Schimmel Wohnung und Hartz4 Empfänger Amt stimmt umzug nicht zu
Guten Morgen ich habe eine große frage es geht um eine Freundin von mir. Sie ist 21 Jahre alt und hat ein 2 Jähriges Tochter und bezieht durch probleme die sie mit Mutter und Vater hat Hartz4. Sie ist damals umgezogen deshalb in eine andere Stadt nur ist die Wohnung inzwischen nicht mehr als solche zu bezeichnen. Die wohnung hat Schimmel an den Wänden es wurden auch schon messungen vorgenommen. Dazu ist vor 2-3 Monaten auch das Abflussrohr vom Spülbecken kaputt gegangen und wie sowas riecht kann man sich ja vorstellen. Fakt ist durch den Schimmel ist es für mich unzumutbar und grade halt auch dadurch das sie eine 2 Jährige Tochter hat. Problem das Amt sieht das wohl anders und stimmt einen umzug nicht zu. Was kann man machen ich würde ihr gerne helfen. Das sie nicht immer wieder zum Amt laufen muss und immer wieder eine absage kassiert. Würde ein Rechtsbeistand helfen? Das man das Jugendamt um hilfe bittet? Dazu noch wenn das klappen könnte dürfte sie ohne probleme wieder in ihren Geburtsort ziehen? Oder ist sowas dann nicht möglich?
mfg thomschel
15 Antworten
Deine Freundin kann eigentlich umziehen, wohin und wie sie will. Allerdings muss sie sich eine Wohnung suchen, die bezüglich Mietkosten und qm den Anforderungen und den Bestimmungen des Amtes genügt. Und wenn Du und weitere Freunde ihr beim Umzug helfen, kostet der Umzug selbst auch nicht viel und sie ist ihre Schimmelwohnung los. Voraussetzung ist natürlich, dass sie selbst aktiv wird.
Für die Beseitigung des Schimmels ist (möglicherweise) der Vermieter verantwortlich; d.h. erst wenn die mietrechtlichen Schritte ausgeschöpft und erfolglos geblieben sind, wird das Jobcenter genehmigen müssen.
Sie kann sich beim Amtsgericht einen Beratungsschein für einen Anwalt für Mietrecht besorgen. Auch kann sie zum Mieterverein gehen und sich dort beraten lassen. Aber tun muß sie etwas.
wegen dem schimmmel:
zunächst müsste geklärt werden, durch wen er veruracht wurde. wurde der schimmel z.b. durch ständiges trocknen von Wäsche in der Wohnung. in diesem fall ist die Arge nicht verpflichtet abhilfe zu schaffen z.b. durch einen Umzug.
wegen dem abflussrhor:
die warscheinlichkeit, dass deine freundin dafür selbst zuständig ist liegt bei 90% die küche, und damit auch das abflussrohr unter der spüle gehören üblicherweise nicht zur mietsache. und selbst wenn die Küche mit gemietet wurde, stellt sich noch immer die frage, ob so etwas nicht unter kleinreperaturen fällt.
ein neues sifon samt allem drum und dran kostet im Baumarkt weniger als 20 € und eine wasserpumpenzange umggangsprachlich auch als rohrzange bezeichnet, sollte man eigendlich immer irgendwo haben...
also schnapp dir das ding, und repaier das - yo wir schaffen das!
lg, anna
Hallo , würde zu einem Mieterverein gehen. Wenn du da Mitglied wirst,wird ein Sachverständiger die Wohnung prüfen - jedenfalls war es bei mir so. Dann bekommst du ein Protokol. Damit würde ich zum Jobcenter gehen. Die gesundheitlichen Nachteile dürften dort doch bekannt sein. Ein ärztllicher Attest wäre auch eventuell hilfreich. Sollte das nicht klappen würde ich einen Anwalt einschalten. Du bekommst sowieso Prozesskosten hilfe und dann würde das Amt sich schon bewegen und dir einen Umzug gestatten bzw bezahlen. Such dir schon mal vorab eine andere Wohnung -damit es dann schneller geht. du brauchst den Mietvertrag ja erst unterschreiben,wenn alles geregelt wurde. Manchmal ist es hart,wenn man sich mit Behörden anlegen muß. Alles Gute