Satire zum Thema Hausordnung an Schulen?

3 Antworten

Hei, AngelHanna, in meiner Schulzeit hieß das: "Schneeballieren auf dem Schulhof verboten". Dieses Verbot könntest du ergänzen: Das Beschneien des Schulhofs ist untersagt, wenn die entsprechende Witterungslage im Bereich des Schulhofs dieses nicht zulässt.

Die Schüler bzw. -innen haben das Schulhaus so zu betreten, dass vor dem Eingang die Schuhe abgestreift werden durch mehrmaliges Hin- und Herrutschen auf den dort ausgelegten eigens zum Schuhe-Abstreifen bestimmten Fußmatten. Das Abstreifen an Hand- und anderen Tüchern, auch an mitgebrachten und wiederverwendbaren, ist untersagt.

Butterbrote sind während der großen Pause durch die Schüler bzw. -innen einnehmbar. Dabei ist das Schmiergut, unabhängig von seiner Konsistenz, entweder zwischen zwei Brotscheiben zu nehmen bzw. so zu halten, dass es die Oberseite der jeweiligen Stulle oder anderweitiger Pausenbrotmittel bedeckt. 

Und so fort. Grüße!

Hei, AngelHanni, das Öffnen der Schultore ist nur mittels der dort angebrachten Türklinken gestattet. Dabei braucht keine Türschelle betätigt werden. Das Erbrechen der Tür durch Tritte, Faustschläge oder durch metallene und andere harte Gerätschaften bzw. Instrumente ist zu unterlassen. Zuwiderhandelnde werden kostenpflichtig zur Ersatzleistungen herangezogen.

Entsprechendes gilt auch für das Schließen der Türen nach Betreten des Schulhauses mit gereinigtem Schuhwerk bzw. anderer Fußbekleidung.

Und so. Grüße!

Hallo Hanna,

ich hätte einen Vorschlag für die Pointe am Ende

*Meiner Meinung nach sollte man einzelne Aspekte der Schulordnung ins Gesetzesbuch übertragen. All diese Regeln sollten von allen Bürgern eingehalten werden. Ein schwer Verbrechen wie Kaugummis an die Unterseite des Tisches kleben ist eine schwere Straftat und sollte eigentlich mit einer hohen Geldsumme oder einer Gefängnisstrafe bestraft werden. Ein anderes Beispiel: Wenn Menschen - besonders Jugendliche, die ohnehin schon alle Regeln dieser Welt brechen und damit alle anderen im Umkreis gefährden - in einem Gebäude NUR normal laufen dürfen und falls sie rennen es eine angemessene Strafe gibt*

Ich hoffe dir gefällt meine Idee für die Pointe am Ende,

liebe Grüße Fabio

dieserfabio  26.09.2016, 17:49

"Ein Schwerverbrechen wie Kaugummis an die Unterseite des Tisches kleben ist eine schwere Straftat und sollte eigentlich mit einer hohen Geldsumme oder einer Gefängnisstrafe bestraft werden."

Würde ich dann doch lieber so schreiben: Ein Schwerverbrechen wie Kaugummis an Gegenstände oder Gebäude zu kleben ist eine Straftat und sollte meiner Meinung nach ohnehin schon lange im Gesetz stehen. Die Strafe, die derjenige bekommt, der die Straftat begang, sollte mit einer hohen Geldstrafe rechnen.

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