Schulpflicht trotz Selbstständigkeit mit 17/18?


21.09.2020, 16:18

Als ich die Abmeldung einleiten wollte, kam die Antwort der Schule, dass ich dazu VERPFLICHTET wäre das komplette 12 Schuljahr weiterhin zu besuchen (31.07.2021). Meine Volljährigkeit bzw. Selbstständigkeit würde keine Rolle spielen.

Der Besuch bis Mitte/ende nächstes Jahr würde mir das Genick brechen.

4 Antworten

Da die genaue Ausgestaltung der Schulpflicht Ländersache ist, kann man Dir ohne die Angabe des Bundeslands wenig weiterhelfen.

Ich an Deiner Stelle würde mir die Rechtsgrundlage der Schulpflicht in Deinem Bundesland genau ansehen, ob es nicht doch eine Möglichkeit gibt.

Solltest Du in Deinem Bundesland wirklich so lange zur Schule gehen müssen und es nicht riskieren wollen einfach nicht hinzugehen, dann könntest Du Dir ggf. die Schulgesetze der umliegenden Bundesländer (oder der Bundesländer, in denen Verwandte leben) anschauen und ggf. Deinen Erstwohnsitz für die Zeit in ein passenderes Bundesland verlegen.


karlklausmaus 
Fragesteller
 21.09.2020, 16:39

Mein Hauptwohnsitz befindet sich in NRW, eine Verlagerung wäre natürlich grundsätzlich möglich, jedoch natürlich sehr aufwendig und mit viel Bürokratie verbunden.

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emib5  21.09.2020, 16:49
@karlklausmaus

Wenn Du Dir jetzt mal die Grundlage der Schulpflicht in §38 des Schulgesetzes von NRW anschaust, dann stellst Du fest, dass Deine Schule recht hat. Es gibt aber noch eine Möglichkeit. Und zwar kann die Schulaufsichtsbehörde Dich ab der Vollendung des 18. Lebensjahrs vom Schulbesuch befreien.

An Deiner Stelle würde ich also mal bei der zuständigen Schulaufsichtsbehörde freundlich nachfragen, wer dafür zuständig ist und versuchen die Person davon zu überzeugen, dass es sinnvoll ist, Dich von der Schulpflicht zu befreien.

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So weit ich weiß, besteht schulpflicht bis zu den Sommerferien nach dem 18. Geburtstag. Das kann auch eine Berufsschule sein und ist auch etwas unterschiedlich in einigen Bundesländern.

Melde dich für einen Ausbildungsberuf, dann bist du nur einen Tag/pro Woche in der Schule. Die Ausbildung könntest du ja dann später auch noch abbrechen.

Voraussetzung ist natürlich ein Ausbilder.

Obwohl ich finde das alles doof. Mach dein Abitur, oder zumidest das Fachabitur. Dir wird es leid tun, es nicht beendet zu haben. Lose Knoten im Leben sind immer doof.

Du bist mit 18 nicht mehr schulpflichtig. Wenn du nicht mehr hingehst kann deine Schule auch nichts dagegen machen.

Ich würde es mir aber genau überlegen. Sollte deine Selbstständigkeit wider erwarten irgendwann nicht mehr laufen hast du danach immerhin noch dein Abitur, wenn du die Schule schmeißt stehst du dann vor dem nichts.


karlklausmaus 
Fragesteller
 21.09.2020, 16:21

Über die Risiken bin ich mir vollkommen bewusst und diese habe ich immer im Hinterkopf. Jedoch habe ich von der Schule die Rückmeldung erhalten, dass ich das komplette Schuljahr weiterhin verpflichtet wäre die Schule zu besuchen (bis zum 31.07.2021). Dabei würde meine Volljährigkeit angeblich keine Rolle spielen.

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"Die Vollzeitschulpflicht dauert in der Regel bis zum Abschluss des 9. Schulbesuchsjahres, in einigen Bundesländern bis zum Abschluss des 10. Schulbesuchsjahres, in Rheinland-Pfalz zwölf Jahre"

Quelle: wiki


karlklausmaus 
Fragesteller
 21.09.2020, 16:42

Genau davon bin ich bisher auch ausgegangen. Jedoch kam von der Schule die Rückmeldung, ich wäre verpflichtet das volle Schuljahr weiterhin zu besuchen und meine Volljährigkeit oder Selbstständigkeit würde keine Rolle spielen.

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Sonntagskinder  21.09.2020, 18:30
@karlklausmaus

ja oben steht ja auch nichts zum Alter der Schüler oder Selbständigkeit. Abgesehen davon hab ich meine Zweifel, dass eine Schule selbst solch Entscheide trifft oder das Wissen dazu hat, ich denke eher ein Amt der Stadt oder gar auf Bundesland-Ebene. Doch da kann ich mich irren.

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