Schlechtes Zeugnis in Berufsschule....

4 Antworten

Durschnitt 2,7 = 3 oder 2- oder wat weiß ich....

Naja, wenn sie sowas verlangen, ist das so. Kommt drauf an was für ein Betrieb das ist. Das ist aber ein gutes Zeugnis, musst dir also nichts falsches Einreden lassen. Manchmal sagen Noten nicht aus, wie gut ein Arbeiter ist. Wenn du die Ausbildung richtig gut gemacht hast, sollte der Betrieb vielleicht mal nicht auf die Noten achten. Das ist sowieso dämlich mit Noten, die geben nur ein Falsches Bild eines Menschen wieder.

Keine Abmahnung, keine Kündigung. Solange du zuverlässig deine Arbeit erledigst und keine Schei.. baust, bist du unkündbar.

Die Ansage sollte dir einfach als Motivation dienen, da manche denken, sie müssten in der Schule nur ihre Zeit absitzen. Jedenfalls ist es gut, dass du nicht zufrieden bist. Streng dich an, dass du die 4er wegbekommst und dein Chef wird sich mit dir freuen.

Kündigung nicht aber eine Abmahnung können sie dir auf jeden Fall erteilen.

Georg63  07.08.2014, 18:38

können sie nicht

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Ich nehm mal an, das sie dir sicherlich irgendwelche Konsequenzen aufbrummen, aber Kündigung wird mit den aktuell gültigen Lehrlingsgesetzen ziemlich hart :D

likejonas 
Fragesteller
 07.08.2014, 18:36

Was können das für Konsequenzen sein?

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Dr4ch3  07.08.2014, 18:44
@likejonas

Naja OFFIZIELL relativ wenig, weil man dir ja nicht wirklich was vorwerfen kann. Ein gewolltes Notenziel einer Firma ist ja rechtlich nicht bindend. Was dir natürlich blühen kann, das du die Drecksarbeit, natürlich im gesetzlichen Rahmen kriegst :)

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likejonas 
Fragesteller
 07.08.2014, 18:46
@Dr4ch3

Ist ein mega Betrieb, also ich glaube kaum, dass da irgendjemand Bock darauf hätte mir irgendwas aufzubrummen. Der Geschäftsführer hat mit mir sowieso nichts zu tun und die Abteilung werde ich auch die nächsten Wochen wechseln. Trotzdem wird das Zeugnis ja dem Geschäftsführer gemeldet und der wird nicht erfreut sein. Ein Azubi mehr oder weniger macht dem auch nichts aus

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Dr4ch3  07.08.2014, 18:50
@likejonas

Jo das interessiert aber den Gesetzgeber relativ wenig... du bist als Auszubildender extrem gut geschützt, und wenn du nicht grade die Bude abfackelst, den halben Laden leer klaust, oder kommst und gehst wann du willst, bist du praktisch unkündbar. Noch sicherer wäre nur ein 64 jähriger, behinderter Betriebsrat mit 40 Jähriger Firmenzugehörigkeit :D

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