[...] Lehrer in NwT?
In NwT wurde unsere Klasse in zwei Hälften geteilt. Die eine Hälfte kriegt einen richtig coolen und entspannten Lehrer und die andere Hälfte kriegt ein [...], der alles richtig ehrenlos benotet. Ich gehör zu der Hälfte mit dem [...].
Jedenfalls sollten wir heute so eine Note von so einem Bericht von unseren Brücken, die wir in 3er Gruppen gemacht haben, zurückbekommen. Jede Gruppe musste ihren Bericht abgeben und dann hinschreiben was von wem ist, damit er Einzellleistungsnoten machen kann (komplett bescheuert).
Jetzt haben halt alle Gruppen heute ihre Noten und ihren Bericht bekommen, außer unsere Gruppe. Bevor er sie uns sagen wollte (die Note) ist ihm aufgefallen dass er bei uns allen zu viele Punkte gegeben hat und halt so gesagt, wir würden dass nächste Woche korrigiert bekommen. Wir haben halt mit ihm diskutiert, weil dass ist natürlich nicht in Ordnung, dass wir wegen seinen Fehler leiden müssen (hoffe ihr könnt mich verstehen). Er hat seine Meinung nicht geändert.
Jetzt haben wir vor, ihm nächste Woche zu sagen dass das gar nicht geht und erlaubt ist (stimmt doch, oder?).
Sollten wir das machen oder habt ihr eine bessere Idee?
Danke schon mal an alle, die sich die Zeit nehmen diese Frage überhaupt ganz zu lesen und mir sinnvoll antworten!
Kontored1234
1 Antwort
Natürlich darf der Lehrer die Noten verändern. Der Schulrechtler G. Hoegg schreibt in deinem Buch "Schulrecht. Aus der Praxis - für die Praxis" auf S. 75 dazu folgendes:
"Stellt ein Lehrer nach Rückgabe der Klassenarbeit fest, dass er sich bei einer Note zu Gunsten des Schülers geirrt hat, z.B. beim Addieren der Punkte, so ist eine nachträgliche Änderung, d.h. eine Verschlechterung der Note, juristisch zulässig. Die ist vielen Lehrern unbekannt. Sie glaube, sie seien an die gegebene Note gebunden und dürften diese nicht ändern, auf jeden Fall nicht zum Schlechteren. Trotz weiter Verbreitung dieser Ansicht ist das falsch. Wie jeder andere Teil der öffentlichen Verwaltung hat der Lehrer das Recht, einen Irrtum zu korrigieren, notfalls auch zulasten des Schülers."
Dein Fall ist damit absolut vergleichbar.