Durch Kind die Vaterschaft aberkennen lassen (Kukuskind?)?
Eine Cousine von mir (17 Jahre alt), hat die Befürchtung das ihr Vater nicht ihr Vater ist. Die ganze Situation in der Familie ist sehr angespannt, eigentlich gab es nie so ein richtig Familiäresverhältnis. Sie befürchtet es, da es von beiden Seiten der Familie immer wieder so andeutungen gegeben hat, das ihr "Vater" nicht ihr Vater ist. Es gibt Gerüchte das die Mutter schon (noch sehr früh) Schwanger war als sie ein Verhältniss mit dem "Vater" einging und es ihm so qasi untergeschoben hat. Der Vater hat sich immer sehr passiv verhalten, er hat nie mt ihr gespielt und ihr vorgelesen, auch Zärtlichkeiten die zwischen Vätern und Kindern normal sind gabe es laut ihr nicht. Sie hat ihn auch nie Papa genannt weil er das immer unterbunden hat. Als ob er es gewusst hätte das sie nicht seins ist, jedoch ist ihre Mutter eine sehr herrische fast schon tyranische Frau und ich denke er wollte einfach keinen Ärger haben.
Ich würde ihr gerne helfen, jedoch findet man im Internet nur Infos für "Väter" nicht für die Kinder. Ich habe irgendwo gelesen das ein Kind spätestens zwei Jahre nach dem 18. Geburtstag, einen Vaterschaftstest fordern kann. Kann sie wenn sich die Gerüchte bestätigen und er nicht ihr Vater ist, eine aufhebung der Vaterschaft vor dem Gericht beantragen? Ich frage so konkret nach weil sie meinte sie will nicht das er für sie zahlen muss wenn sie nicht mal sein Kind ist und auch das Väterlicheverhältniss nie da war.
Danke und Sory für den langen Text
4 Antworten
Wieso soll der Vater überhaupt was zahlen müssen? Sind die Eltern getrennt? Wenn ja muss der Vater nach dem 18. Geburtstag nur zahlen wenn sie es von ihm verlangt weil sie zb noch in der Ausbildung ist und Unterstützung braucht.
Also soll sie nix fordern - Problem gelöst.
dind die Eltern übrigens getrennt und der Vater muss die ganze Zeit nur zahlen könnte das auch ein Grund dafür sein warum er nicht der Vater sein soll.
Im Übrigen kann sie seinen ganz normalen Vaterschaftstest machen lassen. Ist doch egal ob der Vater oder das Kind die Proben einsendet.
Ich habe irgendwo gelesen das ein Kind spätestens zwei Jahre nach dem 18. Geburtstag, einen Vaterschaftstest fordern kann.
Es ist umgekehrt, die Vaterschaft kann nur innerhalb von 2 Jahren ab der Volljährigkeit angefochten werden. Bzw. 2 Jahre ab den Zeitpunkt ab den die Tatsachen bekannt geworden sind, die gegen eine Vaterschaft sprechen. Es ist allerdings auch ohne Anfechtung möglich ein Abstammungsgutachten durchzusetzen: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1598a.html.
Egal ob er der biologische Vater ist oder nicht - wenn er als Vater in der Geburtsurkunde eingetragen ist, hat er die Vaterschaft anerkannt und ist laut Gesetz der Vater. Als solcher ist er verpflichtet, für den Unterhalt des Kindes aufzukommen, und zwar mindestens bis zur Volljährigkeit. Das hat er ja auch getan. Wenn deine Freundin keine weitere finanzielle Unterstützung will oder braucht, wird sie niemand zwingen, diese anzunehmen.
Männer, die Schwierigkeiten haben, ihren Kindern gegenüber liebevoll und zärtlich zu sein, haben meist dieses Verhalten von ihren eigenen Vätern übernommen.
Deine Freundin sollte ein ernsthaftes Gespräch mit ihrem „Vater“ führen..