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Samenraub: wie kann ich rechtlich vorgehen?

gefragt von KarstenMueller am 09.01.2009 um 17:40 Uhr

Hatte die Frage schonmal ähnlich gestellt. War aber auf einmal weg. K. A. warum. Muß aber nochmal nachfragen. Eine Frau mit der ich eigentlich nicht zusammensein wollte hat sich dauernd mit Sex angeboten. Konnte einige Male nicht widerstehen. Wenn ich Schluß machen wollte hat sie geheult und wollte mich nicht gehn lassen. Irgendwann hat sie gesagt sie verträgt Latex nicht so gut (Juckreiz) und es ginge zu bestimmten Zeiten auch ohne Kondom. Hab mich drauf verlassen und sie wurde schwanger. Hab letztes Mal schon mitgekriegt daß man auf Abtreibung nicht klagen kann wegen Selbstbestimmung und so. Wenn man aber nachweisen kann daß die Schwangerschaft mit voller Absicht herbeigeführt wurde (bspw. weil sie das zu jemandem gesagt hat). Kann man dann Unterhalt verweigern oder Vaterschaft aberkennen oder so? Kann man Vaterschaftstest erzwingen? Muß ich sie jetzt mitversorgen (was sie voll beabsichtigt hat mit der Schwangerschaft) oder nur fürs Kind bezahlen? Bitte um guten Rat. Fühle mich vera......... Wer hat ähnliches erlebt?

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Schwangerschaft x 4.056 Sex x 3.556 uneheliches Kind x 20 Samenraub x 2

GerdaG
beantwortet von GerdaG am 9. Januar 2009 17:41
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Selbst schuld. Was anderes kann man dazu wirklich nicht sagen.

Du hast doch einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gehabt. Dazu gehört auch der Samenerguss. Ende der Geschichte.

Kommentar von KarstenMueller am 9. Januar 2009 17:42

Aber sie hat das doch mit Absicht gemacht. Sie wollte ein Kind. Ich nicht. Nicht mit ihr jedenfalls. Und das hat sie wohl gewußt!!

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 9. Januar 2009 17:43

Und Du weißt doch sicher auch, dass ohne Verhütung Kinder entstehen können, oder?

Kommentar von Lexia86 am 9. Januar 2009 17:44

Das ist ihr doch egal, ob du kein Kind wolltest oder nicht! DU hattest Sex mit ihr OHNE Kondom und musstest damit rechnen, dass sie schwanger wird!

Kommentar von Micael am 19. Januar 2009 13:08

Ich kenne auch so einen Fall. Ein Bekannter. Jetzt hat er die Frau geheiratet. Sie kriegt schon wieder ein Kind, wohl, um ihre Situation zu festigen. Er kommt da auch nicht mehr raus. Wenn man(n) die Sache nicht mehr ändern kann sollte man versuchen das Beste daraus zu machen. AUch wenn es schwer fällt. So werden vielleicht wenigstens die Kinder glücklich. Denn ich kann mir nicht vorstellen dass eine Frau glücklich ist mit einem Mann von dem sie weiß dass er sie eigentlich gar nicht wollte und sie ihn ausgetrickst hat... und auch umgekehrt finde ich es schwer, die Frau nach solchem Tun zu lieben. Aber vernüfntig miteinander umgehen sollte möglich sein.


anonym
beantwortet von Lexia86 am 9. Januar 2009 17:42
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So einfach geht das nicht. Auch DU als Mann hast eine Verantwortung bezüglich Verhütung. Du kannst nich einfach mit einer Frau ohne Kondom schlafen und dann die Vaterschaft nicht anerkennen! Da bist du schon auch selber schuld...

Kommentar von 4fca1136aac61129270e7d7468048ebbsmallNudelsternchen am 9. Januar 2009 17:43

DH

Kommentar von 2c10258c80eb2fe997528445fb8db29asmallissie am 9. Januar 2009 17:45

DH


regideur
beantwortet von regideur am 9. Januar 2009 17:43
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Sorry, aber für Dein Handeln bist erst einmal Du selber verantwortlich! Auf was willst Du den klagen??? Und mit welcher Begründung? Für das Kind bist Du als Vater Unterhaltsverpflichtet.

