Amt auszukommen. aber auch nur dann. wenn zwischen Ende Job und Beginn Mutterschutz auch nur 1 Tag dazwischen ist, verwirkst du deinen Anspruch auf die kostenfreie Weiterversicherung.

und mal abgesehen davon, warum willst du kein ALG, dass dir zustehen würde? du hast jeden Monat mit deinem Beitrag brav eingezahlt in die Arbeitslosenversicherung. warum das nicht auch in Anspruch nehmen?

KS200396 
Fragesteller
 30.04.2021, 13:30

Danke für die Antwort! ALG I möchte ich wie gesagt eigentlich nicht beantragen, weil ich gelesen habe, dass ich dann der Vermittlung für den Arbeitsmarkt für Tätigkeiten von mindestens 6 Stunden täglicher Beschäftigung zur Verfügung stehen müsste. Da ich mein Kind aber Zuhause betreuen möchte, kommt das nicht in Frage. Dann muss ich mich wohl einfach über die Krankenkasse Pflichtversichern lassen.

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wu5sel  01.05.2021, 20:46
@KS200396

du sollst dich ja auch nur für die Zeit bis das Baby da ist arbeitslos melden. danach brauchst du das ja nicht machen, weil du ja dann ohnehin beitragsfrei versichert wärest.

ist wirklich nur wichtig für die Zeit bevor das Baby da ist.

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Ich denke beide Optionen sind möglich. Wenn du das Arbeitsamt/Jobcenter vermeiden möchtest kannst/musst du dich auf alle Fälle selbst pflichtversichern lassen.

Die KK-Beiträge die du dann zahlen müsstest kannst du bestimmt jetzt schon erfragen.

Soweit ich weiß müsstest du sowieso weiterhin pflichtversichert sein wenn du nur Elterngeld beziehst.

Und ich glaube du kannst Elterngeld auch schon vor der Geburt beziehen.

Je nachdem wie hoch dein Elterngeld ausfällt kannst du auch Elterngeld und Leistungen vom Jobcenter gleichzeitig erhalten und bist dann krankenkassentechnisch über das Jobcenter abgedeckt.

KS200396 
Fragesteller
 30.04.2021, 13:36

Danke! Habe mich nochmal etwas informiert. Elterngeld kann man nicht vor der Geburt beziehen. Ich müsste mich Pflichtversichern lassen. Mein Kind kann nach der Geburt über den Vater in die gesetzliche Versicherung.

Ich erhalte dann das Elterngeld, Kindergeld, bekomme evtl einen Kindergeldzuschuss und muss wie gesagt erstmal die Pflichtversicherung in Anspruch nehmen.

Bis mein Partner und ich geheiratet haben. Dann sind wir drei gesetzlich bzw Familienversichert. LG 😊

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