Schädel/Knochen auf Märkten Verkaufen?
Guten Tag!
Ganz kurz um die Frage vorweg zu nehmen: Nein, diese Schädel habe ich nicht gefunden und mit nach Hause genommen! Diese habe ich käuflich von Haushaltsauflösungen/Jagdpächtern/Sammlern erworben.
So, nun zu meiner Frage. Da ich regelmäßig auf Mittelaltermärkten unterwegs bin (als Holzbildhauer) habe ich mich gefragt, ob ich auch meine verziertern Knochen/Schädel verkaufen darf. Ich schnitze sehr aufwendige, filigrane Trophäenbretter und andere "Altare" für die Präparate. Ich mache das einfach gerne nebenbei, da mich Taxidermie sehr interessiert. Aber darf ich diese Weiterverkaufen oder muss ich dafür so etwas wie eine Genehmigung besitzen? Aus dem Internet werde ich leider nicht schlau und ich möchte mich auch nicht strafbar machen. Bei den Knochen/Schädeln handelt es sich hauptsächlich um Nutztiere (Rind, Pferd, etc.). Allerdings sind auch Stücke vom Fuchs, Dachs, Rehbock, etc. Dabei. Wie gesagt, ich habe diese erworben, aber weiß nicht, in weit ich diese Weiterverkaufen darf. Kennt sich jemand aus?
Herzliche Grüße
2 Antworten
Schädel und andere Skelett-Teile von (heimischen) Nutztieren sowie von heimischen Wildtieren, die dem Jagrecht unterliegen wie z.B. Fuchs, Dachs, Schwarz- und Rehwild, darfst Du bedenkenlos weiterverkaufen, solange Du sie gekauft und nicht "gewildert" hast.
Bei Greifvögeln sähe es anders aus.
"Tag"greifvögel wie Bussard, Falke, Habicht... dürfen auch mit Jagdrecht nicht verkauft werden. Dafür braucht man eime Genehmigung (Obere Naturschutzbehörde).
"Nacht"greifvögel (Eulen) unterliegen dem Naturschutz, nicht dem Jagdrecht und sind vom Verkauf ebenso ausgenommen.
https://www.greifvogelverfolgung.de/content/gesetzliche-grundlagen
Bei geschützen Tieren (genauer gesagt verarbeiteten Gegenständen wie z.B. präparierten Schädeln von geschützen Tieren) gibt es noch eine Ausnahme für Antiquitäten. Darunter fallen im Artenschutzrecht diejenigen Gegenstände, die vor Inkrafttreten der EU-Artenschutzverordnung am 03.03.1947 verarbeitet/erworben wurden.
Das könnte bei Exemplaren aus Haushaltsauflösungen durchaus der Fall sein. Allerdings ist es hier natürlich schwierig, ohne Belege oder teure Gutachten den erforderlichen Nachweis zu erbringen.
Ein bisschen Besserwisserei: die Verordnung stammt von 1996/97:
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Verordnung_(EG)_Nr._338/97
1947 gab es die EU noch gar nicht.
Vor der EU- Verordnung wurde das Washingtoner Artenschutzabkommen aber bereits dich nationales Recht umgesetzt, in Deutschland wurde es im Juni 1976 ratifiziert.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Washingtoner_Artenschutz%C3%BCbereinkommen
Aber grundsätich hast du natürlich Recht!
Ja, Mist. Da habe ich beim Ausformulieren in geistiger Umnachtung offenbar einen wichtigen Teil verschludert. 🤦🏼♂️
Es müsste heißen "die mehr als 50 Jahre vor Inkrafttreten der EU-Artenschutzverordnung...".
Shit happens, daher danke für die Besserwisserei. 😉
*...sich vor Scham unter seiner Bettdecke verzieht.*
Ganz kurz um die Frage vorweg zu nehmen: Nein, diese Schädel habe ich nicht gefunden und mit nach Hause genommen! Diese habe ich käuflich von Haushaltsauflösungen/Jagdpächtern/Sammlern erworben.
Damit ist es rechtlich kein Problem. Damit ist Wilderei ja aussen vor.
habe ich mich gefragt, ob ich auch meine verziertern Knochen/Schädel verkaufen darf
Ich wüsste nicht, was dagegen sprechen könnte.
Ganz herzlichen Dank!!