Kommentar von KarstenMueller am 9. Januar 2009 17:46

Sie hat zu jemand gesagt sie hätte mir das Kind absichtlich "angehängt". So könnte ich beweisen daß sie mich belogen hat mit der Sicherheit in puncto Sex. Vielleicht brauch ich für sie dann nicht zu bezahlen weil sie das ja so wollte??

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 9. Januar 2009 17:50

Beweisen kannst Du so noch lange nichts! Wenn sie so gerissen ist wie Du schreibst wird sie alles abstreiten und so steht dann Aussage gegen Aussage. Es wird dann vielleicht Verdächtigungen geben die Du vielleicht auch begründen kannst, aber beweisen wirst Du nichts können!

Es entbindet Dich auch nicht von Deinen Verpflichtungen gegenüber dem Kind.

Einen Vaterschaftstest würde ich an Deiner Stelle aber in jedem Fall machen.

Kommentar von Lexia86 am 9. Januar 2009 17:52

Hast du schon jemals von einem Fall gehört, bei dem das funktioniert hat? Mann wollte das Kind nicht und zahlt dann einfach nicht! Also ich nicht! Und ich hab lange genug bei einem Anwalt gearbeitet!

Kommentar von A27931197f48da98e0c292626603cd64smallmonja1995 am 9. Januar 2009 17:55

Sogar Boris Becker muss zahlen


butz1510
beantwortet von butz1510 am 9. Januar 2009 17:43
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Du fühlst Dich zwar verarscht (und vielleicht war das auch so), aber andererseits wusstest Du doch, dass durch Sex Kinder entstehen können, oder? Dummheit schützt vor Strafe nicht. Da musst Du jetzt durch.


supergirl2271
beantwortet von supergirl2271 am 9. Januar 2009 17:41
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frag boris becker,der kennt sich damit aus

Kommentar von Ea4cc1825b2ba271c22559203c79d98fsmallWebZecke am 9. Januar 2009 17:42

stimmt,kennt er und er bezahlt

Kommentar von 059838e1aeab1c05c0e3ead28435a020smallMyLoveForever am 9. Januar 2009 17:42

lol dh

Kommentar von Micael am 19. Januar 2009 13:10

Manchmal denke ich bspw. an die Großeltern von Boris' Kindern. Muss für die auch übel sein. Und Boris selbst hat sich ja auch nicht mit Ruhm bekleckert dadurch. Neulich meinte er mal, ob ihm mal einer sagen könne, wie Liebe geht... Der Arme.


supergirl2271
beantwortet von supergirl2271 am 9. Januar 2009 17:43
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jetzt mal im ernst.wer sex hat muß auch mit den folgen rechnen,was willst du denn da einklagen ohne verhütung?


nina20032
beantwortet von nina20032 am 10. Januar 2009 01:53
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Hallo erst mal... Also zu deinem Problem kann ich nur so viel sagen , das du denke ich mal für das Kind gerade stehen musst ... Ob ´´Samenraub´´ oder nicht , mann mus sich immer vorher im klaren sein was es für auswirkungen haben kann ohne Verhütung mit jemanden Sex zu haben ... Anfechten kannst du sowas denke ich mal nicht!!! Für die Mutter selbst brauchst du natürlich nichts zahlen ,seit ja nicht verheiratet , aber an den Unterhalt für das kind denke ich wirst du schon bezahlen müssen.. Finde es nur traurig das es so egoistische Frauen gibt denen solch ein Schwachsinn einfällt nur um an Geld zu kommen ^^


nina20032
beantwortet von nina20032 am 10. Januar 2009 01:53
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Hallo erst mal... Also zu deinem Problem kann ich nur so viel sagen , das du denke ich mal für das Kind gerade stehen musst ... Ob ´´Samenraub´´ oder nicht , mann mus sich immer vorher im klaren sein was es für auswirkungen haben kann ohne Verhütung mit jemanden Sex zu haben ... Anfechten kannst du sowas denke ich mal nicht!!! Für die Mutter selbst brauchst du natürlich nichts zahlen ,seit ja nicht verheiratet , aber an den Unterhalt für das kind denke ich wirst du schon bezahlen müssen.. Finde es nur traurig das es so egoistische Frauen gibt denen solch ein Schwachsinn einfällt nur um an Geld zu kommen ^^


