Scheinvertrag/betrug 450€ Job?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du nachweislich arbeitsrechtlich derart unwissend bist, gehe darauf ein, damit du dein Geld bekommst, denn du arbeitest ja nicht mehr dort und schnellstens Schwamm drüber!

Dieser Vorgesetzte ist entweder völlig unfähig oder ein Betrüger, der strafrechtlich verfolgt werden sollte. Irgendwann trifft er seinen "Meister" und alles fliegt auf ...

Und merke dir unbedingt für das nächste Mal:

Ein 450€-Mini-Job (DAHER DER NAME!) hat niemals die tätigkeitsüblichen Vollzeit-Arbeitsstunden, also hier 41,5 Std, denn dieser Job ist nur gedacht als eine Arbeitsergänzung mit geringen (!!!) Wochenstunden zu den Vollzeit-Mitarbeitern oder Selbstständigen mit weniger Kosten für den Arbeitgeber! Wenn du also so viele Stunden dort gearbeitet hast, betrog er nicht nur dich, weil er verpflichtet war, dich als Vollzeitangestellten anzumelden.

Hast du dich von ihm von der Renteneinzahlung befreien lassen, ist nicht einmal Rente für dich eingezahlt worden. Lass dich also niemals vom Arbeitgeber dafür befreien, nur um mehr Geld "auf der Hand" zu erhalten! Das lohnt sich nur bei einem Mini-Job plus Vollzeit-Festanstellung anderswo!!

DESHALB gibt es bei Mini-Jobs auch KEINE monatlichen Überstunden! Du hast also unwissentlich und bestimmt vom Arbeitgeber gezwungenermaßen hierbei gratis für ihn gearbeitet!

Und nur DESHALB kann er dir deine Überstunden nicht auszahlen, weil in seiner Buchführung, die ja immer dem Finanzamt vorgelegt werden muss, dieser eindeutige BETRUG auffallen würde.

Du persönlich musst ihn aber nicht anzeigen, wenn dir die ganze Sache zu heiß gegen dich selbst ist. Solche Betrüger stehen ALLE irgendwann vor dem Gericht, denn die Ermittlungsbehörden wie der Zoll und das Gewerbeaufsichtsamt haben viel Zeit und sind niemals so dumm wie so manche Arbeitgeber es glauben!! Achte besser mit mehr Wissen auf dich beim nächsten Arbeitgeber!!

Also Grundsätzlich ist diese "zweite Gehaltsperson" einbeziehen illegal. Wird öfter gemacht, der Gesetzgeber aber will Steuern verdienen. Daher gibt es ja dies 450,-- Euro Gehaltsgrenze. Danach käme der Midi Job, mit einem kleinen Steueranteil.

Was eine Rechtsform (in diesem Fall GMBH ) mit der Auszahlung von Gehältern zu tun haben soll, erschließt sich mir nun überhaupt nicht.

Natürlich kann/muss der Arbeitgeber dir das Geld bezahlen, nur rutscht du dann in die Steuerpflicht und zudem werden auch auf deiner Seite Sozialabgaben fällig.

Auch Freizeitausgleich ist natürlich möglich.

Aber auch hier gibt es Gesetze. Meiner Meinung nach darf ein Mitarbeiter auf 450,-- nur zu ganz bestimmten Überstunden machen. Hochsaison oder Krankheit einer anderen Person. Diese müssen dann aber sehr zeitnah abgebaut werden. Urlaubszeit gehört nicht dazu, diese ist seitens des Arbeitgebers planbar.

Der Gesetzgeber will damit vermeiden, dass der Mindestlohn umgangen wird.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Da wird aber ne Menge Unsinn von der "GmbH" verzapft. Ersten hat die Rechtsform der Unternehmung nichts mit der Entlohnung der Mitarbeiter zu tun. Wenn ich es richtig gerechnet habe, hast du 116, 5 Std. im Monat gearbeitet, also fast Vollzeit. Das schuldet dir der Arbeitgeber. Er müsste dich daher für diese Zeit voll versichern, verteuern und alle Sozialabgaben zahlen. Das sind ca. 23 % on top. Das würde sich dein Arbeitgeber gerne sparen. Das was dein AG vorschlägt ist Steuer- und Sozialbetrug. Wenn du das sogar schriftlich hast würde ich es sofort beim Zoll anzeigen. Dein Arbeitgeber kann sich da schon mal auf 30.000 € Strafe einstellen. Bis hin zur Gewerbeuntersagung. Das scheint er ja häufiger zu machen. Du solltest deinen AG darauf hinweisen und auf reguläre Auszahlung bestehen. Ansonsten Anzeige schalten!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Cradleofgnar 
Fragesteller
 18.12.2019, 07:28

Ich habe von Mitte September bis Anfang Dezember in der Firma gearbeitet, meine monatlichen Stunden wären offiziell 41,5 Std... In den Monaten kam es halt zu 75 Überstunden. Ich hab whats App Nachrichten von meinem Chef wo er mir erklärt das ich meine Überstunden halt nur über einen dritten laufen lassen kann da die Firma ja eine GmbH sei

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Freidenker999  18.12.2019, 07:40
@Cradleofgnar

Das ist toller Blödsinn, es hat nichts damit zu tun. Er will hier Steuer- und Sozialbetrug begehen. Und du sowie die Dritte Person leisten Hilfe, wenn ihr das tut. Nochmal es ist egal ob er eine GmbH, AG, Ich-AG oder sonst Privatmann ist, er hat dich beschäftigt und unterliegt der Steuer- sowie Sozialabgabepflicht. Er macht sich allein durch den Aufruf strafbar. Ruf beim Zoll an, auch anonym und frage mal nach. Die werden das bestätigen und es kann dir nichts passieren!

