Schwanger eine Wohnung suchen?

5 Antworten

Guten Abend,

ich hoffe da gibt es noch einen Mann dazu - Umzug mit Kleinkind und einem Baby im Bauch klingt nach einem großen Projekt. Ich googelte so eben mal nach Wohngrößen für Personen, welche Grundsicherung vom Amt erhalten, falls das hier zutreffend sein sollte.

https://www.hartz4.org/wohnung/#wohnungsgr%C3%B6%C3%9Fe

Eine angemessene Hartz-4- Wohnung darf für eine Person 45 m² groß sein. Jedem weiteren Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft stehen 15 m² zu, wobei ein Säugling auch als Person zählt und dementsprechend Anspruch auf die vollen 15 m² hat. Im Einzelfall kann aber auch eine größere Wohnung bewilligt werden.

Hieße also nach dieser Definition, dass für den beschriebenen Fall 75 qm möglich wären. Ich denke unabhängig von der Stadt sind die Regelsätze zunächst deutschlandweit gleich, aber genauere und vorallem belastbare Auskünfte kann nur der zuständige Sachbearbeiter geben. Manchmal sind diverse Ausnahmen möglich.

Viel Erfolg bei der Wohnungssuche.

Melmund 
Fragesteller
 26.12.2019, 18:09

Zählt das Säugling schon jetzt vor der Geburt als weitere Person? Danke auf jeden Fall für die Antwort. :)

1
Wolkenluft  26.12.2019, 18:11
@Melmund

Das ist tatsächlich eine gute Frage. Habe ich mir auch gestellt, aber kann ich nicht mit Sicherheit beantworten. Da aber vor der Geburt schon von "Leben" gesprochen wird, würde ich das annehmen. Kann mir aber vorstellen, dass das Amt erst mit der Geburt eines gesunden Kindes eine neue Person zur Bedarfsgemeinschaft zählt. Könnte ja auch tot geboren werden, was wir nicht hoffen! Also lieber erst mal im neuen Jahr per Telefon oder persönlich anfragen!

0

Kommt darauf an wie groß deine bisherige Wohnung ist und mit wie vielen Personen sie derzeit bewohnt wird und ob es dir auch nach der Geburt zumutbar wäre weiter da wohnen zu bleiben.

Denn nur weil ihr dann 1 Person mehr seid, begründet dies nicht automatisch einen Anspruch auf mehr Wohnraum.

Du kannst also nur einen schriftlichen formlosen Antrag stellen, diesen ausreichend begründen ( würde sicher von Vorteil sein ) und abwarten was du als Antwort bekommst, darin stünde dann auch was eine evtl.größere Wohnung dann max.kosten dürfte.

Größe und Preis der Wohnung richten sich nach deinen finanziellen Möglichkeiten.

Die Frage beantwortet dir gerne dein zuständiges Jobcenter nach den Feiertagen.

So gross und teuer wie du dir leisten kannst?

Wolkenluft  26.12.2019, 17:43

Ich glaube die Fragestellerin fragt bezüglich einer etwaigen Kostenübernahme vom Amt?

0