monja1995
beantwortet von monja1995 am 9. Januar 2009 17:56
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Wer mit einem Sexualpartner ohne Kondom schläft, trägt eben die Konsequenzen.
Du in diesem Fall erstmal 18 Jahre.... sei froh, dass sie Dir nicht noch den Tod in Form von AIDS lieferte


Topismama
beantwortet von Topismama am 9. Januar 2009 17:45
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nicht widerstehen??? und dann das gehirn gleich mitausgeschalten....

Kommentar von KarstenMueller am 9. Januar 2009 17:50

Manno. Die hat mir einfach so mir nichts dir nichts einen ge.... als Einstieg und dann Sex wenn man(n) scharf war. Den will ich sehen der da kalt bleibt. Egal wie die Frau aussieht.


anonym
beantwortet von maumi am 9. Januar 2009 17:45
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das hat ja wohl nichts mit samenraub zu tun.wo gehobelt wird fällt späne


anonym
beantwortet von Janni1979 am 9. Januar 2009 17:43
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Vaterschafts test kannst du sicher Gerichtlich erwirken wenn sie es nicht freiwillig macht. zu deinem "Samenraub" da bist mal echt selber schuld wenn du mit ihr ohne Schutz ins Bett springs.


FrauLieb
beantwortet von FrauLieb am 30. Oktober 2009 08:06
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Selber Schuld! Ich finde so Typen die Frauen ausnutzen die sie nicht wirklich mögen haben's nicht besser verdient. Wer sex hat, egal in welcher Form, muss immer als Mann mit ner Schwangerschaft rechnen. Übernimm mal deine eigne Verantwortung und werd erwachsen Junge. Armes Kind mit so einem Vater.

Kommentar von Simple_avatar3smallFrauLieb am 30. Oktober 2009 08:20

P.S. Die Frau wird mit dem Kind viel zu tun haben und nicht mit "Deinem Geld" in den Urlaub fahren.

Was meinst du warum es Werte gibt? Damit solche tragischen Geschichten vermieden werden.

Männer und Frauen die nur ihren Spaß wollen kann ich einfach nicht verstehen. Sex sollte auch ein Liebesakt sein und nicht nur ein Sich-abreagieren...

  1. Gleich in welcher Form du mit einer Dame Sex hast du must IMMER mit einer Schwangerschaft rechnen. Daher solltest du nur mit einer Frau schlafen, die du auch liebst, und wenn du keine lieben kannst, geh in ein Bordell, dort zahlst du für eine Dienstleistung.

  2. Du hast doch die Frau genauso ausgenutzt. Dir gedacht da haste halt mal schnellen Sex. Also ehrlich. Du scheinst so einer zu sein der die Verantwortung gerne andren gibt. Man ist selber auch verantwortlich für seine Lebensgestaltung.

  3. Ich höre hier dann mal lieber auf. Hoffentlich hast Du daraus gelernt. Werd echt erwachsen. Es ist so unreif, und auch gemein, Leute für Sex auszunutzen. Und Abtreibung ist Mord. Da kann man immer beschönigen. Aber die meisten Abtreigungen finden in der 12. Woche statt, da ist das Gehirn schon da und auch das Herz.Nur weil der Mensch klein ist kann man ihn doch nicht einfach töten. Übrigens wenn du das laut aussprichst der Frau gegenlüber könnte sie dich anzeigen. Man darf eine Frau nicht unter Druck setzen bezüglich Abtreibung.Ciao


hagebe
beantwortet von hagebe am 9. Januar 2009 18:39
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Verstehe ich das richtig, Du magst die Frau nicht besonders, machst dennoch Sex mit ihr?! Dann hast Du wohl einmal zu viel reingesteckt und dafür wirst Du gerade stehen, also zahlen müssen und von "Raub" kann wohl keine Rede sein.


anonym
beantwortet von tshuapa am 9. Januar 2009 17:44
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da kann man rechtlich nichts machen. du hättest dir darüber im klaren sein müssen, dass sex ohne verhütung ZU JEDEM ZEITPUNKT DES MONATS zur schwangerschaft führen kann.

