"Schlitzaugen" politisch korrekt? Wort Verbieten?

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Dann finden sie eben was Anderes. Mobbing hört nicht auf, nur weil ein Wort "verboten" ist.

Ich bin der Meinung, dass das Wort auf Augenhöhe mit dem N-Wort ist, was damit zusammenhängt, dass es darum geht, eine Ethnie auf ein gewisses beschämendes Merkmal zu reduzieren und da dies bedeutet, dass es einen rassistischen Unterton beinhaltet, müsste es ähnlich behandelt werden.

Aber ebenso bin ich der Meinung, dass man solche Wörter nicht zu streng behandeln sollte, aber wenn eine Person bewusst damit beleidigt wird, damit sich diese verletzt fühlt, dann sollte dies eben zu gewissen Konsequenzen führen.

Beleidigungen sind grundsätzlich keine Kleinigkeiten und werden auch nicht durch die Meinungsfreiheit abgesichert und wenn diese dann auch noch einen rassistischen Unterton besitzen, sollten diese schon zu größeren Strafen führen können, aber es hängt halt immer von dem Kontext ab.

Mir ist bewusst, dass dir das nun nicht viel bringen wird, aber ich kenne unglaublich viele Männer, die diese "Schlitzaugen" sehr attraktiv finden und ebenso kenne ich auch sehr viele Menschen, die asiatische Freunde haben, die auch diese Augenform besitzen und keiner wird deswegen runtergemacht.

Ich kann verstehen, dass es hart für dich gewesen sein muss, aber lass dich davon nicht zu sehr kränken, weil es definitiv nichts ist, wofür dich schämen brauchst.

Selbstverständlich ist das in keiner Weise „politisch korrekt“. Aber ein Wort verbieten ist schlicht unmöglich. Man kann lediglich verbieten was mit diesem Wort ausgedrückt werden soll und welche Zielsetzung hinter dem Ausgedrückten steht. Und das ist bereits verboten. An erster Stelle sogar schon ganz zu Anfang unseres Grundgesetzes.

Grundrechte Art. 3.3:

„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Des Weiteren im Strafgesetzbuch „§ 185 Abs.1Beleidigung“

„Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Und wenn mit dem Wort das gegen dich gerichtet wird eine Diffamierung und Herabwürdigung deiner Person erreicht werden soll, ist dieser Tatbestand schon im vollen Umfang erfüllt. In ganz massiven Fällen kann unter Umständen sogar schon „§ 130 Abs.1.1/.2 Volksverhetzung“ zum tragen kommen.

„Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder

2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft“

Also ist zumindest das was mit diesem Wort dir gegenüber verbunden ist mehr als ausreichend verboten. Nur damit etwas verbotenes auch geahndet wird, bedarf es jemanden der es auch einfordert. Wo kein Kläger, da kein Richter. Daher musst du entweder lernen dich in solchen Situationen in der direkten Konfrontation zur Wehr zu setzen, oder du forderst dein Recht ein das dir von Staats wegen zusteht, sprich du zeigst den betreffenden schlicht an.

Mobbing und Beschimpfungen aller Art, egal warum, sind immer ungerecht, gemein und gefährlich. Leider trifft es viele, z.B. wegen Übergewicht und Krankheiten, also auch viele, die keine Schlitzaugen haben. Die können sich leider auch nicht wehren.

Das Wort "Schlitzaugen" an sich finde ich aber nicht falsch und auch nicht abwertend. Was wäre denn ein alternativer Ausdruck??

Wörter verbieten ist für mich grundsätzlich der falsche Weg. Wir brauchen keine Sprachpolizei, denn wo fängt es an und wo hört es auf?

Zum einen muss man wohl unterscheiden, ob das als Beleidigung gemeint ist.
Solche Ausdrücke ist unterste Schublade, wohl sogar rassistisch.

Bezieht es sich rein als Festststellung einer körperlichen Auffälligkeit, ist es zwar immer noch nicht ok, aber doch weit weniger übel. Gibt sicher eine wertfreiere Bezeichnung.

Wörter verbieten, die jemand nicht passen? Nein, zum Glück sind wir nicht mehr in der Nazi-Zeit.

Du schreibst in deinem Profil, dass du stolze Asiatin bist. Was ja völlig ok ist. Aber gleichzeitig möchtest du anderen vorschreiben, was sie sagen dürfen?

Das ist schon sehr anmaßend.