Schulessen-Zwang in der Grundschule?
Obwohl meine Tochter das Essen in der Grundschule meistens nicht mag und isst, weil es tatsächlich schlecht zubereitet und relativ ungesund ist, muss ich es buchen und bezahlen. Auch die Schulferien hindurch, wodurch sich ein Tagesbetrag von 6,50 € ergibt. Darf die Schule diesen Zwang zum Essen rein rechtlich fordern?
2 Antworten
ERSTENS: Der genannte Tagesbetrag ist "ganz schön happig", mithin unangemessen.
ZWEITENS: Die "Jahres-DURCH-Bezahlung" wäre zumindest in NRW ein Novum, für mich absurd und Wucher.
DRITTENS: Kein Grundschul-Kind darf zum SCHULessen verpflichtet werden.
(Leider kann ich jetzt nicht den entsprechenden Passus / § präsentieren, geschweige denn zitieren. Erkundige dich bei der städtischen Schulbehörde !!)
Dann würde ich mich als Elternteil SOFORT an die nächsthöhere Behörde wenden, bzw. gegen die Schulleitung eine Dienstaufsichtsbeschwerde einleiten, denn das Gelesene grenzt an oder IST BEREITS Nötigung ------>>> ASchO (Allgemeine Schulordnung), bzw. BASS (Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften).
pk, 42 Jahre lang Lehrer (davon elf Jahre Schul-Vertrauenslehrer) gewesen
PS: Beträfe es mein Kind, würde ich auf die Barrikaden gehen !!
Danke. Das Jugendamt sagt, dann muss ich das Kind ganz von der Trogata abmelden. Heute hab ich einen Termin beim Rechtsanwalt ...
Ja, so werden einander Zuständigkeiten und Kompetenz-Bereiche zugeschoben - ein TYPISCHES Eingeständnis von Unsicherheit / Ignoranz der "beteiligten" Institutionen.
Viel Erfolg beim Anwalt, der hoffentlich genaueste Kenntnisse vom Schulrecht hat !!
Der Rechtsanwalt sagte, die Stadt Troisdorf hätte das so in ihrer Satzung stehen. Er würde dringend abraten, etwas zu unternehmen (nimmt aber schon 68 € dafür). Nachdem ich mir die Schul- und Kita-Satzung angesehen hab, konnte ich nichts zum Schulessen finden, nur zu den Trogata-Gebühren, die ja gesondert bezahlt werden. Wären Sie dazu bereit, sich die Satzung einmal durchzusehen? Ich hab jetzt die Vermutung, dass die Kanzlei die Sache nicht weiter durchführen will. Bei der Schule handelt es sich um die Waldschule, Heerstraße, Troisdorf.
Komme gerade erst nach Hause. Falls die Satzung kein "Buch" ist, okay ! Iwann am Wochenende per "Kompliment" - oder wie ?!
Bin morgen Nachmittag wieder hier.
Die STADT kann keine Schulsatzung haben, auch wenn sie Schulträger ist / sein sollte - alles sehr mysteriös......
Danke für die Bereitschaft, mir zu helfen. mari.weinberg@web.de
Um die Frage beantworten zu können fehlen noch 2 Infos:
- In welchem Land ist die Grundschule ? (Schulpolitik ist Ländersache)
- Handelt es sich um eine Schule in privater Trägerschaft ?
Hallo PWalsum. Die Grundschule ist in Troisdorf NRW und ist städtisch.
Dann vermute ich mal, dass es sich bei dem Betrag um den Eigenanteil für die Trogata-Einrichtung handelt und nicht nur das Mittagessen.
Der Trogata-Anteil wird außerdem jeden Monat gesondert abgebucht.
Danke, lieber Paulklaus. Das Schulamt sagt, das sei Sache der Grundschule.