Schimmel in der Wohnug- Schreiben an Vermieter.

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11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo wombat87,

Dein Schreiben klingt schon mal nett und zielstrebig, so kannst Du es fast stehen lassen. Ich habe ein paar kleine Änderungen vorgenommen (siehe unten).

  1. "Vorrücken" wird groß geschrieben
  2. Das "schnellstmöglich" würde ich auslassen. Du hast zwar ein Interesse daran, dass der Schaden beseitig wird, aber mit dieser Formulierung würdest Du Deinem Vermieter "die Pistole auf die Brust setzen". Das würde nicht gerade zu einer harmonischen Klärung beitragen.
  3. Hinter "...bitte Sie darum" kommt ein Komma
  4. Ich würde noch ergänzen, dass er die Ursache des Schimmelbefalls ermitteln soll.

Also so würde ich es schreiben:

"Sehr geehrter Vermieter,

ich habe heute bei mir im Zimmer einen erheblichen Schimmelbefall beim Vorrücken meines Bettes entdeckt. Der Schimmel war für mich nicht sichtbar, da sich vor der Wand die Lehne des Bettes befand. Mein Zimmer befindet sich an der Außenwand des Hauses. Die Wand ist allgemein immer sehr kalt und teilweise feucht. Eigenverschulden kann ausgeschlossen werden, da in der Wohnung regelmäßig gelüftet wird. Ich bitte Sie darum, den akut vorhandenen Schaden zu beheben, da das Zimmer in diesem Zustand unbewohnbar ist, und insbesondere die Ursache des Schimmelbefalls ausfindig zu machen, damit sich solch ein Umstand nicht wiederholt. Anbei schicke ich Ihnen Fotos vom Befall der Wand.

Mit freundlichen Grüßen"

wombat87 
Fragesteller
 15.04.2011, 19:53

dankeschön , übernehm ich so :)

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Nordmann2000  15.04.2011, 20:12
@wombat87

Freut mich, dass ich Dir helfen konnte.

Halt uns mal auf dem Laufenden, was aus der Sache wird. Interessiert mich.

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wombat87 
Fragesteller
 20.04.2011, 01:39
@Nordmann2000

Hallo,

Gut- Ich glaube es wird doch nicht so einfach wie ich es mir vorgestellt hatte.
Vom Vermieter kam folgende Mail bzw. Post:

" Das Stellen von Möbeln unmittelbar und ohne Abstand zur Außenwand führt zu Stau in der Luftzik. und somit zu Schimmelbildung zwischen Wand und Mobiliar.

Der Mieter ist grundsätzlich angehalten, Möbel nicht direkt an die Außenwand bzw. mit gebühlichem Abstand zu stellen, um eine Schimmelbildung zu vermeiden.


Wir bitten Sie daher, den Schimmelbefall entsprechend fachgerecht beheben zu lassen und zukünftig Ihre Möbel vorschriftsmäßig zu stellen, um weiteren Befall wirkungsvoll zu vermeiden."


Da mir beim Lesen als erstes das Wort : "vorschriftsmäßig" ins Auge sprang , habe ich zunächst alle Seiten des Mietvertrages studiert, und fand keine Vorschrift zum einhalten eines bestimmten "gebührlichem Abstandes".
Als zweiten Schritt habe ich lediglich bei Google die Worte : Mieter, Schimmel,Außenwand, Möbel eingegeben um evtl. Vorschriften zu finden.
Erstes Suchergebnis führte mich auf die Seite focus.de
Zitat :

" ...Schwarz lugte der Schimmel hinter dem Schlafzimmerschrank hervor. Die neuen Möbel an der Außenwand hatte die Sporenschleuder bereits angefressen, als die Mieter den ungebetenen Mitbewohner entdeckten. Schadenersatz und eine bessere Außendämmung forderte das Paar daraufhin, der Vermieter weigerte sich. Die Mieter hätten ihre Möbel zu dicht an die Außenwand gestellt, argumentierte er.

Zu Unrecht, wie das Landgericht Mannheim in einem aktuellen Fall entschied. „Mieter sind nicht dazu verpflichtet, ihre Möbel in einer bestimmten Anordnung aufzustellen“, erklärten die Richter. Auch an die Außenwände dürfen Mieter Möbel rücken, denn Wohnungen müssen so beschaffen sein, dass sich keine Feuchtigkeitsschäden bilden können (Az. 4 S 62/06)."



Hat jmd. einen Tip wie ich nun am besten Vorgehen kann?
 

Quelle:
http://www.focus.de/immobilien/mieten/tid-8698/mietwohnung_aid_235237.html

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Bei der Ansicht dieser Bilder ist zwar Schimmel zweifelsfrei erkennbar, aber keine Unbewohnbarkeit der Wohnung. Das wäre im Schreiben auch noch zu ändern. Möglich das dort etwas vor der Wand zu dicht an der Wand gestanden hat. Dann wäre der Mieter in der Pflicht. In einem Erstschreiben gehört hinein, dass der Vermieter sich das erst einmal ansieht. Mit dem Schreiben verscherzt man es sich sonst mit dem Vermieter.

Der Vermieter wird dir die Schuld geben und behaupten, dass das Bett zu dicht an der Wand gestanden hat und nicht ausreichend geheizt wurde....

wombat87 
Fragesteller
 15.04.2011, 19:44

das Bett stand genau so nah an der Wand wie im Nebenzimmer zb. einige Bücherregale oder das Sofa - da ist kein Schimmelbefall. Und das Zimmer dort liegt auch nicht an der Außenwand des Hauses - ich denke das darin die Ursache liegt, den selbst im Schimmelbefallenem Zimmer ist es eben nur diese eine Wand.
Geheitzt und gelüftet wird bei uns ausreichend und regelmäßig.

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Nordmann2000  15.04.2011, 19:46
@wombat87

Ich hatte auch mal in einem älteren Gebäude gewohnt, das total mies isoliert war. Genau wie Du es beschreibst, die Außenwände waren kalt usw., da kann man nichts machen. Das Problem muss dann bauseits bedingt sein.

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wombat87 
Fragesteller
 15.04.2011, 19:52
@Nordmann2000

Genau das ist ebenfalls meine Vermutung, da es eben nur an dieser einen Außenwand ist.

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Sollte sich die Lehne des Bettes nur ca. 5 cm von der Wand befunden haben, ist man hinsichtlich Schimmelbefall selbst schuld. Denn da kommt bei bester Lüftung, da auch nur in Verbindung mit Heizen kein Lüftchen, oder ein Hauch dessen an.

Der menschliche Körper gibt pro Nacht mindestens einen Liter an Feuchtigkeit ab.

wombat87 
Fragesteller
 15.04.2011, 20:05

Wir haben teilweise Bücherregal in der Wohnung montiert die direkt mit der Wand in Verbindung sind.
- wie schon geschrieben glaube ich , das es mit der Außenwand zu tun hat.

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wombat87 
Fragesteller
 20.04.2011, 01:40

schau mal hier:

<a href="http://www.focus.de/immobilien/mieten/tid-8698/mietwohnung_aid_235237.html" target="_blank">http://www.focus.de/immobilien/mieten/tid-8698/mietwohnung\_aid\_235237.html</a>
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ist okay. Als Vermieter würde ich es reparieren.

crashlady  15.04.2011, 19:40

rofl, träum weiter

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