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JaBu84  18.12.2019, 09:06
@Freidenker999

Die Gesellschaftsform spielt hier halte eine Rolle, weil es KEINE Privatentnahmen gibt. Wäre es eine Einzelunternehmung könnte der Chef den Stundenlohn auf die Überstunden hochrechnen und einfach vom Konto holen.

Wenn Du alles als WhatsApp hast gehe mal zum Zoll und geb denen einen Tipp, Du wirst mit Sicherheit nicht erste sein der um seine Arbeitsleistung beschissen wurde ABER Du kannst der Erste sein der die Eier hat dies zu melden. Du hast quasi fast Vollzeit gearbeitet wurdest aber nur nach Minijob bezahlt. Da freuen sich auf die Krankenkassen und die Rentekasse wenn das raus kommt, da wird der Laden mal auf links gedreht und dann wird mal geguckt und eventuell Sozialversicherungsbeiträge sowie Lohnsteuer rückwirkend geschätzt UND dann wird es langsam wirklich interessant in wie weit die Firma das finanziell belastet.

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Freidenker999  19.12.2019, 07:13
@JaBu84

Was haben Privatennahmen mit der Entlohnung von Mitarbeitern zu tun? Aber egal.

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JaBu84  19.12.2019, 08:07
@Freidenker999

Ganz einfach, wäre es eine Einzelunternehmung könnte der Chef die angehäuften Überstunden multipliziert mit dem vereinbarten Stundensatz von der Bank holen und dies als Privatennahme deklarieren. Der ehemalige Angestellte wäre zufrieden und der Chef müsste keine Konsequenzen fürchten. In diesem Falle wären es ungefähr 813,25€ (450,-€ / 41,5 Stunden * 75 ÜStdt). Ich als ehemaliger Angestellter dem eine Vollzeitstelle vorgegaukelt wurde und nun meine investerite Zeit nicht vergütet bekomme wäre da extrem sauer.
Wenn Du wüsstest wie viele Betriebe das so machen um die Steuern etc. zu sparen. Schwarzarbeit ist nach wie vor ein großes Thema und teils sehr gern gesehen.

Komm, wir stellen Dich auf 450,-€ Basis ein für 40 Stunden im Monat und den Rest der geleisteten Stunden bekommst Du schwarz von mir, so bekommst Du 100% Deiner Stunden OHNE Abzüge ausgezahlt. Wollen wir das so machen?

Wie gesagt bei einer Einzelunternehmung z.B. kein Problem aber bei einer juristischen Person nicht möglich.

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Freidenker999  19.12.2019, 08:58
@JaBu84

Ja da hast du recht. Ich habe ja auch nicht von illegalen Aktionen gesprochen! Das ist eine Umgehung. Mein Ansatz war die Rechtform selbst, nicht die hinterlistigen Machenschaften.

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Sag, Du möchtest die Stunden abbummeln und dann verlässt Du schleunigst diese Firma. Ansonsten geh zum Gewerbeaufsichtsamt oder Zoll und melde Deinen Arbeitgeber.

Fakt ist, dass diese Art der Vorgehensweise mehr als illegal ist, geht das überhaupt???

Dir wurde eine Vollzeitstelle angeboten NACH einer gewissen Zeit und Du hast gutgläubig (keine schlechte Eigenschaft) dem Arbeitgeber vertraut und hast Überstunden gemacht welche man dann bei der Festanstellung hätte verrechnen können.
In wie weit das legal ist weiß ich nicht aber ich weiß das es einige Betriebe gibt die das so machen. Es ist in meinen Augen nicht verwerflich, wenn Du den Chef zeigen möchtest das Du engagiert und arbeitswillig bist ABER die Art und Weise wie der Chef das hier handhabt ist einfach ohne Worte.

Ganz ehrlich, Du solltest die Eier in der Hose haben und die Gewerbeaufsicht bzw. den Zoll über diese Vorgehensweise zu informieren. Ich bin mir sicher das die Sozialversicherungen und das Finanzamt auch gerne ein kleines Wörtchen mit Deinem ehemaligen Chef wechseln wollen.

Wie gesagt, die Rechtsform sollte nur verdeutlichen das er Dein Geld nicht einfach vom Konto holen kann. Bei einer juristischen Person (GmbH, AG und UG) gibt es keine privaten Entnahmen. Er will sich zahlungswillig zeigen aber ihm seien die Hände gebunden. Keine Ahnung wie viele Leute da vor Dir schon drauf reingefallen sind. Du hast nun die Möglichkeit da was zu ändern indem du ihn meldest in wie weit da noch was für Dich raus spingen kann gewegen, ich nenne es mal, arglistiger Täuschung wird Dir ein Anwalt sagen können.