Schimmel auf Gipsputz in der Wohnung - wie richtig entfernen?
Hallo zusammen,
wir bewohnen eine EG-Wohnung in einem Wohnblock mit Außenwand. d.h. unter uns ist nur der Keller und rechts befinden sich nur Außenwände, da wir die letzte Wohnung in der Reihe sind. Wir haben Schimmel im Schlafzimmer und Wohnzimmer festgestellt. Laut Gutachter (vom Vermieter beauftragt) ist nur festzustellen, dass der Schimmel im Schlafzimmer von außen kommt, da hier offensichtlich ein baulicher Mangel besteht (Außen bildet sich in der Ecke schon das Moos) D.h. dies wird vom Vermieter beseitigt... Das Gutachten besagt auch, dass im Wohnzimmer eine Raumtemperatur herrst die der DIN entspricht. Nun sollen wir aber an der Schimmelbildung im Wohnzimmer schuld sein lt. Gutachten durch zu gerineges Heizen (Im Wohnzimmer ist den ganzen Tag die Heizung mind. auf 3!) Der Vermieter verlangt von uns jetzt die beseitiung des Schimmels im Wohnzimmer... Wir gehen auf jedenfall erstmal zum Mieterbund und erkundigen uns ob wir das wirklich müssen!
Falls ja gibt es folgendes Problem: Unser Vor-vormieter hat die Wand mit groben Gipsputz verziert. Wir fanden das ganz schön und haben diesen nur übergestrichen. Wir waren damals sehr naiv und haben bei Wohnungsübernahme ein Übernahmeprotokoll unterschrieben in dem wir unterschrieben haben, dass wir die Wohnung bei Auszug wieder in den Urzustand zurück versetzen. Ich weiss sehr naiv, aber in Hamburg ist bezahlbarer Wohnraum rar!
Jetzt meine Frage: sollten wir den Schimmel wirklich entfernen müssen, WIE gehe ich am Besten vor??? Wie entferne ich den Gipsputz? (Wir wissen nicht wie dick der aufgetragen ist) Muss ich dann neu grundieren bzw. verputzen bevor ich tapezieren kann? Hat jemand Erfahrungen??? Vorweg: eine Firma zu beauftragen ist zur Zeit für uns zu teuer!
Danke für Antworten!!!!
5 Antworten
Ein paar Fragen:
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Hat der Gutachter euch seinen Gutachter-Ausweis gezeigt?
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Es ist ein reines Parteigutachten. Ihr könnt ebenfalls einen Gutachter beauftragen.
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Leider hast du nix über die Luftfeuchtigkeit im Wohnzimmer geschrieben. Leider auch nix über euer Lüftungsverhalten und leider mal wieder wie so oft: "Heizung auf 3". Wie soll man daraus die Temperatur erahnen können???
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Ich kann nicht beurteilen, ob das Überstreichen des Gipsputzes nun ein Mangel darstellt. Einfach nur der untapezierte oder ungestrichene Gipsputz ist ja nun auch nicht gerade sehr wohnlich. Wenn ihr nun mit z.B. einer Latexfarbe gestrichen habt, dann sähe ich das als Mangel an und würde auch die Entfernung fordern, da diese Farbe die Puffereigenschaften des Gipsputzes zunichte macht. Ist es aber eine herkömmliche Wohnraumfarbe in einer akzeptablen Farbe (also nicht pink oder schwarz, o.ä.), dann würde ich das eher als Aufwertung sehen.
Man muss den Gipsputz auch nicht unbedingt grundsätzlich entfernen, es gibt da teilweise andere Lösungsmöglichkeiten.
- Wie du schon richtig schreibst bei 1: "was ja nichts heissen mag". Leider ist Gutachter oder Sachverständiger nicht geschützt und jeder der auch nur ein Buch drüber gelesen hat darf sich so nennen. Das ist ja das Elend, das wir haben und als Dipl. Ing. hat er wohl vom Bau Ahnung, ist aber deshalb noch lange kein Sachverständiger für Schimmelpilz in Wohnräumen.
- Der Mieterbund hilft euch nur dann weiter, wenn ihr bereits Mitglied seid und dann reichen die euch letztendlich auch nur an einen Anwalt weiter... Das Allheilmittel sind die Mieterverbände also auch nicht.
- Den Vermieter fragen, wo die Wäsche getrocknet werden kann. Wenn kein geeigneter Trockenraum zur Verfügung steht, muss sich der Vermieter Gedanken machen. 60-70% Luftfeuchtigkeit ist zu hoch. Ob das nun vom Wäsche trocknen kommt, weiß ich natürlich nicht, aber bei dem beschriebenen Lüftungsverhalten glaube ich das eher nicht und man trocknet ja auch nicht jeden Tag Wäsche.
Sucht euch selber einen Gutachter. Das ist dann natürlich auch wieder ein Parteigutachten und sollte es zu einer Klage kommen, dann wird das Gericht ohnehin einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen suchen. Man findet was seriöses bei den IHK' s und bei den einzelnen Verbänden (z.B. DGSV).
Dankeschön für deine Antwort. Wir sind bereits Mitglied und hoffen darauf, dass die uns noch mal beraten können...Der Termin ist nächsten Freitag. Ich bin gespannt was dabei rauskommt... Sollten wir das wirklich alles selber entfernen, wird wohl einiges an Arbeit auf uns zukommen, wenn ich das hier so richtig lese...
Gipsputz abschlagen oder abschleifen, neu verputzen, tapezieren und streichen :( Klingt nach viel Schweiss und Geld :(
Ich hatte ja schon geschrieben, dass es noch andere Möglichkeiten gibt, außer den Gipsputz zu entfernen. Es gibt bestimmte Flüssigkeiten, Schäume, Aufheizmöglichkeiten der Wand. All das wird preiswerter sein und weniger Schmutz machen als das Entfernen des Putzes. Aber hierüber kann euch ein Sachverständiger vor Ort Auskunft geben.
Eine Flasche Antischimmelspray kaufen (2 - 7 € etwa) und nach Vorschrift anwenden. Da der Vermieter die Ursache beseitigen will (Feuchtigkeit von außen), ist das Problemvielleicht in 2 Monaten von selbst erledigt.
Trotzdem beim Vermieter schriftlich Einspruch gegen die Unterstellung, "ihr wäret am Schimmel durch falsches Heizen schuld", einlegen. Denn das Gutachten zeigt ja, dass ihr richtig heizt.
habe ich schon versucht.. vermieter will nur im schlafzimmer beseitigen. Wohnzimmer bleibt und soll durch uns entfernt werden
Neue Erkenntnisse: der Gipsputz, welcher als Verzierung auf dem eigentlichen Putz aufgetragen wurde, ist höchstens 0,5 cm dick.... und ich habe mir selbst mal ein bild von außen gemacht. dort ist deutlich zu erkennen, dass sich von hier auch Moos schon von aussen an der wand bildet und hier läuft ebenfalls ein regenrohr lang!
Da hilft nur den Putz mit Sandstrahltechnik wegmachen oder mit Schleifer wegmachen. Dann neue Lage Putz auftragen. Geht leider nicht anders.
du redest am besten mit dem vermieter. den schimmel : ein bekannter von mit hatte das gleiche problem. er hat die wand- bei seinem einzug vor 2 jahren- mit alkohol ( klarer ) gestrichen. er hat bis hete keine probleme. er wohnt der wohnung .
also:
Was schlägst du denn für andere möglichkeiten vor?