[...] Lehrer in NwT?

1 Antwort

Natürlich darf der Lehrer die Noten verändern. Der Schulrechtler G. Hoegg schreibt in deinem Buch "Schulrecht. Aus der Praxis - für die Praxis" auf S. 75 dazu folgendes:

"Stellt ein Lehrer nach Rückgabe der Klassenarbeit fest, dass er sich bei einer Note zu Gunsten des Schülers geirrt hat, z.B. beim Addieren der Punkte, so ist eine nachträgliche Änderung, d.h. eine Verschlechterung der Note, juristisch zulässig. Die ist vielen Lehrern unbekannt. Sie glaube, sie seien an die gegebene Note gebunden und dürften diese nicht ändern, auf jeden Fall nicht zum Schlechteren. Trotz weiter Verbreitung dieser Ansicht ist das falsch. Wie jeder andere Teil der öffentlichen Verwaltung hat der Lehrer das Recht, einen Irrtum zu korrigieren, notfalls auch zulasten des Schülers."

Dein Fall ist damit absolut vergleichbar.