Schulausschluss, weil man zu selten in der Schule ist?


07.12.2023, 15:09

PS: Es gibt bei mir weit und breit keine alternative Schule für mich, weshalb das hier Endstation ist (Bin bereits von 2 Gymnasien und einer Gesamtschule in meiner Umgebung geflogen, weshalb die mich nicht mehr annehmen werden)

Jurafuchs  07.12.2023, 15:11

Fehlst du denn entschuldigt oder unentschuldigt?

Coronaaa23 
Fragesteller
 07.12.2023, 15:13

Beides. Aber 2/3 der Zeit unentschuldigt

8 Antworten

Ja, selbstverständlich können sie dich rausschmeißen - hast du ja schon zweimal erlebt. Du hast deine Schulpflicht erfüllt, wenn du volljährig bist und nicht hingehst, ist das deine Entscheidung und du musst mit den Konsequenzen leben. Wenn du trotz deiner Fehlstunden noch gute schriftliche Leistungen hast, bist du doch nicht blöd. Es geht nicht darum, zu welchen Leistungen du in der Lage wärst, sondern welche Leistungen du zeigst. Wenn du also an 2 Tagen mündlich Leistungen von 12 Punkten zeigst (mehr wird es nicht, weil du ja zwischendrin immer wieder am Handy bist und zeigst, dass du nicht aufmerksam bist), aber an 3 Tagen gar keine, weil du nicht da bist, dann rechnen die halt einen Schnitt von 5 Punkten aus. Ganz davon abgesehen, dass es eine Präsenzpflicht gibt, der du nicht nachkommst.

Warum machst du es dir so schwer? Reiß dich zusammen, damit du dir nicht noch die letzte Chance auf einen Schulabschluss verbaust. Oder such dir eine Ausbildung oder einen Job, in dem du wahrscheinlich unterfordert sein wirst und dann wieder keine Lust dazu hast. Du willst später die Wahl haben und einen Beruf, der dich wirklich interessiert? Dann tu was dafür. Unterlass einfach provozierendes Verhalten und zeige Respekt, indem du jeden Tag hingehst. Wie du in anderen Fragen geschrieben hast, bekommt man an deiner Schule ja anscheinend Anwesenheitspunkte. Wenn du dann noch das Handy im Unterricht in der Tasche lässt, ist es doch total einfach.

Klar ist es blöd, dass denen nichts anders mehr einfällt, um dich zu motivieren. Aber du hast es ihnen bislang ja auch nicht leicht gemacht und du bist inzwischen alt genug, um selbst die Verantwortung für dich zu übernehmen. Es ist nicht der Job der Lehrer oder des Schulleiters, dein Leben zu leben und dafür zu sorgen, dass es dir gut geht. Im Zweifel sitzen sie am längeren Hebel und werden "gewinnen" Du weißt doch genau, was sie von dir erwarten. Also mach es einfach - so lange ist es ja nun auch nicht mehr. Oder lass es, geh freiwillig ab und schone die Nerven aller Beteiligten.

Natürlich dürfen die das. So war es schon immer. Die beiden anderen Gymnasien durften es ja auch. Und nur weil es keine anderen erreichbaren Schulen gibt, muss die letzte Schule nicht das Auffangbecken für solche Schüler bleiben.

das klingt nicht nur wie eine Drohung das ist eine und so wie es aussieht wird es Zeit das du die Konsequenzen von deinem Tun kennenlernst

Du bist schon aus der Schulpflicht raus, die können dich also rausschmeißen.

Wenn du meinst, die 12 Klasse nicht ernst zu nehmen, und zu Schwänzen dann musst du mit den Konsequenzen rechnen.

Bei deiner Arbeitseinstellung ist dein Wunschjob wohl Bürgergeldempfänger, denn mehr wird das wohl nicht werden.

Du wirst dich noch sehr wundern- an Stelle deiner Eltern würde ich dich rauswerfen.

Unter der Brücke im Winter ist es sicher lustig !

Ach übrigens :

Der Schüler muss ab einem Alter von  14 Jahren damit rechnen, dass er selbst für das  Schwänzen der Schule ein Bußgeld zahlen muss. Die Eltern müssen dann nicht mehr für das Bußgeld aufkommen.
Kann der Jugendliche das  Bußgeld nicht selbst begleichen, setzt der Richter eine bestimmte  Arbeitsleistung fest, die der Schüler erbringen muss. In diesem Fall muss der Schulschwänzer Sozialarbeit – beispielsweise in einem Altenheim oder einer Obdachloseneinrichtung – ableisten.

https://www.bussgeld-info.de/schulverweigerung-bussgeld/

Coronaaa23 
Fragesteller
 07.12.2023, 15:32

Dieses Gesetz gilt bei mir nicht mehr, weil ich 18 und ergo nicht mehr schulpflichtig bin...

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Krawallbotz  07.12.2023, 15:35
@Coronaaa23

Dann geh arbeiten- deine Eltern müssen dich bei der Vorgeschichte nicht mehr durchfüttern.

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