Kommentar von KarstenMueller am 9. Januar 2009 17:49

aber ich hab das gegoogelt. Da steht, nur 1-2 Tage im Zyklus ist das Ei befruchtungsbereit. Da hab ich das geglaubt. Sie hat auch so getan als wäre sie selbst erschrocken über die Schwangerschaft. Aber sie profitiert ja nur.

Kommentar von C0b27b57c1ffcff81a2bd6155c5d904bsmallsupergirl2271 am 9. Januar 2009 17:54

wieo profitiert man wenn man von einem jüngelchen ein kind bekommt?

Kommentar von KarstenMueller am 9. Januar 2009 17:57

Kohle!!


Ochsensepp33
beantwortet von Ochsensepp33 am 9. Januar 2009 17:43
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Was dachtest du denn, für was Sex gut ist? Es geht um die Erhaltung unserer Art, nicht um dein Vergnügen. Such dir halt einen zweiten Job!

Kommentar von KarstenMueller am 9. Januar 2009 17:46

Das war mit ihr nichtmal wirklich Vergnügen. Soll ich mal ein Foto mailen? urgh

Kommentar von B4b66698252998e4304850d0d88afa6csmallTopismama am 9. Januar 2009 17:49

tja....widerstehen konntest du trotzdem nicht also kann ja so schlimm nicht gewesen sein.

Kommentar von KarstenMueller am 9. Januar 2009 17:52

Ochsensepp: SIE hat IHRE ART jetzt gut erhalten. Und zwar mit MEINEM GELD.


WebZecke
beantwortet von WebZecke am 9. Januar 2009 17:43
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zum Vög..n gehören immer zwei,also,wenn du dich nicht auskennst,dann lass es besser


anonym
beantwortet von Regenmacher am 9. Januar 2009 17:43
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Da hast du im Aufklärungsinterricht gefehlt, als es darum ging, wie Kinder gezeugt werden.

Und man könnte auch sagen, dass du die Ars..karte gezogen hast.


Kristall08
beantwortet von Kristall08 am 9. Januar 2009 17:43
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Zum Vaterschaftstest können sie Dich zwingen. Wie willst Du ihr die Absicht nachweisen, würde mich interessieren.

Du musst wohl auch für ihren Unterhalt aufkommen, wenn sie darauf klagt. Aber nur für drei Jahre, falls Dich das tröstet, danach muss sie arbeiten.

Kommentar von KarstenMueller am 9. Januar 2009 17:45

Was, wenn sie keine Arbeit kriegt nach 3 Jahren? Sie hat bis jetzt ja auch nichts richtiges gearbeitet.

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 9. Januar 2009 17:46

Du musst Dir halt vorher Deine Handlungen überlegen und nicht hinterher.

Kommentar von Eb2703b37bc8708abed13e9a84599ec7smallKristall08 am 9. Januar 2009 17:48

Dann muss sie ALG II beantragen.

Kommentar von KarstenMueller am 9. Januar 2009 17:48

Neee: ob ICH SIE zum Vaterschaftstest zwingen kann. Ob ich es überhaupt bin. Sie ist nämlich eine... xxxxxxxx

Kommentar von Eb2703b37bc8708abed13e9a84599ec7smallKristall08 am 9. Januar 2009 18:05

Ach so, sorry. Ja klar. Sie muss erst mal klagen. Dann kriegst Du dieses Schreiben vom Gericht, zu dem Du Stellung nimmst.Da gibst Du den begründetenverdacht an, dass auch jemand anders der Vater sein könnte. Wenn das Gericht das dann anordnet (und das wird es), muss sie hin.


Bernd2001
beantwortet von Bernd2001 am 9. Januar 2009 17:43
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Junge da musste wohl zahlen


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