Schimmel in der Wohnung...Gutachter...Ärztliches Attest....fristlos kündigen?

4 Antworten

jetzt meine Frage darf er aus der Wohnung raus?

wenn Dein Freund fristlos wegen Gesundheitsgefährdung kündigt, trägt er letztlich die Beweislast, daß der Schimmel die Krankheit verursacht hat.

Allerdings sieht das ganze anders aus, wenn er den Schimmel tatsächlich, wie vom Gutachter festgestellt, durch falsches Lüften verursacht hat. Dann hat er nämlich auch kein Recht auf Mietminderung und auch kein Recht die Wohnung fristlos wegen Gesundheitsgefährdung zu kündigen.

Ausziehen darf Dein Freund jederzeit, allerdings besteht die Gefahr, daß der Vermieter ihn dann auf Grund des Gutachtens auf Schadenersatz (Zahlung der Nutzungsentschädigung usw.) verklagt.

http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/schimmel.html

Wegen solcher Kältebrücken (Balkon/Wandanschluss) bei älteren Gebäuden hat man schonmal Probleme, aber deshalb steigt die Luftfeuchtigkeit nicht generell auf 70%. In meiner Praxis stelle ich zu 90% Lüftungsmängel fest. Wie heizt und lüftet denn der Freund genau? Fristlos kündigen - wenn man nicht weiß, wer ursächlich für den Schimmelbefall ist - ist für meine Begriffe in dem Fall sehr kritisch!

naja wenn die signifikant erhöhten Schimmelpilzwerte ursächlich auf die verschimmelpilzte Wohnung zurück gehen, hat evt ein Sonderkündigungsrecht und einen Anspruch auf Schadensersatz. Vllt muß der Vm sogar den Umzug zahlen. Das würde ich mich aber von einem guten Anwalt beraten lassen, der das gerichtlich auch gleich dann durchdrückt. Anders wird das nichts.

.....jetzt meine Frage darf er aus der Wohnung raus?

Natürlich darf er das. Muß aber den Vertrag weiter erfüllen.

Außer ein Amtsarzt bescheinigt das die Wohnung gesundheitsgefährdend ist oder er weist nach das der Schimmel durch einen Baumangel bzw. den vielen Pflanzen des "Obermieters" entstanden ist.

Hat er denn schon eine neue Wohnung?