Schule verlassen einsatz?

2 Antworten

Halll ich bin im Katsschutz. Wenn ein Einsatz kommt darf ich über rote Ampeln fahren vorsichtig

Schwierig. Klar, §35(1) StVO entbindet "den Katastrophenschutz" von den Verkehrsregeln, wenn zur Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben höchste Eile angesagt ist.

Und da ist leider auch schon der Knackpunkt: Es gibt durchaus die Rechtsauffassung, dass der Katastrophenschutz erst dann hoheitliche Aufgaben erfüllt, wenn offiziell ein Katastrophenfall ausgerufen wurde.

Sprich, wenn deine KatS-Einsatz als SEG als Erweiterung des normalen Rettungsdienstes, oder als Betreuungseinheit bei einem Wohnhausbrand alarmiert wurde, wäre das nicht gegeben. In dem Fall wäre es kein KatS-Einsatz, sondern ein Einsatz des Rettungsdienstes und die Sonderrechte würden sich aus Abs. 5b ableiten, welcher sich aber eindeutig auf Fahrzeuge des Rettungsdienstes bezieht - damit ist dein Privatfahrzeug eindeutig 'raus.

Dementsprechend würde ich die Rechtslage so auslegen, dass Sonderrechte für dich mit dem Privatauto nur dann infrage kommen, wenn du zur Alarmierung weißt dass der Katastrophenfall ausgerufen wurde und dass auch tatsächlich Eile besteht (d.h. ihr sollt nicht nur "irgendwann im Lauf des Tages" ein Zeltlager errichten).

Des Weiteren wäre noch zu beachten, dass viele Einheitsführer ihre Pappenheimer kennen und den "juhu, jetzt darf ich" Hirn-abschaltenden Heißdüsen von Vornherein einen Riegel vorschieben, indem sie die Nutzung von Sonderrechten auf dem Weg zum Standort untersagen. Daran bist du dann natürlich auch gebunden.

Unterm Strich: Frage deinen Einheitsführer.

die Arbeit verlassen

Meines Wissens ist der KatS (man beachte o.g. Hinweise bezüglich des Katastrophenfalls!) in manchen Bundesländern diesbezüglich der Feuerwehr gleichgestellt, in anderen nicht. Es käme dann also aufs Bundesland an, was die Rechtslage hergibt.

Schule verlassen

Dass Einsatzkräfte von Schulen freigestellt werden müssen, wäre mir aus keinem Bundesland bekannt. Da kommt es also allein darauf an, was du mit der Schulleitung abgesprochen hast.

Hallo,

nein, du darfst weder über rote Ampeln fahren noch schneller Fahren als erlaubt oder sonstige STVO-Verstöße begehen.

Ob du den Arbeitsplatz verlassen darfst hängt von deinem Arbeitsvertrag ab. Pflichtschule darfst du vermutlich nicht verlassen.

SG


RedPanther  20.03.2023, 13:06
nein, du darfst weder über rote Ampeln fahren noch schneller Fahren als erlaubt oder sonstige STVO-Verstöße begehen

Okay, warum genau bist du der Ansicht, dass §35(1) StVO, welcher neben Polizei und Feuerwehr auch den Katastrophenschutz in entsprechend eiligen Fällen von den Verkehrsregeln entbindet, nicht zur Anwendung kommt?

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OriginalMotion  20.03.2023, 13:21
@RedPanther

Er spricht von Schule oder Arbeit verlassen um zum Einsatz zu fahren. Von daher gehe ich von einem privaten KFZ aus mit dem er bei einer Alarmierung zur Einsatzzentrale o.Ä. fahren möcht und nicht von einer Einsatzfahrt mit Sonderberechtigung.

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RedPanther  20.03.2023, 13:27
@OriginalMotion
Er spricht von Schule oder Arbeit verlassen um zum Einsatz zu fahren.

Richtig. Genau so, wie ehrenamtliche Einsatzkräfte der Feuerwehr mit dem Privat-PKW zum Feuerwehrhaus fahren, wenn ein Alarm ist.

Dabei ist höchste Eile geboten, um hoheitliche Aufgaben in der Funktion als Feuerwehr zu erfüllen. Damit sind alle Voraussetzungen nach §35(1) StVO gegeben (welcher "die Feuerwehr" sagt und nicht "Fahrzeuge der Feuerwehr"!) und dementsprechend haben diese Einsatzkräfte Sonderrechte.

Auch wenn sie in Privat-PKW sitzen. Der Paragraph bezieht sich nicht auf bestimmte Fahrzeuge, d.h. er ist unabhängig vom Fahrzeug. Und das wurde auch schon in x Gerichtsurteilen bestätigt, weil betroffene Feuerwehrleute natürlich ihre Blitzerfotos (erfolgreich) reklamieren.

Und im selben Paragraphen ist auch "der Katastrophenschutz" gelistet.

Also, wie kommst du darauf, dass dieser Paragraph im Fall des Fragestellers grundsätzlich keine Gültigkeit hat?

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